Fremdes Pferd mit auf Weide, Versicherung?
Hallo. Es bietet sich an, dass das Pony einer Bekannten im Sommer bei unserem Pferd mit auf der Weide leben kann. - ja, ich bin sicher das wäre sehr vorteilhaft. Winter mit im Stall - ist noch nicht geklärt, ja nachdem wie sich Pferde und Menschen bis dahin verstehen. Jetzt gehts erstmal um kommenden Sommer.
Das sähe dann so aus, dass die Besitzer weiterhin mit dem Tier arbeiten und für es aufkommen - nur dass es halt auf unserem Grundstück (Weide) steht.
Das geht ja auch alles klar...ne Freundin macht das auch so...
Nur, was wenn etwas passiert? Wenn zb das Tier ausbricht (aufgrund unseres Verschuldens-Zaun defekt etc.) Und dabei andere zu Schaden kommen, bzw es sich verletzt. Oder wenn es sogar in ein Auto rennt, wegläuft...
Dann fordern die Besitzer sicher Schadenersatz.
Was muss man da rechtlich beachten? Ich will keinem fetten Vertrag abschließen, nur eine Absicherung für den Ernstfall. Dass mein Opa nichts zuschulden kommt.
Muss sowas auf der Versicherung geregelt werden oder geht das auch privat? Ist ein "Vertrag" rechtskräftig, das von beiden Parteien unterzeichnet wurde? Auch wenn dieser "Vertrag" selbst verfasst wurde?
Ich bin grade echt unsicher.
5 Antworten
Da würde ich mich nicht auf alle möglichen Meinungen verlassen, sondern mich mit meinem Versicherungsvertreter drüber unterhalten. Der Beratungstermin kostet ja nichts, und dafür ist er da...
Denn Du, bzw. dein Opa, bist ja ohnehin sein Kunde, den er zu betreuen hat.
Natürlich sind einem großartige Formalitaten unangenehm - aber wenn was passiert, wäre es weit mehr als unangenehm, darauf verzichtet zu haben.
Das andere Pferd muss sowieso eine ordentliche Haftpflichtversicherung haben, klar. Aber wenn auf einem Grundstück was passiert, hängt der Grundstücksbesitzer immer auch mit drin.
Kenne Leute, die haben riesige Probleme miteinander bekommen, weil die RB des Einstellers beim Misten(!) gestürzt ist, sich verletzt hat, und es zu Forderungen von Schadensersatz kam. Da hilft die beste Freundschaft nichts , wenn die Krankenkasse sich weigert, die Unfallkosten zu tragen, weil sie den Grundstücksbesitzer haftbar macht.
An derartig blöde Situationen denkt man nicht - der Vertreter schon, und weiß, was alles wichtig ist.
Und wenn das Pferd abhaut....? Hatte der Grundbesitzer es nicht genügend gesichert...?
Es ist damit zu rechnen, dass in dem Moment, wo auf meinem Grund und Boden ein Pferd eines anderen sich länger aufhält als nur für einen kurzen Besuch, ich eine Tierhüterrolle annehme und daher eine Hüteversicherung benötige, um mein Risiko abzusichern. Die Tierhalterhaftpflicht dürfe da relativ schnell raus sein.
Und was den Rest angeht, würde ich tatsächlich zum Einstellvertrag greifen. Der kann ja sehr abgespeckt sein, aber den Rahmen mal eindeutig festhalten tut keinem weh und wenn man nachher doch nimmer so sicher ist, was man vereinbart hat, kann jeder nachlesen ;-)
Zäune müssen halt stabil sein und regelmäßig kontrolliert werden, wenn das Pferd dann doch irgendwie ausbricht, und Schäden anrichtet, kommt eigentlich die Haftpflicht des jeweiligen Pferdes auf - die Verischeurngpolice eines Einstellers würde ich mir übrigens jährlich als Kopie geben lassen, ein nicht versichertes Pferd nie einstellen.
In der Regel gibt es aber keinen Grund, wenn die Tiere genügend Platz, Futter und Wasser haben. Dann bleiben sie bei einem ordentlichen Zaun auch drinnen. Eine Garantie gibt es halt nie ... wenn die Zäune grob fahrlässig vernachlässigt wurden, kann der Besitzer eventuell was einfordern, sonst nicht.
Aber um euch ganz abzusichern: Ja ein selbst verfasster Privatvertrag ist auch rechtsgültig. Da reicht im Prinzip ein Dreizeiler, den beide Parteien mit Datum unterschreiben.
Mit den heute so in Mode gekommenen Stromlitzen bewegt man sich da auf ganz dünnem Eis!
Der selbstverfasste private Vertrag hat keinerlei Wirkung, wenn die Pferde über den Zaun, oder durch den Zaun gehen, von irgendeinem Deppen "befreit" werden, auf die nächste Bundesstraße oder sogar Autobahn rennen und von einem Auto erfasst werden. Wenn dann neben dem erheblichen Blechschaden auch noch Personenschäden dazu kommen, sieht man, hat man keine Pferdehaftpflicht abgeschlossen, verdammt alt aus.
Eine Pferdehaftpflicht ist unabdingbar!
Das das Pferd eine Haftpflicht braucht ist Sonnenklar, das habe ich oben auch geschrieben - es ist aber nicht das Pferd der Fragenstellerin, sie befürchtet, die Pferdebesitzerin würde ich Schadensfall an sie Ansprüche stellen.
Sie soll sich von der Pferdebesitzerin die Kopie der Police geben lassen, und kann sich aber ZUSÄTZLICH nochmal absichern, das im Falle eines Ausbruchs sie als Hofbetreiberin, bzw. ihr Opa, bei dem das FREMDE Pferd dann steht und die von - nicht ihrem - Pferd verursachten Schäden aufkommen muss. Sorry wenn das oben nicht so verständlich rüber kam - ein Dreizeiler befreit natürlich nicht davon, dass das Pferd versichert sein MUSS.
da sind 2 verschieden Pinkte, um die es geht:
a) die besitzerin: braucht eine tierhalterhaftpflichtversicherung für ihr Pferd - die sollte ie eigentlich längst haben....
b) DU selbst braucht eine Betriebhaftpflicht mit TIERHÜTERversicherung (auch ne Art Haftpflicht), denn DU bist für die Weide/Zaun/Stall etc haftbar
c) du hat doch hoiffe ntlich eine eien Pferdehaftpflchtversicherung?!?, denn dein Pferd kann auch das fremde auf der Weide verletzen....
es gibt Agenturen, die sowas ganz praktisch (und oft preisgünstig) bündeln (hab ich auch; Agentur Kaupp) aber du kannst auch zu einer ganz normalen Vericherung gehen und die Konditionen erfragen.
p.s.
ich hoffe, du bist büber 18 - anonsten müssen das alles eure Eltern machen
Genau das meine ich - da ist mehr gefragt, als nur die Tierhaftpflicht
Etwas, was man generell machen sollte und in diesem Fall dann sowieso, ist der Abschluss einer Pferdehaftpflichtversicherung, die eventuelle Schäden abdeckt. Am besten eine mit hohem Fremdreiter-Risiko, dann ist man auf ganz vielen Gebieten auf der sicheren Seite.
Nachfolgend weitere Info:
https://www.uelzener.de/rolf-strecker/produkte/pferd/pferdehalter-haftpflicht.html
Nee, die Versicherung muss auch diejenige abschließen, deren Pferd dazu kommt. Wen der Opa die abschließt, hat das keinerlei Wirkung, wenn das dazugestellte fremde Pferd einen Schaden anrichtet.