Teilzeitarbeit / Maßnahme
ich stelle hier mal die Frage in den raum ob das Jobcenter mich in eine Maßnahme stecken darf wenn ich Teizeitbeschäftigt bin!
Laut Sachbearbeiter gäbe es seit längerer Zeit eine Teilzeitmaßnahme dies ich zu leisten habe da ich ja keinen Vollzeitarbeitsplatz habe sondern nur eine Teilzeitstelle.
Diese Maßnahme ist ein Bewerbertraining und soll mir helfen einen Vollzeitarbeitsplatz zu bekommen, - so die aussage der sachbearbeiters des Jobcenters.
Gibts überhaupt Teilmaßnahmen? Jetzt die Frage ist dies rechtens??? Gibts Paragraphen diesbezüglich?
Zur Info ich arbeite in Teilzeit (20Std. in der Woche) und soll in eine Teilmaßnahme .
5 Antworten
Freu dich doch einfach über das kostenlose Angebot einer solchen Hilfe, was dir helfen kann, wieder in eine vollberufliche Tätigkeit zu gelangen. Es ist ja sogar nur eine Teilzeitmaßnahme, die sich mit der Teilzeitarbeit doch wohl vertragen wird.
ich stelle hier mal die Frage in den raum ob das Jobcenter mich in eine Maßnahme stecken darf wenn ich Teizeitbeschäftigt bin!
Möglicherweise.
Die Maßnahmedarf darf nicht dazu führen, dass eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nicht mehr ausgeübt werden kann.
In dem Fall ist es relativ simpel, der Maßnahmezuweisung zu widersprechen, den Teamleiter zu kontaktieren, gg. eine Fachaufsichtsbeschwerde rauszudonnern und beim Sozialgericht vorläufigen Rechtschutz zu beantragen.
Lassen sich Maßnahme und einen Job unter einen Hut bringen, wirst du dich fügen müssen, wenn der SB eine entsprechende und hinreichend konkrete Begründung beibringt wie etwa das Überwinden aktueller Vermittlungshemmnisse.
Gehe davon aus das die das dürfen, sonst werden unter garantie die Leistungen gekürzt, falls du welche beziehst ergänzend, ganz sicher bin ich aber nicht!
Ich verstehe Deine Frage nicht! Was hast Du denn mit dem Jobcenter zu tun? Kriegst Du Leistungen von denen? Sonst Bist Du denen gegenüber zu nichts verpflichtet!
Ich verstehe Dich leider immer noch nicht! Bist Du Hartz-IV-Aufstocker? Dann musst Du machen, was die Dir sagen! Viel Spaß!
ja klar .. früher war dies nie so.
da haben die ruhe gegeben wenn man arbeit hatte^^
armes deutschland.... da heisst es mach das du die arbeit suchst, da suchste und du musst noch ne maßnahme machen, und wenn man was findet wovon man komplett weg kommt sagen die nein... was das für kosten sind hammer...
ja diese bekomme ich. in der maßname mache ich das gleiche wie zu hause auch! mich auf die stellen bewerben wo was frei ist, initiativbewerbungen, im internet surfen surfen surfen... und dafür schmeisst das Jobcenter tausende an Euros raus.
Das problem hier bei uns ist mom werden nur teilzeitstellen angeboten oder stellen wo ein führerschein/auto vorhanden sein muss.
dies ist leider beides nicht vorhanden.
andernfalls weigert sich das Jobcenter einen führerschein zu finanzieheren bzw. ein Darleen zu geben.
Auch gibts viele stellen (keine Zeitarbeit) wo ich in Vollzeit rein könnte... nur gibt es da das Problem des Vermittlungsgutscheins. Laut Jobcenter bestht kein anspruch für mich!
Da streuben die sich wegen 2000,00€ aber schmeissen für die 6Monate Maßnahme das 10fache raus und müssen immernoch an mich monatlich zahlen.
Und wer zahlt dies??? Der Steuerzahler!!! ...