Teildienst
Hallo und zwar habe ich wieder eine Frage,
also meine gute Bekannte ist derzeit fix und alle, weil Sie arbeitet im Teildienst. In Ihren Arbeitsvertrag steht 15St./Woche. Und da jetzt viele Urlaub haben, muss sie Vertretungen machen.
Sie arbeitet von 07:00-10:00, von 12:00-18:30 und von 22:00-00:00, kommt mir komisch vor.Ist das überhaupt zulässig???
Ach und dann hieß es noch Fahrzeiten zwischen verschiedenen Objekten zählen als Pause und nicht als Arbeitszeit.
6 Antworten
Diese Arbeitszeiten sind rechtswidrig. Hier wird gegen Arbeitsgesetze verstoßen.
Auf Abschnitte aufgeteilte Arbeitszeiten sind nicht unüblich (z.B. Arzthelferin.....). Hier wird aber gegen den § 3 des Arbeitszeitgesetzes verstoßen der von einer werktäglichen Arbeitszeit von 8 Stunden ausgeht und die in Ausnahmefällen auf längstens 10 Stunden verlängert werden darf.
Außerdem ist im § 5 eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden vorgeschrieben. Die ist bei Arbeitsende um 00.00 Uhr und Arbeitsbegin um 7.00 Uhr bei weitem nicht gegeben.
Der AG macht sich strafbar, wenn er solche Arbeitszeiten anordnet. Das ist in diesem Fall nicht nur eine Ordnungswidrigkeit (§ 22 Arbeitszeitgesetz) sondern nach § 23 ArbZG eine Straftat.
Wenn Deine Bekannte sich nicht selbst wehren möchte (Angst?), kann mal jemand beim Ordnungsamt anrufen. Das geht auch ohne dass der AG erfährt wer die Verstöße gemeldet hat. Bei einem Besuch des Ordnungsamts in der Firma wird es, sollten die Damen und Herren die Verstöße feststellen, teuer. Außerdem werden solche Betriebe dann auch öfter mit Besuchen rechnen können.
Danke fürs Sternchen
Teildienste sind durchaus zulässig - musste ich selber schon mal 9 Stück hintereinander machen, jedoch mit anderen Arbeitszeiten.
Spontan würde ich sagen, dass sie zu wenig Ruhezeit zwischen ihrem letzten Dienst und dem Dienstbeginn am nächsten Tag hat. Die Ruhezeit ist gesetzlich vorgeschrieben und beträgt 9 Stunden...
Das fiel mir auch sofort auf, stimmt.
Finde das voll bescheuert..........
Perfekte Beispiel wäre:
Sie hat vorige Woche 9 Stunden gearbeitet, früh,Nachmittag und Nachts und war insgesamt über 12 Stunden unterwegs. Das ist doch nicht normal,oder???
Rein interessehalber, wieviel Fahrtzeit kommt denn da noch zu? ist das in der Arbeitszeit oder in den Lücken dazwischen?
ich kenn so´n Mist auch von nem früheren Job her, da musste ich in der Mittagspaiuse von a nach b, da war immer die ganze Pause schon vorbei. Ganz toll. War ne zeitarbeitsfirma.
danach lange solche Jobs eh nimmer gehabt, wenn ich da mal von a nach b musste, dann war das ,w enn während Arbeit, = Arbeitszeit. Und falls mal zu ner Fortbildung, nicht Arbeitszeit, aber Fahrtkosten.
heute arbeite ich in ner Firma, wo x leute auf Montage arbeiten (ich nicht). Wo Cheffe mal sagte: die sind für uns unterwegs, das ist keine Pause (sie müssen oft in einer Schicht 3 verschiedene Baustellen anfahren)
Ist immer verschieden. Kommen täglich ca. 3 Stunden Fahrzeit dazu. Und das alles mit Privatauto und Sprit wird auch nicht bezahlt. Kommt mir alles sehr eigenartig vor.
Du meinst bestimmt Teilzeit. Das jemand mal Urlaubsvertretung machen muss, ist normal. Muss sie so jeden Tag arbeiten? Ich denke eher nicht, denn sonst wäre es ja viel zu viel. Es gibt Arbeitsverträge in denen die Fahrzeiten als Pausen deklariert werden. Sie sollte mit ihrem Arbeitgeber sprechen, wenn das nichts hilft, sollte sie einen Anwalt einschalten...gutes Gelingen :-)
Teildienst und Teilzeit sind zwei völlig verschiedene Dinge :-)
um ganz genau zu sein arbeitet sie Teilzeit im Teildienst ;-)
Teildienst heißt ja nur das der Dienst unterteilt ist, also nicht anhängend, bei der Stundenzahl dürfte es aber Teilzeit sein :-)
...übrigens auch wenn sie im Teildienst unter Teilzeit arbeitet ist meine Definition richtig :-)
Klar ist es richtig :-)
:-)
Teilzeit ist per Definition eine verkürzte Arbeitszeit. Z.B. nur 4h am Tag statt 8. Das hier ist ganz was anderes.
...auch wenn die Arbeitszeit unterteilt wurde bei Teilzeit, ist es nicht zulässig, laut ihrem Arbeitsvertrag mehr als 15 Stunden die Woche zu arbeiten, es sei denn es wurde abgesprochen und bezahlt, bzw. in Freizeit ausgeglichen :-)
Der Job dürfte in die Rubrik "Wo kein Kläger, da kein Richter" fallen!
Sie sollte sich bei einer Arbeitnehmervertretung erkundigen!
Korrektur: Es war das Gewerbeaufsichtsamt und nicht das Ordnungsamt gemeint.