Taschen verbot
Hallo Leute,
ich habe eine Frage, bezüglich des Taschenmitnahmeverbots in manchen Läden. Ich weiß, dass man gesetzlich keine Taschenkontrolle durchführen darf, wenn man nicht Kaufhausdetektiv oder Polizist ist. Aber wie ist das mit dem generellen Verbot, eine Tasche in einen Laden mitzunehmen? Ist das gesetzlich ok, wenn der Laden es verbietet und mich dazu zwingt oder kann man den Kunden nur darum bitten?
danke im Voraus, für jede Hilfe Lg BB
9 Antworten
Man kann Dich nur darum bitten. Rechtlich hat der Laden keine Handhabe.
Wer verbietet, eine Tasche mit in den Laden zu nehmen stellt ja auch eine Aufbewahrungsmöglichkeit zur Verfügung. Es zwingt dich doch niemand dort rein zu gehen.
Auch ein Kaufhausdedektiv darf keine Taschenkontrollen durchführen ! Ansonsten kann das Betreten eines Ladenlokals durchaus mit der Auflage verbinden, dies ohne Taschen zu tun. Auch gibt es wie üblich Ausnahmen, aber das führt zu weit !
Also erstmal hat niemand irgendwas zu durchsuchen, außer villt der Polizei. Auch kein Ladendedektiv.
Und der Ladenbetreiber kann natürlich bestimmen uner welchen bedingungen man den Laden betreten darf. Entweder du hälst dich dran, oder du gehts nicht rein.
Der Besitzer des Ladens hat das Hausrecht und wenn er nicht will das du etwas mit rein bringst mußt du dich daran halten. Er kann so etwas untersagen.