Falsche Steuernummer in der Steuererklärung?
Guten Abend zusammen, unzwar habe ich folgendes Problem, ich habe meine Steuererklärung über Elster eingereicht jedoch die Steuernummer falsch angegeben was dazu führte das ich jetzt Post vom Finanzamt bekommen habe in der mir vorgeworfen wird die Erklärung nicht eingereicht zu haben, muss ich mit zuschlägen rechnen wenn ich die Situation erläutere und die Korrektur am selben Tag sende?
4 Antworten
Weißt du noch welche Steuernummer du verwendet hast? Wenn ich du wäre würde ich bei deinem zuständigem Finanzamt anrufen und die Sache erläutern, sind auch nur menschen und wenn du jetzt kein Regelfall bist der ständig zu spät abgibt sind die Leute vom Finanzamt relativ kulant
Lg
So, nun mal der richtige Weg:
Eingfach beim Finanzamt anrufen und das erläutern.
Die Steuererklärung ist dort unter einer falschen Steuernummer nun gespeichert. Wenn du diese im Telefonat angibst finden die deine Steuererklärung auch wieder und ordnen sie elktronsich der richtigen Steuernummer zu.
Der Computer erinnert einfach nur, woher soll er auch wissen, dass du die unter einer falschen Steuernummer eingereicht hast ????
Du brauchst auch keine Angst wegen irgendwelcher Zuschläge haben, du hast ja rechtzeitig abgegeben.
Falls Du zu Säumniszuschlägen wegen verspäteter Abgabe verdonnert werden solltest, mach den Elster-Kram schnellstens nochmal mit der richtigen Steuernummer.
Gleichzeitig beantwortest Du den Schrieb des Finanzamts in unterwürfigem Ton mit ausführlicher Darstellung der situation. Leg einfach Deinen Elster-Protokollausdruck der zuerst falsch abgegebenen Steuererklärung bei.
Sie haben beim FA einen Ermessensspielraum und wenn Du Dich als unfreiwilliger "Sünder" outest, dürfte das ohne ärgerliche Zusatzgelder für Dich ausgehen. - Ist aber, wie gesagt, dem Ermessen des Sachbearbeiters anheimgestellt, daher keine Garantie.
Es gibt übrigens keine Säumniszuschläge wegen verspäteter Abgabe.
Säumniszuschläge gibt es bei verspäteter Zahlung.
Bei verspäteter Abgabe gibt es Verspätungszuschläge.
Aber das ist anscheinend nicht so einfach auseinander zu halten.....
Eigentlich ist das ausgeschlossen, dass man eine Steuererklärung über Elster auf elektronischem Weg abgibt und das Finanzamt diese nicht erhalten haben will.
Hast Du etwa vergessen das Sendeprotokoll mit den Belegen beim Finanzamt einzureichen?
Machmal kommt als Ausrede der Finanzverwaltung:
- der Computer ist abgestürzt
- die Unterlagen sind hinter den Schrank gefallen
Wenn Dir andere Ausreden zuteil werden, gib sie im Forum bekannt!
Man muss nicht dem Finanzamt nicht begründete Unterstellungen vorwerfen, wenn der Fragesteller den Fehler gemacht hat und nicht das Finanzamt.
auf Elster ist die StNr elektronisch. gibt er also auf StNr x die Erklärung ab, wird im Programm automatisch der eingang der Erklärung gespeichert - bei x. ist aber StNr y seine aktuelle, ist dann eben kein eingang gespeichert. so einfach. und wenn der pc abstürzt ... alle Daten sind eh zentral gespeichert und nicht am pc.
Wenn man eine Steuererklärung über Elster fertigt und vor der Übertragung, die Elster-Datei in einem anderen Verzeichis zwischenspeichert, kann man das Programm löschen sowie die Daten der übertragenen Elster-Datei. Wenn man nun das Programm erneut herunterlädt, kann man die Daten der Sicherung wieder einspielen und den Menuepunkt St.-Nr. bearbeiten. Dann gibt man die richtige St.-Nr. ein und der Fall kann übertragen werden, ohne dass eine Fehlermeldung, nicht mehr editierbar, erscheint.
Hier braucht keiner unterwürfig zu sein, ein einfacher Anruf reicht.