taschenkontrolle durch Arbeitgeber
Bitte helft mir! Bei uns im betrieb wird angeblich geld geklaut. Aus der Kasse. Da ich aber nicht kassiere, kann ich es nicht gewesen sein, oder? Jedenfalls wollte mein Chef heute meine Tasche konrollieren. In meinem Ausbildungsvertrag steht nichts davon und es wurde auch nichts vorher angekündigt. Darf er in meine Tasche schauen? ich hab ihn nicht gelassen, aber weil es nur ein kleiner laden ist, wird das verhältnis warscheinlich hin sein. was soll ich machen? darf er das? Hilfe!!! :o(
13 Antworten
Sprich Montag mit ihm, sag ihm, dass du von der Möglichkeit der Kontrollen nichts wusstest und dass du an eben jenem Tag private Sachen in der Tasche hattest, die keiner sehen sollte, die du aber nicht mitgebracht hättest, wenn du von der Möglichkeit der Kontrolle gewusst hättest.
Versuch ihm zu vermitteln, dass dir die Situation Leid tut, bitte um Verständnis, etc., und richte dich auf Kontrollen ein.
Ob die nun erlaubt waren oder nicht, dass kann man später immer noch klären, hauptsache, du gefährdest deine Ausbildung nicht.
Nein, er darf es natürlich nicht.
Aber ehrlich gesagt (auch wenn ich deinen Ärger verstehen kann) war die Entscheidung ihn nicht in deine Tasche schauen zu lassen nicht sehr klug, er wird es als Beweiß werten dass Du etwas zu verbergen hast.
Leider!
Ja so ist die Theorie und wie sieht die Praxis aus?
ja ich weiß, aber ich war einfach so sauer. Ich hab doch auch meine rechte!!! ich meine, weiß auch nicht, das geht doch nicht!
sowas haben wir nicht! Wir sind nur 10 leute...
Das ist eine total schwierige Situation.
Er hat kein Recht in deine Tasche zu schauen, dass wird er auch wissen.
Aber das Vertrauensverhältnis ist gestört durch diesen Vorfall.
Mein Tipp wäre, dass Du dieses Problem in deiner Berufsschule mal bespricht.
Wenn die Situation auf der Arbeit nun untragbar wird, würde ich dir raten zu versuchen die Ausbildungsstelle zu wechseln.
Alles gute für dich
Ich hab ja nurnoch 5 Monate... das muss ich dann noch aushalten :o(
In größeren Firmen ist es durchaus üblich, dass durch Zufallsgenerator bestimmte Personen, sich einer Taschenkontrolle oder sogar einer Leibesvisitation unterziehen müssen. Die Auswahl darf nur nicht willkürlich erfolgen.
ich würde da aber raten lass deinen chef gucken und soweit zeigst du deine ehrlichkeit auch
nein, aber wenn du nichts zu verbergen hast, hast du einen riesigen fehler gemacht, wirklich.
und was soll ich jetzt machen? Wenn ich, was weiß ich was, da drin gehabt hätte, medikamente, die er nicht sehen soll? Das geht doch nicht!
Wenn man sein Rechte warnimmt, ao kann man das nicht als Beweis ansehen, dass man schuldig ist. Das wäre eine Umkehrung des Sachverhaltes.