Muss ich bei der Versicherung bescheid geben?
Ich hab vor paar Monaten einen Riss in der Scheibe durch Steinschlag bekommen und würde des gern die Woche richten lassen da ich mein Auto verkaufen möchte. Muss ich bei der Versicherung anrufen und bescheid geben oder kann ich einfach z.B. zu Carglass fahren und die schicken die Rechnung an die Versicherung von selbst ohne dort bescheid zu geben? Ich bin Teilkasko versichert mit 150€ selbstbeteiligung.
7 Antworten
Steinschlagschäden an der Windschutzscheibe: Oft können Sie die reparieren lassen – und das lohnt sich für Sie! Denn dann verzichtet die HUK-COBURG auf den Abzug der vereinbarten Selbstbeteiligung. Voraussetzung: Sie informieren uns vorab über den Schaden und lassen die Reparatur in einer unserer Partnerwerkstätten vornehmen
Bei manchen Versichererungen ist es sogar so, dass auf Selbstbeteiligung verzichtet wird, falls man den Schaden bei einer von der Versichrung empfohlenen Wekstatt reparieren lässt. Ich würde deshalb vorher anrufen und das klären, bevor man unnötig Geld ausgibt.
Normal z.B die von Carglass. Aber es kommt darauf an ob im Vertrag Werkstattbindung abgeschlossen wurde ist das der Fall muß man anrufen
... und die von Carglass sind gut, haben die sich wirklich so gebessert?
Du solltest vorher schon bei der Versicherung anrufen.
Die können dir auch sagen, ob die Selbstbeteiligung bei Carglass überhaupt anfällt. Bei den meisten Versicherungen entfällt diese, wenn man bei Carglass reparieren lässt. Muss die Scheibe komplett ausgetauscht werden, reduziert sich oft die Selbstbeteiligung.
Ja das ist kein Problem. Eine Schadenanmeldung ist bei Glasbruch nicht erforderlich. Insbesondere deshalb, weil die Ursache nicht von Belang ist und Naturalersatz reguliert wird. (Keine Entschädigung nach Kostenanschlag).
Werkstattbindung müsstest du allerdings beachten.
... meine verzichtet auf die SB, wenn ich den Schaden melde und in einer Partnerwerkstatt reparieren lasse, obwohl ich keine Werkstattbindung habe. ... schön, daß es nun nicht mehr erforderlich ist, zuvor anszurufen.