Strafanzeige wg nicht bez. Rechnung; was passiert mir jetzt?

10 Antworten

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Nun, man wird dir Betrug vorwerfen. Hier musst du beweisen,dass du zu keiner Zeit vor hattest die Ware nicht zu bezahlen. Am besten sofort einen Ratenvergleich aushandeln. Ich empfehle bei der Polizei keine Angabe zur Sache zu machen.

cericero 
Beitragsersteller
 22.09.2009, 23:36

Aber die haben mich vorgeladen, ich kann doch nicht einfach nichts sagen?! Es handelt sich um einen Container für Müll, nach Umzug und Renovierung. und ich habe beim besten Willen nicht mit einer solchen Summe gerechnet.

Reanne  22.09.2009, 23:50
@cericero

von der Müllabfuhr oder einem Unternehmer? Mit Verlaub, man erkundigt sich vorher, was ein Container kostet, die Preise dafür liegen fest.

Hollabeck  23.09.2009, 07:38
@cericero

Wenn du Beschuldigter in einem Strafverfahren bist, hast du das Recht nichts zur Sache zu sagen. Gib nur deine Personalien an und gut.

cericero 
Beitragsersteller
 26.09.2009, 10:14
@Hollabeck

Danke für die Hilfe! War halb so wild! War auch ein sehr netter Polizist. Kann das Teil abzahlen und das Verfahren wird evtl eingestellt wenn die sehen das alles abgezahlt wurde. Dachte wirklich die können mich verknacken dafür. Nochmals vielen, vielen Dank!

STrafbar nur, wenn Dir nachzuweisen ist, dass du bei der Bestellung schon nicht zahlungsfähig warst und dass wusstest und trotzdem bestellt hast.

Kommt auf die Rechnung an. Wenn es ein Bußgeld ist, wirst Du das absitzen müssen, wenn Du nicht zahlen kannst. Bei einer Straftat sieht es echt blöd aus, Du hast gestohlen oder betrogen.

normalerweise erhält man bei chronisch nicht bezahlter Rechnung einen Bescheid vom Amtsgericht, wogegen man Einspruch erheben kann. Wenn hier eine Vorladung zur Polizei erfolgt, muss da mehr vorliegen, z.B. Anzeige wegen Betrug.

Falls es zur Anklage kommt und Du verurteilt wirst, musst Du mit einer zur Rechnung zusätzlichen Geldstrafe rechnen, außerdem sind auch die Anwaltskosten der Gegenpartei sowie die Zinsen zu tragen.

Geldstrafen, die man an den Staat zahlen muss, muss man bezahlen. Bei Nichtbezahlen oder Nichteinhalten vereinbarter Raten hat man eine entsprechende Anzahl von Tagen im Gefängnis abzusitzen.

Schnell zahlen ist günstiger! Qittung zur Anhöhrung mitbringen, dann bist schnell wieder raus, sonst Konsequentzen!