Wie lange darf 14 jähriger alleine bleiben?
Ich bin alleinerziehend und war aus berufl. Gründen 5 Tage fort, bis Freitag. In dieser Zeit war mein Sohn (14 ) bei seiner Mutter, so dachte ich - sie brachte ihn allerdings schon Montags zurück und somit war er bis Freitag alleine. Di. und Mi. machte er Party und mein Vermieter rief die Polizei (wegen Ruhestörung Nachmittags um 18.30 Uhr). Dann zeigte er mich beim Jugendamt an, Zitat: "... weil Ihr Sohn sich immer wieder über das Wo.ende bzw. wochenweise alleine in der familiären Wohnung aufhält und Sie während dieser gesamten Zeit abwesend sind. ....." Zitat ende.
An Wo.enden (Sa + So) fahre ich morgens um 09.00 Uhr weg und komme abends (17.00 Uhr) zurück. (das passiert einmal in 5-6 Wochen, ich gebe Seminare). Mein Sohn hat Telenr. seiner Oma, jener Freundin und meines Bruders .... falls was ist.
Diese drei-vier Tage oben beschrieben, waren die Ausnahme. (Do. schaute meine Freundin nach ihm!)
Gibt es genaue Gesetzesregelungen wie lange ein 14 jähriger alleine bleiben darf? und - kann mir das Jugendamt Schwierigkeiten machen?
Danke für eine Antwort .....
5 Antworten
Tolle Mutter die er da hat..
Du solltest dich selbst in Verbindung mit dem Jugendamt setzen und die Situation schildern.
Zusätzlich solltest du deinem Sohn klar machen, dass er sich zu melden hat, wenn seine Mutter ihn alleine absetzt..Vielleicht auch hier das Jugendamt mit zu ziehen. Ansonsten die Oma einweihen und sie miteinbeziehen...
Sprich es am besten mit deiner Familie ab, sodass er jeden Tag betreut wird für den Anfang (Beispielsweise als Strafe für die Partys...) dann wird er sich das irgendwann wohl nicht mehr erlauben..
Vielleicht gibt es auch andere tagesangebote, babysitter etc...
Oder du kannst ihn mitnehmen zu den Seminaren?
PS: ein kleiner Artikel zur Aufsichtspflicht;
Rechtliche Regeln: Aufsichtspflicht von Eltern und Selbstständigkeit des KindesKinder haben nach der „UN-Konvention über die Rechte des Kindes“ das Recht auf elterliche Fürsorge. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) definiert in § 1631 als Pflicht von Eltern, „ […] das Kind zu pflegen, zu erziehen und zu beaufsichtigen […]“.
Die Aufsichtspflicht und elterliche Fürsorge schützen das Kind vor einem Schaden, den es sich selbst oder Dritte ihm zufügen könnten. Auch dient die Aufsichtspflicht dem Schutz vor einem Schaden, den das Kind anderen Menschen zufügen könnte.
Gleichzeitig räumt der Gesetzgeber Kindern und Jugendlichen das Recht ein, sich selbstständig zu entwickeln. In § 1626 BGB heißt es zum Beispiel, Eltern sollten „bei der Pflege und Erziehung die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem verantwortungsbewusstem Handeln“ berücksichtigen.
Auch rechtlich gesehen bewegt sich Erziehung also zwischen Fürsorge und Kontrolle einerseits und dem Recht des Kindes auf eine eigenständige Entwicklung seiner Persönlichkeit andererseits. Deshalb ist das Alleinlassen von Kindern und Jugendlichen nicht eindeutig geregelt.
„Es gibt keine klare gesetzliche Vorschrift darüber, ob und wie lange Eltern Kinder allein lassen dürfen“, sagt die Münchener Rechtsanwältin Dr. Undine Krebs, Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV). „Ein Kind muss jedenfalls nicht unter ständiger elterlicher Obhut stehen."
Kita-Kinder, Grundschulkinder, Jugendliche: Wie lange dürfen Eltern ihr Kind allein lassen?Eltern verstoßen also nicht gegen ihre Aufsichtspflicht, wenn sie ihr Kind nicht zur Schule oder auf den Spielplatz begleiten oder es eine gewisse Zeit allein zu Hause lassen.
Aber Mütter und Väter sollten und müssen diese Entscheidungen umsichtig treffen und einige Regeln beachten. Diese Regeln leiten sich teils aus pädagogischen Grundsätzen ab, teils folgen sie der praktischen Rechtsprechung und richterlichen Entscheidungen.
So hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem 2009 ergangenen Urteil festgelegt: Je jünger und unvernünftiger ein Kind ist, desto mehr sollten und müssen Eltern es beaufsichtigen (AZ: VI ZR 51/08).
„Ein Kind bis drei Jahre dürfen Mütter und Väter nicht allein lassen“, sagt denn auch die Familienrechtsexpertin Dr. Undine Krebs. „Ein Kind von vier Jahren kann rund zehn Minuten allein sein, wobei sich die Eltern nicht komplett vom Kind entfernen sollten.“
Grundschulkinder können schon etwas länger auf Mutter oder Vater verzichten. Ältere Kinder können, wenn die Eltern es ihnen zutrauen, sogar einmal über Nacht allein zu Hause sein. Bei Jugendlichen ab 14 Jahren gibt es beim Thema Alleinlassen keine Beschränkung.
Habe so ein ähnlichen Fall die Mutter ist schon Monatelang nicht zuhause der Sohn aber schätze ich so 16- 17 Jahre ist die ganze Zeit allein das nutzt er aus um die Nachbarn mit Musik zu beschallen auch nach 22 Uhr. Ich werde den Vermieter informieren und ggf. die Polizei rufen weil er macht nicht auf. Man sollte niemals ein Teenager wochenlang alleine lassen in Deinem Fall geht es ja noch aber schon grenzwertig.
Bei 14 jährigen ist die Sache etwas gelockerter. Vorausgesetzt er besitzt die nötige Geistige Reife. Dann kannst ihn Stunden alleine lassen. Wie es aber über Nacht aussieht hab ich im Netz nix gefunden.
Eltern sollten dennoch immer per Handy erreichbar und wenn nötig sofort wieder vor Ort sein sollen. Das warst du nicht.
Im Grunde hat seine Mutter die AufsichtsPflicht verletzt und klar, auch du. Wie kann sie ihn nur nach Hause schicken?
Es liegt am Richter, wenn es zu einer Verhandlung kommt.wie er entscheidet.
Da kein Schaden enstanden ist, kommt es zu keiner Gerichtsverhandlung.
Wäre schon möglich!
du hättest dich vergewissern sollen, wo sich dein Sohn befindet u. sich nicht darauf verlassen, daß er bei seiner Mutter ist!
Man kann doch Kontakt zum Kind aufnehmen, wenn man nicht da ist?
auch die Polizei kann das Jugendamt informieren, es handelt sich um eine Verletzung der Aufsichtspflicht!
Es geht nicht ums "dürfen", sondern darum, daß es nicht der Fall war!
Da eine Anzeige vom V ermieter vorliegt, muß das Amt der auch nach gehen!
.. auch die Mutter hat das Sorgerecht und somit muss ich mich auf Absprachen verlassen .... wie soll es denn anders gehen?
War aber nicht der Fall?
Was wohl kaum dem Vater angelastet werden kann.
Der Vermieter sieht das anscheinend anders?
Seit wann sind Vermieter eine rechtliche Instanz?
Hab ich nicht behauptet, trotzdem wird das Jugendamt der Anzeige nach gehen, bzw. muß es wohl sogar, oder?
Muss das Jugendamt auch.
Und ärgert sich maßlos, mit solchen Sachen aufgehalten zu werden, statt sich um wichtige Dinge zu kümmern.
Das ist wieder was anderes!
Da gibt es keine genaue Gesetzesregelung.
Es ist davon abhängig, was du dem Knaben zutraust.
Wenn der Knabe Parties schmeißt, bei denen die Polizei auftaucht, wenn er alleine ist, dann ist er als nicht zuverlässig einzustufen.
Das Jugendamt macht Dir da keine Schwierigkeiten, das bittet ggf. um eine Person, die öfter nach ihm schaut.
Doch - er ist sehr zuverlässig, und die laute Musik war am Nachmittag .... HALLO - gerade Ferien und die Feiern mit Musik am Nachmittag? Wo ist das Problem - den Vermieter hats nur gestört, er kam in die Wohnung, bedrohte einen Jungen mit dem Satz: "Ein Schlag von mir und du stehst nicht mehr auf." Und dann verwies er zwei Jungs meiner Wohnung ..... (ich war leider nicht da .... )
Auch nachmittags darf nicht mit lauter Musik gefeiert werden.
Wenn der Vermieter Gewalt angedroht hat und die beiden anderen das bezeugen können, dann solltest Du auf alle Fälle Anzeige wegen Bedrohung stellen.
Selbstverständlich darf er sich darauf verlassen, dass sich die Mutter an Absprachen hält, das muß er nicht kontrollieren.
Nö, so einfach geht das mit der Aufsichtspflichtverletzung nicht.