Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt, aber noch im ungekündigten Arbeitsverhältnis! Was tun?
Hallo ich hatte heute einen Beratungstermin bei meiner Rentenversicherung. Deren Vorschlag ein 6monatiges Praktikum durch die BNW mit Option auf eine neue Stelle
Ich bin zur Zeit noch krankgeschrieben und habe noch ein festes Arbeitsverhältnis.Da ich aber berufsunfähig bin kann ich dort nicht mehr zurück. Wie verhalte ich mich jetzt? das alte Arbeitsverhältnis kündigen? Welche nachteile können für mich entstehen wenn ich selber kündige? Meine Beraterin bei der rentenversicherung konnte mir diese Frage nicht beantworten. Sie ist der Meinung es handelt sich hierbei um eine Arbeitsrechtliche Frage ,die sie mir nicht beantworten könne. Wer kann mir helfen?Vielen Dank im voraus
3 Antworten
Du kannst "nur" auf das Angebot der RV insofern eingehen, den Beratungstermin was die Praktikumsstelle, mit Option auf einer Anstellung angeht, wahrzunehmen, aber Vorsicht, es ist nicht gesagt dass Du diese Stelle danach auch Bekommst, die RV versucht hiermit eine volle EU-Rente zu vermeiden, kann, muss aber nicht Sinnvoll sein.
Du bist zwar noch AU, aber es ist evtl. Sinnvoller, nach ablauf der AU, bis zur bewilligung, bei deinem Arbeitgeber weiter zu arbeiten, auch wenn es schwer fällt, eine Bewilligung für eine Rente kann sich ziehen, das wissen alle Verwaltungsbehörden, deshalb weist auch niemand darauf hin, dass nach einem 3 Jahreszeitraum (inklusve der Aussteuerung) wieder vollen Anspruch auf KG hat, wer danach mindetens 6 Monate Arbeitsfähig war, bzw. dem Arbeitsmarkt wieder zur verfügung steht/stand.
Jeder versucht hier, Kosten zu sparen, indem er sich für nicht zuständig erklärt.
Die KK unterliegt jedoch einer Beratungspflicht, das Arbeitsamt einer Zuständigkeit. Allerdings erst wenn, offensichtlich ist/wird, dass Du nicht mehr arbeiten kannst.
Dann darfst Du dich Arbeitssuchend melden und die Arbeitsagentur dies auch nicht mit de Begründung verweigern, dass Du offensichtlich nicht mehr Arbeiten kannst, Die Arbeitsagenturen (Ämter), müssen das Rentenverfahren abwarten, bis man dich evtl. an die Agentur für Arbeit weiterreicht, auch wenn sie auf das Gegenteil verweisen, das machen Sie, bewusst, um sich der Zuständigkeit zu entledigen.
Ich habe zurzeit das gleiche an der Backe, nach einem schweren Arbeitsunfall, sie versuchen es alle, die Zuständigkeit zu umgehen. ;-))
Wer Paragraphen richtig lesen kann, ist klar im Vorteil. Wenn Du noch Fragen hast, ruhig weiter stellen, es gibt auf alles eine Antwort. Wenn man die Vorgehensweise der Verwaltungen kennt und beachtet. ;-)))
Absoluter Rekord, fast ein Jahr vorbei.
Danke, für die promte Auszeichnung. ;-)))
Das Problem ist die " Option auf eine Stelle " und nicht eine Zusage... Keiner wird dir einen Strick drehen, wenn das alte Arbeitsverhältnis aus offensichtlichen und belegbaren gesundheitlichen Gründen beendet wird.
Aber mal ehrlich - ein Vorschlag ist keine Bewilligung...!! nur ein Bescheid hilft dir hier weiter und kein Beratungstermin... also Vorsicht!! und solange du keinen Bescheid hast, kündigst du nirgends!
das arbeitsamt?
Das ist vom Gesetzgeber so gewollt, da sich Krankheitsverläufe relativ schnell bessern, aber ebenso auch verschlechtern können.
Du kannst aber schon mal einen vorläufugen Antrag stellen, damit bist Du auf der Sicheren Seite, falls du dich Arbeitlos melden musst, wenn Du nicht mehr arbeiten kannst, nach 18 Monaten entfällt die Zuständigkeit der KK, während die der Bundesagentur für Arbeit, beginnt. auch bzw. erst recht, wenn die RV hier gerade ein Feststellungsverfahren durchführt.
nein....die sind nicht für mich zuständig weil ich krankengeld beziehe....ich weiß idiotie ist aber so!!!