Teilt die Krankenkasse dem Jobcenter mit wenn jemand eine Mitgliedsbescheinigung nach §175 SGBV beantragt?

3 Antworten

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Nein. Behörden schicken nicht wild Daten hin und her. Keine Behörde schickt einer anderen Behörde ohne offizielle Anfrage Daten.

Du wirst vermutlich Bammel haben, dass die Krankenkasse die Beantragung dem Jobcenter meldet und im Falle dass du den Job doch nicht bekommen solltest sie dir deine Leistung streichen, da sie der Meinung sein könnten, du hättest Arbeit aufgenommen. Nein, das wird nicht passieren.

Das ist heutzutage ein ganz normaler Vorgang und passiert in deiner Stadt vermutlich tausend Mal am Tag. Das heißt noch nicht dass du bei dem von dir benannten Unternehmen tatsächlich anfängst.

Solche Formalitäten muss jeder im Vorfeld einer Absicht der Beschäftigungsaufnahme, der Beginn einer Ausbildung oder bei irgendetwas was mit dem Abführen von Beiträgen zur Sozialversicherungen zu tun hat, erledigt werden. Das Jobcenter würde der Datenflut gar nicht mehr Herr werden, wenn die Krankenkassen sowas automatisch melden würden.

Wenn du den Job jetzt doch nicht antreten würdest und du der Krankenkasse nichts weiter mitteilen würdest, dann würde gar nichts passieren und deine Leistungen würden ganz normal weiter laufen.

Falls du den Job tatsächlich doch nicht kriegen solltest, würde ich der Krankenkasse mitteilen (wieder im Online-Portal) dass du den Job doch nicht bekommen hast und sich der Antrag damit erledigt hat.

Also, alles im Grünen Bereich, keine Sorgen machen und auf den neuen Job freuen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
darter90 
Beitragsersteller
 04.03.2020, 18:10

Hatte ich tatsächlich. Weil es kann ja immer sein, dass was nicht passt oder sonstiges. Bin halt gerne auf der sicheren Seite.

freisel  04.03.2020, 18:18
@darter90

Ja, habe ich mir schon gedacht. Brauchst dir aber keine Sorgen zu machen. Du könntest morgen oder übermorgen noch einen Antrag mit einem anderen Unternehmen stellen. Dann würde dieses Unternehmen ebenfalls eine Mitgliedsbescheinigung von dir erhalten. Ist nichts ungewöhnliches. Heutzutage völlig normal.

Um dir das Prozesere mit dem Datenaustausch und Jobcenter mal zu verdeutlichen:

  1. Das Jobcenter verdächtigt dich unberechtigt Leistungen zu beziehen
  2. Als erstes: Anfrage bei deiner Bank ob verdächtige Kontobewegungen zu finden sind (Überweisungen des Arbeitgebers bspw.), da Banken sind recht schnell
  3. Sollte das nichts bringen: Anfrage beim für dich zuständigen Finanzamt, da ist auch schon mal der kleine Dienstweg möglich

Krankenkassen werden da nicht angefragt, da eine solche Bescheinigung nichts zwingendes aussagt

nein, wieso sollten sie das machen? Es ist doch nicht sicher, dass du den Job auch wirklich nimmst oder auch dass du beim JC bist.

darter90 
Beitragsersteller
 04.03.2020, 17:14

Ich habe das online gemacht, und den NAmen meines potentiellen Arbeitgebers gleich angegeben. Und ausgewählt gleich zum Arbeitgeber schicken.

Heidrun1962a  04.03.2020, 20:57
@darter90

du musst dich im JC abmelden.

Das glaube ich nicht.

Es ist Deine Aufgabe, das Jobcenter über den neuen Arbeitgeber zu informieren und nicht die der Krankenkasse.