Kündigung - Kündigung zu wann?
Abend,
ich arbeite nun seit zwei Monaten bei REWE als Packer. Da sich gezeigt hat, dass mir diese Arbeit überhaupt nicht gefällt, körperlich anstregend ist (für mich) und ich außerdem noch zur Schule gehe und beides nicht wirklich unter einen Hut bekomme, habe ich entschlossen zu kündigen. Im Arbeitsvertrag steht:
Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Das Arbeitsverhältnis endet vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung mit Ablauf des Monats, in dem die/der Mitarbeiter/-in in Rente wegen Alters oder wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhält, bzw. mit Vollendung des 65. Lebensjahres, spätestens jedoch mit Ablauf des Monats, in dem die/der Mitarbeiter/-in die maßgebliche Regelaltersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht.
Davon verstanden habe ich im Grunde null. Mir geht es in erster Linie um das Datum, zu dem ich kündigen muss. Denn ich meiner schriftlichen Kündigung muss ich ja ein Datum angeben, nur welches? Bleibt es mir selbst überlassen, irgendein Datum zu wählen? Dann könnte ich genauso gut schreiben, dass ich zu morgen kündige. Und wie ist das mit den zwei Wochen, die abgearbeitet werden müssen? Muss ich Rücksicht auf diese zwei Wochen nehmen?
Wer kann mit da einen Überblick verschaffen? Danke! Apropos, ich bin 16 Jahre als und in der Probezeit - trotzdem muss ich schriftlich kündigen. Wem überreiche ich den Zettel? Dem Filialleiter oder einem hohen Tier?
4 Antworten
Ich kann mich meinen Vorrednern nicht anschliessen!
Die gesetzliche Kündigungsfrist in der Probezeit beträgt 14 Tage. Wenn Du morgen die Kündigung abgibst beginnt übermorgen die Frist zu laufen. Der 08. 03. wär dann Dein letzter Arbeitstag.
Du mußt also zum 08.03. kündigen. Die Kündigung gibst Du dem Filialleiter. Er wird sie weiterleiten. Eine Kopie lässt Du Dir gegenzeichnen. Erhalten am:....Unterschrift
Genau so ist es!
Die, die mal wieder irgendwas von "In der Probezeit geht's immer fristlos" faseln, sind anscheinend gedanklich nie ueber ein Ausbildungsverhaeltnis hinaus gekommen. Bei einem Ausbildungsverhaeltnis wuerde das naemlich wirklich stimmen, nicht aber bei einem Arbeitsverhaeltnis.
Also wenn Du dort erst zwei Monate arbeitest, bist Du jetzt noch normalerweise in der Probezeit. In der Probezeit kann man jederzeit ohne Kündigungsfrist kündigen und auch ohne Grundangabe. Vielleicht gibst Du den Filialleiter die Kündigung, dass Du ab nächster Woche kündigst. z.bsp.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich (Name, Anschrift) meinen Arbeitsverhältnis mit Ihnen zum 25.02.13. Da ich noch in der Probezeit bin, habe ich keine Kündigungsfristen einzuhalten.
MfG
Druck Dir zwei Exemplare aus und lass Dir auf einer Kündigung bestätigen, dass er sie erhalten hat, mit Datum, Unterschrift.
Ich würde sagen, in der Probezeit kann man jeden Tag kündigen. Ohne Gründe. Einfach einen Brief, Kündigung, mit dem morgigen Datum. Am nächsten Tag brauchst du nicht mehr zu kommen. Zwei Wochen abarbeiten? So was habe ich noch nicht gehört.
Vielleicht mal nach Kündigungsfristen Googlen.............
veilleicht hilft dir das weiter:
http://www.helpster.de/kuendigung-in-der-probezeit-durch-arbeitnehmer-so-geht-s_98983