Teamsitzung?
Hallo,
muss ich zu einer Teamsitzung , vom AG verpflichtend, bevor ich in meinen Nachtdienst Block gehe, bzw.wenn ich aus diesem komme?
ND ist immer 22.30bis 07 Uhr und Team von 13 bis 15 Uhr
Vielen Dank
2 Antworten
Nein, Du musst nicht zu diesen Teamsitzungen, wenn die Ruhezeit von mind. 11 Stunden nicht eingehalten wird.
Teamsitzungen sind Arbeitszeit.
Wenn Du bis 7.00 Uhr arbeitest, darfst Du vor 18.00 Uhr nicht mehr arbeiten. Ist die Teamsitzung vor Deiner Nachtschicht, funktioniert das auch nicht, da es von 15.00 Uhr bis zum Arbeitsbeginn um 22.30 Uhr auch keine 11 Stunden sind.
Dein AG soll sich mal die §§ 22 und 23 Arbeitszeitgesetz anschauen, dort steht, was ihm evtl. "blüht", wenn er das Arbeitszeitgesetz mißachtet
Bitte, sehr gerne
Also bei uns ist Team Pflicht egal wie man arbeitet. Ich habe teilweise von 9-12 Uhr Team dann zwei Stunden Pause und starte dann um 14 Uhr in den 24 Stundendienst mit Nachtbereitschaft. Wenn man beispielsweise an dem Tag frei hat muss man auch extra kommen und wer quasi um 9 Uhr in der Früh aus dem Dienst rausgehen würde muss länger bleiben.
Unabhängig von Deinem eigenen Beispiel ist die Antwort falsch.
Zur Teilnahme an Teamsitzungen außerhalb der Arbeitszeit - in seiner Freizeit also - darf ein Arbeitnehmer nicht verpflichtet werden.
Außerdem müssen arbeitszeitrechtliche Vorgaben beachtet werden (siehe die richtige Antwort von Hexle2).
Also wie gesagt bei uns ist es Pflicht und das wars auch bisher in allen anderen Betrieben wo ich gearbeitet habe. Wer nicht kommt braucht einen driftigen Grund. Sprich krank oder Urlaub. Bisher waren auch immer alle da.,
Also wie gesagt bei uns ist es Pflicht
Wie bereits gesagt:
Liegt die Teamsitzung außerhalb der Arbeitszeit eines Arbeitnehmers (also in seiner Freizeit), darf der Arbeitgeber die Teilnahme für ihn nicht zur Pflicht machen.
Der Arbeitgeber hat kein Recht, über die Freizeit eines Arbeitnehmers zu verfügen.
Und dass bei euch immer alle da waren ist, ist dafür völlig bedeutungslos.
Ob sich ein betroffener Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber behaupten kann, ist eine andere Frage.
Vielen herzlichen Dank