Teildienst

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Diese Arbeitszeiten sind rechtswidrig. Hier wird gegen Arbeitsgesetze verstoßen.

Auf Abschnitte aufgeteilte Arbeitszeiten sind nicht unüblich (z.B. Arzthelferin.....). Hier wird aber gegen den § 3 des Arbeitszeitgesetzes verstoßen der von einer werktäglichen Arbeitszeit von 8 Stunden ausgeht und die in Ausnahmefällen auf längstens 10 Stunden verlängert werden darf.

Außerdem ist im § 5 eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden vorgeschrieben. Die ist bei Arbeitsende um 00.00 Uhr und Arbeitsbegin um 7.00 Uhr bei weitem nicht gegeben.

Der AG macht sich strafbar, wenn er solche Arbeitszeiten anordnet. Das ist in diesem Fall nicht nur eine Ordnungswidrigkeit (§ 22 Arbeitszeitgesetz) sondern nach § 23 ArbZG eine Straftat.

Wenn Deine Bekannte sich nicht selbst wehren möchte (Angst?), kann mal jemand beim Ordnungsamt anrufen. Das geht auch ohne dass der AG erfährt wer die Verstöße gemeldet hat. Bei einem Besuch des Ordnungsamts in der Firma wird es, sollten die Damen und Herren die Verstöße feststellen, teuer. Außerdem werden solche Betriebe dann auch öfter mit Besuchen rechnen können.

Hexle2  25.06.2014, 17:14

Korrektur: Es war das Gewerbeaufsichtsamt und nicht das Ordnungsamt gemeint.

Hexle2  26.06.2014, 20:44
@Hexle2

Danke fürs Sternchen

Teildienste sind durchaus zulässig - musste ich selber schon mal 9 Stück hintereinander machen, jedoch mit anderen Arbeitszeiten.

Spontan würde ich sagen, dass sie zu wenig Ruhezeit zwischen ihrem letzten Dienst und dem Dienstbeginn am nächsten Tag hat. Die Ruhezeit ist gesetzlich vorgeschrieben und beträgt 9 Stunden...

Violetta1  25.06.2014, 15:43

Das fiel mir auch sofort auf, stimmt.

Ninja2505 
Beitragsersteller
 25.06.2014, 15:52
@Violetta1

Finde das voll bescheuert..........

Perfekte Beispiel wäre:

Sie hat vorige Woche 9 Stunden gearbeitet, früh,Nachmittag und Nachts und war insgesamt über 12 Stunden unterwegs. Das ist doch nicht normal,oder???

Rein interessehalber, wieviel Fahrtzeit kommt denn da noch zu? ist das in der Arbeitszeit oder in den Lücken dazwischen?

ich kenn so´n Mist auch von nem früheren Job her, da musste ich in der Mittagspaiuse von a nach b, da war immer die ganze Pause schon vorbei. Ganz toll. War ne zeitarbeitsfirma.

danach lange solche Jobs eh nimmer gehabt, wenn ich da mal von a nach b musste, dann war das ,w enn während Arbeit, = Arbeitszeit. Und falls mal zu ner Fortbildung, nicht Arbeitszeit, aber Fahrtkosten.

heute arbeite ich in ner Firma, wo x leute auf Montage arbeiten (ich nicht). Wo Cheffe mal sagte: die sind für uns unterwegs, das ist keine Pause (sie müssen oft in einer Schicht 3 verschiedene Baustellen anfahren)

Ninja2505 
Beitragsersteller
 25.06.2014, 15:47

Ist immer verschieden. Kommen täglich ca. 3 Stunden Fahrzeit dazu. Und das alles mit Privatauto und Sprit wird auch nicht bezahlt. Kommt mir alles sehr eigenartig vor.

Du meinst bestimmt Teilzeit. Das jemand mal Urlaubsvertretung machen muss, ist normal. Muss sie so jeden Tag arbeiten? Ich denke eher nicht, denn sonst wäre es ja viel zu viel. Es gibt Arbeitsverträge in denen die Fahrzeiten als Pausen deklariert werden. Sie sollte mit ihrem Arbeitgeber sprechen, wenn das nichts hilft, sollte sie einen Anwalt einschalten...gutes Gelingen :-)

Startrails  25.06.2014, 15:43

Teildienst und Teilzeit sind zwei völlig verschiedene Dinge :-)

Ninja2505 
Beitragsersteller
 25.06.2014, 15:48
@Startrails

um ganz genau zu sein arbeitet sie Teilzeit im Teildienst ;-)

Pummelweib  25.06.2014, 15:53
@Startrails

Teildienst heißt ja nur das der Dienst unterteilt ist, also nicht anhängend, bei der Stundenzahl dürfte es aber Teilzeit sein :-)

Pummelweib  25.06.2014, 15:54
@Pummelweib

...übrigens auch wenn sie im Teildienst unter Teilzeit arbeitet ist meine Definition richtig :-)

Ninja2505 
Beitragsersteller
 25.06.2014, 16:01
@Pummelweib

Klar ist es richtig :-)

Violetta1  25.06.2014, 15:42

Teilzeit ist per Definition eine verkürzte Arbeitszeit. Z.B. nur 4h am Tag statt 8. Das hier ist ganz was anderes.

Pummelweib  25.06.2014, 15:56
@Violetta1

...auch wenn die Arbeitszeit unterteilt wurde bei Teilzeit, ist es nicht zulässig, laut ihrem Arbeitsvertrag mehr als 15 Stunden die Woche zu arbeiten, es sei denn es wurde abgesprochen und bezahlt, bzw. in Freizeit ausgeglichen :-)

Der Job dürfte in die Rubrik "Wo kein Kläger, da kein Richter" fallen!

Sie sollte sich bei einer Arbeitnehmervertretung erkundigen!