Darf ein Lehrer meine Tasche durchsuchen nach verdacht?
Also. Um die Frage zu verstehen müsst ihr die Vorgeschichte kennen.
Die Vorgeschichte ist wie folgt. Ich hatte an einem Tag mal ein Butterfly Messer in der Schule dabei. Und weil meine Klasse so Nett ist haben ein Paar Personen das natürlich "gemeldet". Daraufhin kam ein Lehrer in unseren Unterricht hat mich herausgezogen samt meiner Schultasche und hat erstmals meine Schultasche durchsucht und dort das Messer gefunden (Ohne Polizei oder so). Meine Frage ich jetzt ob der Lehrer das so ohne weiteres tun darf oder ob das nicht ein verstoß gegen die Privatsphäre ist und wenn er dagegen verstoßen hat, darf ich ihn dann Anzeigen wegen des Verstoßes der Privatsphäre ?? Bitte schreibt mir noch ein Paar Paragraphe auf falls er denn gegen ein Gesetz verstoßen hat.
LG
20 Antworten
Ohne Verdacht darf er es nicht. Mit Verdacht darf der Lehrer etwas unternehmen, nur bin ich mir gerade nicht sicher, was genau.
Scheinbar gab es ja den Verdacht, dass du das Messer dabeihast. Und es gab in der Vergangenheit bereits Messerstechereien an Schulen. Dass bei so einem Verdacht ein Lehrer also nichts unternehmen dürfen sollte, ist schon eine sehr gewagte Annahme, auch wenn ich keine genauen Paragraphen kenne.
Du kannst aber zur Not auch stumpf in eure Schulordnung gucken und du wirst dort vermutlich lesen können, dass solche Messer schon direkt per Schulordnung verboten sind. Auch darum sollte es dich nicht wundern, wenn Lehrer etwas unternehmen. Es sei denn, ein Schulverweis wäre dir lieber.
Hör also auf, den Lehrer anzeigen zu wollen und werde erwachsen. Gestehe dir ein, dass du halt Mist gebaut hast und lasse das Messer künftig zuhause.
Der Lehrer darf nicht eigenmächtig handeln und eine Durchsuchung vornehmen. Er müsste die Eltern benachrichtigen, denn die sind für ihr Kind in erster Linie verantwortlich. Verweigern die Eltern eine Durchsuchung, dann hat der Lehrer immer noch die Möglichkeit die Polizei anzurufen, um eine Durchsuchung der Schultasche vornehmen zu lassen.
Der Lehrer kann schon etwas unternehmen. Entweder die Eltern benachrichtigen, oder die Polizei anrufen.
Wo kämen wir denn hin, wenn Lehrer alles durchsuchen dürften, was Schüler in ihren Schultaschen mitführen. Auch bei einem Verdacht muss sich der Lehrer an die Gesetze halten.
Würde der Lehrer so eine Durchsuchung machen, käme das nahe an Selbstjustiz heran und diese ist bekanntlich nicht erlaubt.
Der Lehrer darf z. B. ein Handy einziehen, wenn dieses während des Unterrichtes klingelt und stört. Er muss das Handy aber spätestens bis Unterrichtsende wieder an den Schüler zurückgeben.
Ich würde sagen, dass er es darf. Du verstößt gegen das Schulgesetz und das allgemeine Gesetz wenn du eine "Waffe" mit in die Schule bringst.
Da darf schätze ich zur Not auch dein Zeug durchsucht werden um die "Sicherheit" anderer gewährleisten zu können.
Selbst wenn er es nicht hätte dürfen, würde es dir jetzt nichts mehr bringen.
Du kannst von Glück reden wenn du ohne weiteres davongekommen bist und du jetzt keine Anzeige etc. am Arsch hast, das kann nämlich durchaus passieren, auch wenn es sich krass anhört.
Schönen Tag noch.
Die Privatsphäre muss in aller Regel beachtet werden, aber Ausnahmen bestätigen halt die Regel. Es bestand der Verdacht, dass Du ein Messer dabei hast und somit hatte der Leher auch das Recht, Deine Tasche zu kontrollieren. Ich weiß ja nicht, ob Du sonst schon auffällig geworden bist, aber wenn der sogenannte Schulfrieden gestört wird oder der Verdacht besteht, dass Du das Messer nutzen könntest, ist es das Recht der Schule dies zu vermeiden.
Davon abgesehen hat so etwas in der Schule nichts zu suchen, und wenn Du es dennoch dabei haben solltest, dann würde ich es nicht jedem unter die Nase reiben. Deine Mitschüler kommen ja nicht von ungefähr auf den Trichter, dass Du so etwas mit Dir rumschleppst.
Schreibe mir bitte den Paragraphen, der Dir erlaubt das Messer mit dir zu führen.
Bei begründetem Verdacht und wenn gefahr im Vollzug ist, darf er das. Er darf es sogar einbehalten und Dich der Polizei überstellen.
Solltest du aus Deutschland sein, würde ich an deiner Stelle dankbar sein.
Für das Butterfly wärest du doch in Schwierigkeiten gekommen. Stichwort verbotener Gegenstand laut Waffengesetz. DIE Paragraphen incl strafvorschriften würde ich mir mal zu Gemüte führen.