Vom Krankengeld ins ALG I trotz Arbeitsverhältnis?!

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Da du ausgesteuert bist hast du Anspruch auf Alg I, egal ob dein Beschäftigungsverhältnis gekündigt ist oder nicht. Also am besten sofort den Antrag gestellen, damit du schon einmal anfangen kannst die Unterlagen zusammen zu suchen. Reiche dann am Besten gleich die Kündigung ein, oder wenn der Vertrag befristet war, den Vertrag. Dann weiß der Sachbearbeiter gleich bescheid.

Es wird dann halt nur geprüft ob du ein Nahtlosigkeitsfall nach §125 SGB III bist und ein ärztliches Gutachten zu deiner Arbeitsfähigkeit vom Arbeitsamt eingeleitet. Aber auch bis da eine Entscheidung getroffen wurde erhälst du Alg I.

Ab 24.08. muss die Arbeitsagentur zahlen. Bereits jetzt die Bescheinigungen vom Arbeitgeber über die letzten 12 Lohnzahlungen vor Eintritt der Erkrankung besorgen, eine Bescheinigung von der Krankenkasse über die seitdem geleisteten Krankengeldzahlungen und Termin beim Arbeitsamt vereinbaren.

bis zum 15.bezahlt überhaupt keiner schätze ich, weil dein Arbeitsverhältnis noch bis zum 15. besteht. Ich denke aber du solltest jetzt schon den Antrag fertig machen für die ARGE damit du keinen Leerlauf hast .

Hier was zum Finden.

http://www.buzer.de/gesetz/3415/index.htm