Motorrad bei Sturm auf Nachbarzaun gefallen. Wer zahlt?

7 Antworten

Grundsätzlich muss derjenige für einen Schaden aufkommen, der ihn verursacht hat ( leichtsinnig, fahrlässig u.a.) Das Krad war geparkt und abgedeckt - aus meiner Sicht kein Verstoß. Dennoch ist das Krad über die Haftpflicht - Gefährdungshaftung - versichert - damit muss die Versicherun grundsätzlich aufkommen. Nun steht da noch höhere Gewalt, das ist ein Haftungsausschluß. Sturmschäden ( über Stärke 8) und der beschädigte Zaun ist die Folge von Sturm ( nicht Elementar, das ist Hochwasser usw.) - Zaun ist Grundstücksbestandteil - versucht es über die Sturmversicherung Eures Gebäudes. Grüße Tom

Grundsätzlich gehört das Abstellen zum Betrieb eines Motorrades, so daß die Kfz-Versicherung zuständig ist. Allerdings zahlt sie nur, soweit der Halter haftet. Der Halter haftet nicht bei höherer Gewalt. Naturgewalt, hier Sturm, ist grundsätzlich höhere Gewalt. Inwieweit fahrlässiges Verhalten des Halters vorliegt ist Tatfrage. Läßt sich hier nicht ohne weiteres feststellen.

Jedenfalls ist Haftungsgegener primär die Versicherung; wenn sie zu Recht nicht zahlen sollte (wie gesagt: Tatfrage) muß auch der Halter nicht zahlen.

wenn die versicherung ncht zahlt, dann der nachbar

zu 1), ich meine, der Verursacher muss den Schaden zahlen zu 2), wenn der Sturm sehr plötzlich kam oder er nicht zu Hause war wirds schwierig, aber es hört sich schon nach Fahrlässigkeit an. Ich denke, da kann dir nur ein Anwalt helfen, möglicherweise hast du ja eine Rechtschutzversicherung. LG!

sems24 
Beitragsersteller
 08.03.2010, 18:06

Das Motorrad gehört dem Nachbarn, der zu Hause war. Das ganze ist beim Sturm Xynthia passiert, wovor ja ausreichend gewarnt wurde. Noch dazu kam der Nachbar direkt danach und bot Schadensersatz an. Heute hat er dann einen Brief geschickt mit o.g. Begründung, weshalb er nicht aufkommt...

mariella1958  08.03.2010, 18:08
@sems24

na dann hat er doch seine Schuld schon zugegeben, dann geh mal zum Anwalt, ich bin der Meinung, du bist im Recht. Viel Erfolg!

Das wird der Besitzer des Zaunes übernehmen müssen,da es sich dabei um höhere Gewalt handelt!