Tagesmutter und Schwanger?
HAllo Ich bin Tagesmutter und Schwanger habe heute von meiner Ärztin gehört das man mit unter 3 Jährigen nicht mehr arbeiten sollte! Sie hat mich nun getestet! Hatte eigentlich vor weiter zu arbeiten bekomme ab Sommer bis nächtes Jahr eine Hilfe die mir hilft beim Tragen und so betreue 2 Kinder! Und wenn ich aufhöre bekomme ich ja kein Geld auch kein Arbeitslosengeld geht also auch nicht! Sind hier Tagesmütter mit Erfahrung ?
6 Antworten
Bekommst Du als Privatversicherte Krankentagegeld? Das müsste dann ja "einspringen". Wenn Dein Mann verdient, sieht alles andere wohl schlecht aus... Anderen Nebenjob ohne Kleinkinder suchen fällt mir nur ein. Oder eben Tagesmutter mit Kindern ab 3 Jahren - wobei ich gehört habe, dass Kinder bis Grundschulalter "gefährlich" sein sollen?!
ich verstehe nicht wieso das auf einmal gefährlich sein soll. Was machen Schwangere mit ihren älteren Kindern? 12 Monate nicht mehr auf den Arm nehmen? Natürlich soll man keine schweren Lasten als Hochschwangere stemmen aber ich behaupte einfach mal das man Kleinkinder nicht den ganzen Tag rumschlept und zweites ist die Anstrengung für so manche Putzfrau größer. ich will deine Tätigkeit nicht runtermachen aber ich denke das wenn man vorsichtig agiert ist die körperliche Anstrengung nicht das Problem. Anders sieht die Sache bei Ansteckungen aus. Ich würde nur geimpfte Kinder betreuen.
man sollte doch die Kirche im Dorf lassen, Lene28 betreut gerade mal 2 Kinder. Wenn die geimpft sind, wo ist das Problem.
Wenn Du alle Impfungen gehabt hast bzw. die üblichen Kinderkrankheiten kann kaum dieses Thema gegen eine Weiterarbeit sprechen. Und tragen? Abstrus!!!!
Übrigens ist sollte noch lange nicht können. Es ist eine reine Empfehlung. Ich würde mich nach einer guten Hebamme umsehen, zu der Kontakt aufnehmen. Nichts gegen Ärzte auch wenn es um Schwangerschaft geht. Sie haben die Sterblichkeitsraten enorm gesenkt. Aber manche von ihnen machen aus einer normalen Schwangerschaft bei jeder sich bietenden und nicht bietenden Gelegenheit gleich eine Krankheit.
Im Bereich der professionellen Kinderbetreuung gelten folgende Vorschriften: Der Arbeitgeber in der vorschulischen Kinderbetreuung muss folgende Vorsorgeuntersuchungen veranlassen:
Feststellung der Immunitätslage sowie das Angebot von fehlenden Impfungen gegen folgende Krankheiten: l Keuchhusten l Masern l Mumps l Röteln l Windpocken
Bei einer Schwangerschaft ist zudem der Immunschutz gegen die beiden nicht impfprä- ventablen Kinderkrankheiten Ringelröteln und Zytomegalie sowie gegebenenfalls gegen Hepatitis A, Hepatitis B abzuklären.
Besteht kein ausreichender Schutz, besteht im Kita-Bereich ein Beschäftigungsverbot. Im Interesse deines eigenen Kindes solltest du darauf achten, vor allem die Zytomegalie verläuft z.B.meist nahezu symptomfrei.
Gerade wenn du wickelst, bist du erhöht gefährdet, dich mit bestimmten Erregern zu infizieren. Im Falle der Behinderung deines Kindes durch eine Infektion besteht von seiten des Arbeitgebers kein Versicherungsschutz.
Letzten Endes wirst du abwägen müssen. Wenn du ausreichende Antikörper hast, sollte es kein Problem sein, andernfalls wäre sicher Vorsicht angebracht.
Ich habe gerade gelesen, daß du selbständig bist, meine Frage ist die, warum bekommst du dann eine Hilfe gestellt ? Zahlt die die KK ? Wenn ja, dann würde ich mal bei denen nachfragen, ob die irgendeine finanzielle Unterstützung für einen solchen Fall haben ?! Kann ja sein. Ich bin da selbst überfragt, vielleicht kannst du auch Harzt IV beantragen ?! Aber ich würde definitiv nicht mehr arbeiten, mir wäre dies einfach zu riskant - ist ja doch mit Risiken verbunden mit kleinen Kindern zu arbeiten, da kann viel passieren.
Nein die Hilfe muss ich selbt bezahlen... Mir würde momentan kein Harz vier zustehen da ich selsbtändig war habe da schon nach gefragt!!
Wenn du nicht mehr arbeitest und dir die Hilfe sparst - reicht dann das Geld ?
Wenn ich nicht mehr arbeite bekomme ich ja kein geld
Bist du alleine ?
Nein aber allein vom Geld meines Mannes können wir nicht Leben...
Wenn dein Mann aber unterhalb der Grundsicherung verdient, kann er Hilfe beantragen ?!
Es geht um die potentielle Infektion mit Krankheitserregern, die bei Kleinkindern gehäuft vorkommen und bei fehlender Immunlage der Schwangeren das Kind schädigen können.
In der professionellen Kinderbetreuung gilt in diesem Fall ein striktes Beschäftigungsverbot.