Tasche durchwühlt: Was darf der Chef?
Ich arbeite geringfügig neben meiner Ausbildung bei einer großen Kette im Verkauf. Jedes Mal gibt es eine Taschenkontrolle beim Verlassen des Arbeitsplatzes. Letztens war einer der höheren Chefs im Haus und hat meine Tasche kontrolliert. Zum ersten, hat er nicht in meine Tasche reingeschaut sondern sie regelrecht durchwühlt. Ich hatte einen kleinen Plastikbeutel dabei mit 2 Unterhosen die ich mir bei dem Shop nebenan gekauft habe, die er sich dann auch ansah und weiteres zog er eine viertelvolle PET-Flasche mit abgestandener Cola heraus, die ich seit sicher einer Woche dabei hatte (es war eindeutig zu sehen, dass die Flasche alt war). Da meinte er nur, dass wir ein Problem hätten und fragte mich warum die nicht abgezeichnet war. Wie gesagt, es war eine alte Flasche auf die ich vollkommen vergessen hatte, und er unterstellte mir, ich könnte die gestohlen haben. Es platze aus mir heraus, warum ich das nötig haben sollte und er meinte nur unverschämt, dass alle das sagen. Nebenbei ist das Vertrauen zu meinem AG nun eben echt nicht mehr vorhanden, da anscheinend die Wahrscheinlichkeit, dass ich Cola im Wert von 99 Cent klaue höher ist als die Wahrscheinlichkeit einfach vergessen zu haben es abzeichnen zu lassen. (Sonst nicht weiter, schulmeisternde Standpauke aber mehr auch nicht) Wie dem auch sei, in meiner Betriebsordnung steht, dass jeder MA täglich unaufgefordert die Taschen beim Gehen herzeigen muss (was mich auch schon komisch vorkommt), aber dennoch finde ich es sehr fragwürdig, dass der AG sich durch meine Tasche kramt, hineingreift und Gegenstände herausholt, geschweige denn sich durch meine privaten Einkäufe wühlt. Es war schon eine Verletzung meines Persönlichkeitsrecht, dass er da beinahe meine neue Unterhose vor allen anderen im Büro hervorzieht. Nun frage ich mich, darf der das denn überhaupt? Darf das ein männlicher Vorgesetzter eigentlich bei einer weiblichen MA machen? Habe ich überhaupt Möglichkeiten mich gegen so etwas zur Wehr zu setzen? Ich hoffe ihr könnt mir da helfen. Vielen Dank und liebe Grüße!
7 Antworten
Hallo,
das ist ein recht komplexes Thema. Ein Anwalt kann dich sicher besser beraten.
Wenn die Betriebsordnung die tägliche Taschenkontrolle zur Prävention vorsieht, ist es fraglich ob hier nicht ein Verstoß gegen BDSG §32 vorliegt. Abgesehen davon stellt eine Durchsuchung natürlich einen Eingriff in deine Persöhnlichkeitsrechte dar und grade der Punkt, dass dies nicht unter vier Augen passiert und andere Personen anwesend sind ist mitunter schon einer Verletzung deines Ehrgefühls.
Wenn dich das ganze so sehr belastet und du das Vertrauen zu einem Arbeitgeber verloren hast solltest du bei einem entsprechenden Anwalt vorsprechen.
Der Beitrag von KarlKlammer bringt das eigentlich ziemlich auf einen Punkt. Man könnte noch hinzufügen, wenn der Chef dich frägt ob er in deine Tasche schauen darf und du erlaubst es ihn, dann darf er das natürlich.
Ansonsten les dir das mal durch
https://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2010/02/23/taschenkontrolle-durch-arbeitgeber-zulassig/
Sowas jedenfalls NICHT.
nicht täglich und nicht SO
hast Du schon mal im Einzelhandel gearbeitet .. Taschenkontrollen sind üblich ....
Wenn du halt in einem supermarkt arbeitest und er Getränke findet, die dort verkauft werden (auch wenn es nicht von dort ist) darf er, bei Verdacht, auch Taschenkontrollen machen. Du solltest ab jetzt darauf achten, die Vorschriften, sie abzeichnen zu lassen, beachten :)
Da es keine Leibesvisitation war, darf auch ein Mann eine Damentasche prüfen. Auch bei einem "alten" Einkauf musst Du den KAUF nachweisen, wenn der Artikel auch in Deiner Firma angeboten wird! Nur zur Info, es sind schon Mitarbeiter entlassen worden,weil sie Brötchen nicht bezahlt haben.
Das ist im Einzelhandel so üblich ... und alle müssen es über sich ergehen lassen .... leider wird durch die Beschäftigten sehr viel gestohlen - deswegen diese Maßnahmen ...
wer damit nicht leben kann oder möchte, sollte sich einen anderen Job suchen ...