Rechte der Polizei - Taschenkontrolle etc.

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Hallo Schwesterwelle,

... ... grundsätzlich ist die Polizei in einem demokratischen Staat, wie (in) der Bundesrepublik Deutschland dazu verpflichtet, sich als Exekutive an Recht und Gesetz zu halten. Zu den elementaren Aufgaben der Polizei gehören einmal die Prävention (auch Gefahrenabwehr genannt, also das Verhindern von Regelverletzungen) und die Repression (auch Strafverfolgung genannt, also das Tätigwerden bei Regelverletzungen).

Als die Polizei die Person kontrolliert hat, lagen vermutlich präventive/repressive Gründe für eine solche Kontrolle vor, und eine Rechtsnorm (Gesetz) ist somit vorhanden, die die Polizei ermächtigte, die Person in seiner Freiheit zu beschränken, nach seiner Identität zu fragen oder diesen zu durchsuchen. Möglich, dass im Fall der kontrollierten Person einige äußere oder auch andere, für Dich nicht sofort erkennbare Verhaltensumstände dazu geführt haben, dass genau diese Person ins Blickfeld der kontrollierenden Beamten geraten ist.

Für den Kontrollmoment musste sich diese Person dieses erst einmal gefallen lassen. Ein Widerspruch vor Ort hätte keine aufschiebende Wirkung gehabt, diese Maßnahmen der Polizei zu verhindern. Dass Maßnahmen der Polizei manchmal nicht im Sinne des eigentlich Betroffenen (oder auch der möglichen Zuschauer) sind, ist normal und liegt auch immer in der Natur der Sache. In Stuttgart derzeit besonders.

Was für Möglichkeiten hat nun die Person, um ein, in Deinen Augen "willkürliches Handeln der Polizei" geklärt zu bekommen? Nun, er kann die, gegen sich gerichtete Polizeimaßnahme auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen lassen. Entweder in Form einer schriftlichen Anfrage an diese Polizeibehörde, deren Beamte vor Ort waren und die Durchsuchung durchführten, oder über einen Rechtsanwalt. Letzteres ist zwar teurer, spart aber Zeit und Nerven.

Wenn er dies noch ohne einen Rechtsanwalt machen möchte, kann er den Weg z. Bsp. so beschreiten, wie ich ihn anderer Stelle "http://www.gutefrage.net/frage/wie-erwirkt-man-eine-dienstaufsichtsbeschwerde-gegen-eine-polizistin" schon einmal beschrieben habe. Persönlich auf der Polizeidienststelle vorsprechen, und mit dem/den Beamten sprechen, kann er natürlich auch ... allerdings kann es nach seinem Aufsuchen sein, dass der Beamte, weil vielleicht im Schichtdienst, grade zu dem Zeitpunkt wenn die Person auf der Dienststelle erscheint, nicht im Dienst ist, und er umsonst hingefahren ist. Somit ist die schriftliche Anfrage vielleicht erst einmal der bessere Weg, um zu erfahren, warum die Polizei gerade gegen ihn eingeschritten ist.

IdS

MrDirekt

BlackCat hat schon eine ausgezeichnete Antwort zur rechtlichen Lage gegeben. Dem ist nichts hinzuzufügen.

Man sollte aber seine Meinung nicht nur auf einseitige Wahrnehmungen stützen. Du hast nun etwas gesehen, was dir und auch anderen nicht gefiel. Was wäre, wenn die Beamten ihn genau deshalb kontrollierten, weil einige Minuten vorher eine ähnliche Person von Zeugen als Straftäter benannt wurde. Damit wäre die Durchsuchung rechtmäßig. Die Kontrolle aber entkräftete den Verdacht. Zum Spass jedenfalls, haben die Beamten das sicher nicht gemacht.

Gezielt geht es darum, eine Anzeige gegen die Beamten zu stellen

Weswegen? Wenn überhaupt: Das kann in solchen Fällen nur der Geschädigte, also der Durchsuchte.

Schwesterwelle 
Beitragsersteller
 16.08.2011, 18:31

Natürlich, aber das vorgehen wäre bestimmt ganz anders gelaufen, wenn es um eine Straftat es sich gehandelt hätte .. ich bin wahrlich keiner der von willkür o.Ä. spricht im Leben, aber das was dort passierte war mehr als reine Schikane aus reiner langweilte, ich weis, das kann man jetzt nachvollziehen nur über das lesen darüber, dann dieses nahezu gelangweilte weiter schländern der Beamten danach .. das war gleichzeitig selbst erklärend wie auch ein Tritt weiter ins Gesicht für den Mann, und wenn man heutzutage mit allem" Was wäre wenn, und vielleicht" entschuldigt, dann sind wir kein Stück besser wie China oder der Iran.

und desweiteren redet keiner davon das ICH sie stellen will, sondern der Mann selber, nur er bat mich da er selber keine Ahnung von PCs hat, mal im Internet kurz zu schauen ob es auch Gesetze für Polizeibeamte gibt, wie man sich eigentlich selber schon sicher sein kann ... aber alles mit "was wäre wenn, hätte sein etc" schön zu reden oder gar uz entschuldigen geht einfach nicht, das sollte jedem bewusst sein

Grundsätzlich stellt das Durchsuchen von Taschen etc. einen Eingriff in deine Grundrechte aus Art. 2 I GG und Art. 1 i.V.m. Art. 2 I GG dar.

Ein solcher Grundrechtseingriff bedarf stets einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage. Eine derartige Grundlage besteht im Rahmen der repressiven Strafverfolgung nach § 102 Strafprozessordnung (StPO) für Polizeibedienstete und Staatsanwaltschaft nur unter der strengen Anforderung, dass ein solches Vorgehen nach § 105 StPO durch einen Richter, oder bei Gefahr im Verzug, durch einen Staatsanwalt oder einen Polizeibeamten angeordnet wurde.** Im Rahmen der präventiven Gefahrenabwehr darf die Polizei nach § 39 des Polizeigesetzes eine Person auch ohne richterliche Anordnung durchsuchen, sofern „Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Sachen mit sich führt, die sichergestellt und beschlagnahmt werden dürfen.“ Waffen und Drogen erfüllen diese Grundlage.**

Ein Bahnhof gehört zu den Orten, wo nach den jeweiligen Polizeigesetzten immer eine "verdachtsunabhängige" Kontrolle durchgeführt werden darf! Solche Orte sind auch Drogentreffpunkte oder Bordelle.

freede  17.08.2011, 10:11

Richtig. Aber das wissen die meisten Leute leider nicht. Und dann ist die Polizei natürlich immer gleich böse und schikaniert nur Leute...

Leider ist Dein Beispiel nicht konkret genug. War es Bundespolizei (Häufig auf Bahnhöfen), in welchem Bundesland und wie wurde die Person gezwungen? Es gibt jedoch immer die Möglichkeit einer Beschwerde, wobei diese personenbezogen sein sollte. Letztlich wird daraus aber nichts werden, weil man sich auf einen "Anfangsverdacht" z.B. Drogenhandel berufen wird. Besser in Zukunft dazutreten, den Betroffenen ermutigen der Polizeianweisung Folge zu leisten, sich selbst jedoch als Zeugen anbieten. Vor allem dann, wenn man Anlass zur Vermutung hat, es handelt sich um Schikane.

Schwesterwelle 
Beitragsersteller
 16.08.2011, 18:02

Sahen aus wie normale Streifenbeamte, optisch erkannte ich da keinen Unterschied zu den "normalen" Polizisten wie man sie ja kennt. Passiert ist das in Baden-Württemberg - Stuttgart.

SBahnhof - In er Zeit zum Pendler verkehr, daher sehr überfüllt, Beamten kamen von beiden Seiten einfach auf Ihn zu, verlangen seinen Ausweis (Deutscher Staatsbürger), den übergab er denen, gleichzeitig sagte die Beamtin im gleichen Atemzug, das er seine Taschen entleeren muss, er fragte nach dem Grund, und diese murmelten was kurz runter, er wollte genau wissen wieso gerad er, und schon hatte die Beamtin Ihre Handschuhe an, und ging an seinen Tasche (Eine Tasche von BOSCH, mit einer heraushängenden Kaffeekanne, Kullis etc) wie man das halt kennt.

Ihm selber war das extrem unangenehm, da auch viele Firmen Kollegen verteilt da standen (mindestens 300 Mann), die Beamten haben ihn wirklich überrumpelt damit, und nachdem die fertig waren, und gehen wollten, fragte er nochmal nach wieso das genau passierte, Antwort beim schon weiterlaufen war "Allgemein Personenkontrolle un liefen dann einfach weiter durch die Menge als wäre nichts passiert" ...