Ich wurde zu Unrecht beschuldigt, was geklaut zu haben?

9 Antworten

Wenn Du nicht möchtest, dass das Personal des Ladens Deine Dinge durchsucht, kannst Du das auch verweigern und auf Hinzuziehen der Polizei bestehen. Sie dürften Dich sogar solange dort festhalten (Festnahmerecht durch Jedermann bei konkretem Verdacht auf Straftat und zwecks Übergabe an die rechtssstaatlichen Stellen).

In der Praxis sollte man Missverständnisse möglicht schnell und vor Ort ausräumen. Und wenn Du Dich da schlecht unfair behandelt fühlst: Laden/Filiale meiden.

ZuumZuum  08.07.2018, 10:16

(Festnahmerecht durch Jedermann bei konkretem Verdacht auf Straftat und zwecks Übergabe an die rechtssstaatlichen Stellen).

Falsch!! Ein Verdacht reicht nicht aus, im entsprechenden §en (127 StPO) heißt es "auf frischer Tat betroffen". Es muß als zweifelsfrei zu einer Straftat gekommen sein.

Still  08.07.2018, 08:55

Auf frischer Tat beobachten heißt aber nicht, dass man bei "Verdacht" einer Straftat festnehmen darf. Rechtlich liegt hier ganz klar Nötigung/Freiheitsberaubung vor, da nicht das kleinste Indiz auf einen Ladendiebstahl hinwies.

Du hast deine Tasche ja sogar freiwillig hergezeigt. Da kann man hinterher nicht viel dran drehen. In Zukunft in so einem Fall die Polizei rufen (falls es dir Wert ist wegen der Sache eine Stunde auf die Polizei zu warten). Jeder kann die Durchleuchtung von Taschen ablehnen. Nur die Polizei hat das Recht hineinzuschauen.
Die Mitarbeiterin konnte nicht wissen, dass du im Endeffekt nicht damit einverstanden warst, somit kann ihr auch keinen Vorwurf gemacht werden.

Woher ich das weiß:Recherche

Du bist freiwillig mitgegangen und hast angeboten, dass sie in deine Taschen schauen darf. Was willst du jetzt ? Du hast es doch erlaubt.

Die Verkäuferin kann in dem Fall einen Verdacht äußern - dass ist Okay .

Ist das nicht eine 'falsche Verdächtigung'?

Nein ist es nicht. Der § 164 StGB (Falsche Verdächtigung) beginnt mit folgender Aussage:

1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen ....

Es kommt weder Öffentlich, man hat ja nicht durch den Laden gerufen daß Du klaust, in Betracht. Wider besseren Wissens wurde auch nicht gehandelt, zumindest dürfte das kaum nachzuweisen sein.

Schließlich hat sie in meinem privaten Eigentum gewühlt.

ja hat sie, nachdem Du

ich habe im Moment SOFORT angeboten meine Tasche durchsuchen zu lassen.

das noch selbst angeboten hast.

Such Dir einfach einen anderen Drogeriemarkt.

Ich würde den Vorfall auf sich beruhen lassen und diese Filiale künftig meiden.