Tasche durchwühlt: Was darf der Chef?

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Hallo,

das ist ein recht komplexes Thema. Ein Anwalt kann dich sicher besser beraten.

Wenn die Betriebsordnung die tägliche Taschenkontrolle zur Prävention vorsieht, ist es fraglich ob hier nicht ein Verstoß gegen BDSG §32 vorliegt. Abgesehen davon stellt eine Durchsuchung natürlich einen Eingriff in deine Persöhnlichkeitsrechte dar und grade der Punkt, dass dies nicht unter vier Augen passiert und andere Personen anwesend sind ist mitunter schon einer Verletzung deines Ehrgefühls.

Wenn dich das ganze so sehr belastet und du das Vertrauen zu einem Arbeitgeber verloren hast solltest du bei einem entsprechenden Anwalt vorsprechen.

https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/rechtsfragen-der-mitarbeiterkontrolle-23-taschenkontrollen-und-persoenliche-durchsuchungen_idesk_PI10413_HI893167.html



Sowas jedenfalls NICHT.

Fee735  08.01.2017, 12:53

nicht täglich und nicht SO

frodobeutlin100  08.01.2017, 11:22

hast Du schon mal im Einzelhandel gearbeitet .. Taschenkontrollen sind üblich ....

Wenn du halt in einem supermarkt arbeitest und er Getränke findet, die dort verkauft werden (auch wenn es nicht von dort ist) darf er, bei Verdacht, auch Taschenkontrollen machen. Du solltest ab jetzt darauf achten, die Vorschriften, sie abzeichnen zu lassen, beachten :)

Da es keine Leibesvisitation war, darf auch ein Mann eine Damentasche prüfen. Auch bei einem "alten" Einkauf musst Du den KAUF nachweisen, wenn der Artikel auch in Deiner Firma angeboten wird! Nur zur Info, es sind schon Mitarbeiter entlassen worden,weil sie Brötchen nicht bezahlt haben.

Das ist im Einzelhandel so üblich ... und alle müssen es über sich ergehen lassen .... leider wird durch die Beschäftigten sehr viel gestohlen - deswegen diese Maßnahmen ...

wer damit nicht leben kann oder möchte, sollte sich einen anderen Job suchen ...