Ich wurde zu Unrecht beschuldigt, was geklaut zu haben?
Ich war am Samstag in einer Müller Filiale, um meiner Freundin Kosmetik zu besorgen, da sie in einem kleinen Dorf wohnt. Ich stand vor der Catrice Theke und hörte im Hintergrund eine Mitarbeiterin, die sagte, man solle mich beobachten. Dann kam eine andere Mitarbeiterin, welche mir durch den halben Laden gefolgt ist, während die andere einen 'Vorgesetzten' geholt hat. Diese hat mich dann auch auf den Vorfall angesprochen und ich habe im Moment SOFORT angeboten meine Tasche durchsuchen zu lassen. Sie lehnte es ab und bestand da drauf, dass ich mit und Büro/Lager zu kommen. Der Hausdetektiv habe mich beobachtet, ohne jegliche Begründung?... Daraufhin hat sie meine Tasche durchsucht und nichts gefunden. Wie peinlich für sie. So kam ich mit einem billigen 'Entschuldigung' davon. Schließlich hat sie in meinem privaten Eigentum gewühlt. Abgesehen davon, war das kein Detektiv, sondern eine mir bekannte Mitarbeiterin, welche auf mich Aufmerksam gemacht hat. Wenn sie mich nicht leiden kann, dann soll sie mir das ins Gesicht sagen und nicht so eine lächerliche Nummer abziehen. Ich gehe schon mehrere Jahre in diese Filiale und hatte noch nie so einen Vorfall erlebt. Ist das nicht eine 'falsche Verdächtigung'? Wer wurde auch mal falsch beschuldigt? Das lasse ich nicht auf mich sitzen...
9 Antworten
Wenn Du nicht möchtest, dass das Personal des Ladens Deine Dinge durchsucht, kannst Du das auch verweigern und auf Hinzuziehen der Polizei bestehen. Sie dürften Dich sogar solange dort festhalten (Festnahmerecht durch Jedermann bei konkretem Verdacht auf Straftat und zwecks Übergabe an die rechtssstaatlichen Stellen).
In der Praxis sollte man Missverständnisse möglicht schnell und vor Ort ausräumen. Und wenn Du Dich da schlecht unfair behandelt fühlst: Laden/Filiale meiden.
(Festnahmerecht durch Jedermann bei konkretem Verdacht auf Straftat und zwecks Übergabe an die rechtssstaatlichen Stellen).
Falsch!! Ein Verdacht reicht nicht aus, im entsprechenden §en (127 StPO) heißt es "auf frischer Tat betroffen". Es muß als zweifelsfrei zu einer Straftat gekommen sein.
Auf frischer Tat beobachten heißt aber nicht, dass man bei "Verdacht" einer Straftat festnehmen darf. Rechtlich liegt hier ganz klar Nötigung/Freiheitsberaubung vor, da nicht das kleinste Indiz auf einen Ladendiebstahl hinwies.
Du hast deine Tasche ja sogar freiwillig hergezeigt. Da kann man hinterher nicht viel dran drehen. In Zukunft in so einem Fall die Polizei rufen (falls es dir Wert ist wegen der Sache eine Stunde auf die Polizei zu warten). Jeder kann die Durchleuchtung von Taschen ablehnen. Nur die Polizei hat das Recht hineinzuschauen.
Die Mitarbeiterin konnte nicht wissen, dass du im Endeffekt nicht damit einverstanden warst, somit kann ihr auch keinen Vorwurf gemacht werden.
Du bist freiwillig mitgegangen und hast angeboten, dass sie in deine Taschen schauen darf. Was willst du jetzt ? Du hast es doch erlaubt.
Die Verkäuferin kann in dem Fall einen Verdacht äußern - dass ist Okay .
Ist das nicht eine 'falsche Verdächtigung'?
Nein ist es nicht. Der § 164 StGB (Falsche Verdächtigung) beginnt mit folgender Aussage:
1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen ....
Es kommt weder Öffentlich, man hat ja nicht durch den Laden gerufen daß Du klaust, in Betracht. Wider besseren Wissens wurde auch nicht gehandelt, zumindest dürfte das kaum nachzuweisen sein.
Schließlich hat sie in meinem privaten Eigentum gewühlt.
ja hat sie, nachdem Du
ich habe im Moment SOFORT angeboten meine Tasche durchsuchen zu lassen.
das noch selbst angeboten hast.
Such Dir einfach einen anderen Drogeriemarkt.
Ich würde den Vorfall auf sich beruhen lassen und diese Filiale künftig meiden.