Muss ein Lehrer einen Täuschungsversuch während der Klassenarbeit nachweisen könenn?
Hallo an Alle,
wir haben heut in Englisch eine Klassenarbeit geschrieben. (Dazu muss ich vorher sagen, gestern ist mein Opa ins Krankenhaus gekommen.) Während der Arbeit rief meine Oma mich an, ich wollte ihr eine Naricht schreiben, dass ich Sie zurück rufe. Dabei hat mein Lehrer mich „erwischt“. Ich habe ihn das erklärt, aber er ist der festen Überzeugung, dass das ein Betrugsversuch war. Er meinte dann auch noch, dass ich gegen die Schulordnung verstoßen habe, aber das ist doch kein Grund jemand eine 6 zu geben?
Schlussendlich... er kann nicht nachweisen das ich mit meinem Handy gespickt habe! Ich kann, anhand meines Suchverlaufes nachweisen, dass ich nicht, wie er behauptet einen Online Übersetzer verwendet habe. Und angeblich da nach Wörtern geschaut habe, die ich nicht im Wörterbuch gefunden habe.
Zum 2. kann er ja den Text, den wir übersetzen sollten, im Googel Übersetzer eingeben. Da wird zu 100% ein anderes Wortlaut rauskommen ... als was ich geschrieben habe.
Gibt es zu dem Problem bestimmte Gesetzte, dass er mir das nachweisen muss,...?
10 Antworten
Einen Betrugsversuch kann man ja gar nicht immer nachweisen, einfach, weil der Versuch fehlgeschlagen ist. Beweise, dass du nicht gegooglet hättest, wenn dein Lehrer dich nicht hätte mit dem Handy hantieren sehen. Du hättest den Anruf der Oma gar nicht beachten dürfen.
Was nichts zu sagen hätte. Im Suchverlauf kann ein einzelner Eintrag problemlos gelöscht werden. Das wird dir nichts helfen. Du solltest lieber auf Verständnis und Entgegenkommen beim Lehrer hinarbeiten.
- Kannst du nicht. Suchverläufe lassen sich spurenlos (für Otto Normalmensch) löschen
- Du hättest es auch rausholen können um ein Onlinewörterbuch zu öffnen nur wurdest du DAVOR erwischt. Acuh dann gibt es eine Spick 6.
- Fakt: DU DARFST DEIN HANDY WÄHREND ARBEITEN NICHT RAUSHOLEN. Punkt
Du kannst nachweisen, dass du deinen Versuch noch nicht begonnen hast, nicht, dass du keinen Versuch unternehmen wolltest. Am besten suchst du (vielleicht gemeinsam mit deinen Eltern) das Gespräch mit dem Lehrer. Aber bleib sachlich und besteh nicht darauf, dass er irgendwas zu beweisen hätte. Hat er nämlich nicht.
Mein Suchverlauf ist ja nicht leer, das was ich wirklich Gesicht habe und wann ich was gesucht habe sieht man ja dort. Es war außerdem nicht rausgeholt sondern in der Federtasche ;)
Du verstehst es nicht, oder? Du hast das Handy nicht während einer Leistungskontrolle zu benutzen. Punkt. Schluss. Aus.
Unsere Schul-/ Hausordnung verbietet es aber nicht 😅
Alles klar. Schrei und kreisch und stampf mit den Füßen. Dein Lehrer wird dann sicher ein Einsehen haben und dich zum Handynutzer des Jahres küren. Die Sechs bleibt.
Ich hoffe dich trifft mal deine eigene stringente Auslegung eines Begriffs.
Grundsätzlich gibt es s. g. Anscheinsbeweise, die selbst vor Gericht regelmäßig herangezogen werden. Zudem wird in Schulordnungen u. ä. in der Regel die bloße Nutzung als Täuschungsversuch bestimmt.
Ich habe absolut kein Verständnis für deine Sichtweise. Wenn es so dringend ist, kann man sich melden und mit dem Lehrer klären, ob man (ausnahmsweise) darf oder gar im Vorfeld sprechen.
Immerhin hat er begründete Zweifel, dass du in der Klausur einen Täuschungsversuch vorgenommen hast. Da kein Pfuschzettel vorliegt mit dem noch festgestellt werden könnte, was du tatsächlich an eigener Leistung erbracht hast, kann die Klausur nicht weiter bewertet werden.
Ich kenne eure Schulordnung nicht, aber in anderen Prüfungen (bspw. Uni oder IHK) ist allein schon ein Smartphone in Reichweite (bpsw. in der Hosentasche) bereits ein Grund, von der Prüfung ausgeschlossen zu werden.
Du solltest mit deinem Lehrer sprechen und ihn bitten, dir nochmal eine Chance im Rahmen einer Nachschreibklausur oder einer mündlichen Überprüfung zu geben. Aber die Entscheidung liegt beim Lehrer, er entscheidet.
Der Verdacht auf einen Täuschungsversuch reicht aus. Hier mal ein Beispiel aus der Allgemeinen Prüfungsordnung zur Gymnasialen Oberstufe (NRW):
§ 13 (6) Bei einem Täuschungsversuch a) kann der Schülerin oder dem Schüler aufgegeben werden, den Leistungsnachweis zu wiederholen, wenn der Umfang der Täuschung nicht feststellbar ist, b) können einzelne Leistungen, auf die sich der Täuschungsversuch bezieht, für ungenügend erklärt werden, c) kann die gesamte Leistung für ungenügend erklärt werden, wenn es sich um einen umfangreichen Täuschungsversuch handelt.
Nein, genau das Gegenteil. Alles, was du bis zur "Entdeckung" geschrieben hast ist hinfällig.
ist dann die Frage, wie umfangreich bedeutet. Wir hatten für die Arbeit 90 Minuten Zeit und in ca der 70. Bearbeitungsminute Kammer dann zu mir. Das bedeutet dass er ja zum Beispiel den ersten Teil des übersetzten Textes bewerten sollte?
Deswegen sind die regelungen auch so ausgelegt das es ausreicht das handy in die hand zu nehmen um als betrugsversuch zu gelten. Kurz: der beweis ist das du dein handy in der hand hattest.
Die Nachricht tut mir leid. Aber handys haben in einer klassenarbeit nichts zu suchen. Du hättest es auf lautlos lassen können und deine oma nach der arbeit zurückrufen können. Deine Oma hätte sich denken können das du eventuell mitten im unterricht bist und nicht telefonieren kannst wenn du nicht rangehst.
"h... er kann nicht nachweisen das ich mit meinem Handy gespickt habe! "
MUSS er absolut nicht. Es reicht, dass er dich während der Arbeit bei einer Handlung entdeckt hat die zum Betrugsversuch hätte herangezogen werden konnte.
Das wars.
Und Egal welche Situation du MUSST bei Klassenarbeiten natürlich das Handy weg haben. Teilweise verbietet die Schulordnung auch überhaupt ein Handy dabei zu haben
"Suchverlaufes"
Den kann man ja auch so gar nicht löschen
als er neben mir Stand, sah er, dass ich eine SMS an meine Oma verfasste und da hätte ich ja auch nichts löschen können.
Ich kann es wie gesgat durch mein Suchverlauf nachweisen