Falsch abkassiert = Diebstahl?
Hallo,
Mir is vor ca. ner halben Stunde was passiert, und zwar glaube ich, dass die Kassiererin im Supermarkt falsch abkassiert hat. Ich habe es leider erst vor fünf Minuten gemerkt, als ich meine Ware auspackte und feststellte, dass da irgendwas nicht stimmt. Nämlich habe ich etwas für CHF 4.90 und etwas für CHF 2.30 eingekauft, und dazu noch einige kleinere Dinge, wie ein Eis für etwa CHF 1.70 und so. Die Kassiererin hat aber den Preis CHF 6.65 genannt und ich habe ihr tatsächlich CHF 7.-- gegeben und dann 0.35 Rappen zurück erhalten, obwohl das so nicht stimmen kann. Ich denke, sie hat vergessen Waren einzutippen. Muss ich jetzt nochmal zurück in den Laden und das restliche Geld geben oder wäre es Diebstahl, wenn ich jetzt einfach gar nichts machen würde? Würde ich dann eine Strafanzeige oder sonstige Probleme kriegen, auch wenns ein Versehen seitens der Kassiererin war?
Grüsse, eine unsichere Suse
11 Antworten
In Deutschland waere das ne Unterschlagung, wenn du dich dort nicht melden wuerdest. Dies aber auch nur, weil es dir aufgefallen ist. Waere es dir nicht aufgefallen, dann waere alles voellig im gruenen Bereich. In der Praxis wuerdest da aber wahrscheinlich nichts passieren.
Wie das in der Schweiz aussieht, weiss ich nicht. Moralisch wuerde ich mich bei so einem Kleinbetrag auch nicht verpflichtet fuehlen, mich dort zu melden. Da waere ja der Aufwand groesser als der nachzuzahlende Betrag (mein Aufwand). Bei groesseren Betraegen - sagen wir mal ab vielleicht 15 oder 20 Euro - wuerde ich mich hingegen ganz sicher dort melden und nachzahlen. Alles eine Frage der Ehre und der Selbstachtung.
Ich wünschte, ich könnte dem Kommentar die hilfreichste Antwort verpassen^^
Na ja, es war wirklich nicht viel, vllt. 1 oder 2 CHF... Leider habe ich den Kassenzettel nicht mitgenommen, daher kann ich auch nicht sagen woran's jetzt genau gelegen hat. Kann natürlich auch sein, dass es eine Aktion war, die ich übersehen habe... Weil was ich noch dazu gekauft habe waren bloss ein Mini-Brötchen (bei uns Weggli genannt) für ca. 0.60 Rappen und ein Saft für 45 Rappen oder so...
Ich hab auch Angst, dass wenn ich jetzt dort hin geh und das sage und tatsächlicherweise alles in Ordnung war, die lachen mich doch dann total aus...
Hallo suseley,wenn du den Kassenbon noch hast dann würde ich in deiner Stelle diesen mit samt der gekauften Artikel zum Supermarkt gehen und dies klären., viele Kunden sind glücklich wenn sie weniger bezahlen. Wenn zum Nachteil des Kunden abkassiert wird meldet man sich ja auch - doch oft hat man auch das Problem das Waren im Angebot sind und diese nicht in der Kasse eingegeben bzw.die Kassiererinnen nicht informiert sind. Du solltest dies tun, was du für richtig hälst..Viele grüße emico
Ich hab leider keinen Kassenbon, den habe ich nicht mitgenommen. Deswegen weiss ich eben auch nicht, ob nicht irgend eine Aktion war oder so etwas... Ich kanns ehrlich nicht genau sagen. Eine Lehre war mir das auf jeden Fall - geh nie mehr ohne Kassenbon in der Hand aus dem Laden. Ich werd sehen, wenn sie mich das nächste Mal drauf anspricht, ob das bei mir geschehen ist, werd ich selbstverständlich die Wahrheit sagen und ihr das fehlende Geld geben, tut sie's nicht... Na ja, ist es für mich auch Okay. Wie gesagt, ich bin auch nicht die reichste...
Eins kannst du mir glauben sie wird sich an dich nicht erinnern !! Zumal muß Sie oder und auch die Geschäftsleitung nachweisen das du zuwenig bezahlt hast,, oft ist es so das einem zuviel abgezogen wird, darum nimm immer den Bon mit. Und um IHR Schicksal solltest du dir keinen Gedanken machen, denn in diesem Job ist Konzentration das A und O, und die hatte sie ja wohl nicht. wenn zum Feierabend abgerechnet wird wird mit Sicherheit auch festgestellt ne Fehlmenge - doch das ist nicht dein verschulden liebe suseley sondern das der Kassiererin wenns zuviel ist, kann es Sie der Job kosten "Vorsetzlicher Betrug" so isses wenn man träumt.
Und wenn es dir finanziell nicht so GUT geht, dann freu dich über diese kleine Einsparung. Alles liebe für dich - emico
Das ist kein Diebstahl, sonder eine falsche Abrechnung welche du selbstverständlich reklamieren kannst wenn du möchtest.
Wenn du nichts machst, kann dir deswegen aber auch nichts passieren, da der Fehler nicht von dir geschah, sondern der Verkäufer sich verrechnete und etwas vergaß einzutippen.
Wie oft bin ich betrogen worden ! Weil der/die Kassier/in gemerkt hat, das ich das eilig hatte. Ich habe diesbezüglich keine Probleme mir fasch Abgerechnetes Geld einzustecken. Ich würde dies natürlich nicht bei einem Geschäft machen wo ich oft einkaufe, oder wo die Beträge immens' hoch sind. Ansonsten habe ich an meiner Seele keinen Schaden genommen.
Ich glaube ein wichtiges Merkmal beim Diebstahl ist der Vorsatz. Also etwas vorsätzlich nicht auf Band zu legen, damit die Kassiererin es nicht kassiert.
Wenn die Kassiererin etwas vergisst einzutippen, dann ist es einzig und allein ihre Schuld. Also Du brauchst kein schlechtes Gewissen zu haben wenn diese Frau einen Fehler gemacht hat.
Wenn Du aber deswegen nicht schlafen kannst, dann geh noch mal zurück und lass Ware nachkassieren.
Also, vorsätzlich war das eindeutig nicht. Es kann auch sein, dass irgendwas reduziert war und ich das nicht gesehen habe, das ist genauso gut möglich. Dummerweise habe ich den Einkaufszettel nicht mitgenommen... Ich weiss nicht, nicht schlafen können deswegen ist so eine Sache wenn man relativ arm ist... So kann ich für dieses Wochenende meinen Kühlschrank füllen, mir vielleicht sogar ein Konfitürenglas kaufen... Die Supermarktkette dagegen ist riesig, dieser gegenüber hätte ich keine Skrupel. Der Kassiererin gegenüber schon eher, weil sie glaub ich wirklich unkonzentriert war...
Stimmt, sehe ich genauso.Da du den Fehler bemerkt hast, hast du dir nun wissentlich etwas angeeignet was dir nicht gehört.
Allerdings, wo kein Kläger ist...
Das heißt, da die offensichtlich selbst gar nicht mitbekommen, daß falsch kassiert wurde, brauchst du auch keine Angst haben daß da irgendwas kommt.Und selbst wenn, so handelt sich um einen Betrag der nicht der Rede wert ist und der Aufwand einer möglichen Anzeige steht in keinem Verhältnis dazu.Zudem wären die in der Beweispflicht nachzuweisen, daß du diesen Fehler bemerkt, dich aber nicht gemeldet hast.
Belass es einfach dabei und alles ist gut. Du hast nichts falsch gemacht.
Was meinst du wie oft das vor komt, daß falsch abkassiert. Mal zu viel, mal zu wenig, genauso siehts beim Wechselgeld aus.