Täuschungsversuch einer Klausurim Studium im Nachhinein Folgen?

5 Antworten

Das lässt sich nicht mit Sicherheit sagen. Allerdings muss ein Täuschungsversuch ja inirgend einer Form nachgewiesen und sitens der Dozentin zu belegen sein, sonst kann man in jedem Fall dagegen Widerspruch erheben!

am besten direkt hingehen und die situation klären.

dass du notizen in deiner tasche hast ist ja an sich nicht verboten, aber räum den evtl. falsch entstandenen eindruck gleich wieder aus dem weg.

Sunflower18 
Beitragsersteller
 18.06.2012, 14:10

Ja aber jetzt noch hinzugehen zu ist ja auch irgendwie komisch, weil selbst wenn sie nun sagt, dass ich das in der Tasche hatte, dann kann sie mir ja gar nichts beweisen im Nachhinein, vor allem weil ich in der Arbeit was konplett anderes geschrieben habe, als das was da oben lag. Ich finde sie hätte das ja direkt wegnehmen müssen oder nicht? Und ich denke, wenn ich da nun hingehe sieht das ja noch viel eher aus als hätte ich ein schlechtes Gewissen.

Am besten direkt darauf ansprechen. Es ist besser, wenn du zuerst kommst, bevor es weitergetragen wird.

Sunflower18 
Beitragsersteller
 18.06.2012, 13:52

Aber ich ahb ja nciht gespickt und weiß ja gar nicht, was die Dozentin gesehen hat. Ich war nach der Klausur auch noch kurz da und habe mit dem Dozenten gesprochen, der die Klausur korrigiert und er und auch die Aufsichtslejrerin ahben nichts gesagt. Ich mein theoretisch können die mir ja nichts nachweisen im Nachhinein oder ? Ich will nun ja keine Pferde scheu machen wenn die gar nichts gesehen hat, weil die NAmen hat sie sich ja von allen aufgeschrieben, die auf toilette gegangen sind.

Ich frag mich grad, ob die so ohne Weiteres überhaupt in deine Tasche schauen darf. Das sind immerhin deine privaten Sachen.

Ich würde an deiner Stelle nix sagen. Selbst wenn sie deine Notizen gesehen hat, kann sie sich die nicht in der Kürze der Zeit durchgelesen und gemerkt haben. Wenn sie dir nen Täuschungsversuch unterstellt, kann sie damit auch nicht erst später ankommen. Irgendwo muss es da ja ne Beweisgrundlage geben. Nicht DU musst beweisen dass du NICHT geschummelt hast, sondern SIE muss beweisen DASS du geschummelt hast. Und wie soll das gehen, nach der Klausur. Die Tatsache, dass du Notizen in deiner Tasche hattest, beweist noch lange nicht, dass du diese auch benutzt hast. Sie kann ja mit Sicherheit nicht einmal mehr sagen, was da genau drauf stand.

Warte das Ergbnis ab und wenn irgendwas schief gehen sollte, wende dich an den ASTA.

Wenn Du nicht geschummelt hast konnte Dich auch keiner erwicshen. Wra das Mitführen von Notizen im Saal verboten? Falls ja frag rum wer noch wie Du die Taschen voll hatte und gib das als Gegenargument an. Falls die Uni streng ist könnten die hart bleiben, aber ich denke mal das könnte auch in kleinerem Maße geklärt werden, falls überhaupt nötig.