Was bedeutet "billiges Ermessen"?

4 Antworten

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Damit ist gemeint, dass im betreffenden Fall keine Wuchergebühren oder Preise verlangt werden dürfen, sondern man sich auf marktübliches Niveau zu beschränken hat. Falls Vergleichswerte fehlen, muss man sich an den tatsächlichen Kosten orientieren.

Konkreter kann man erst werden, wenn man weiß, worum es jeweils geht.

comedyla 
Beitragsersteller
 24.01.2012, 02:09

mmh okay danke!

also einfach so entscheiden, dass keiner benachteiligt wird bzw. im Ermessensspielraum so entscheiden, dass keiner von Nachteilen überrascht wird, wenn man es nicht erwarten könnte?

aber alles was die eine Partei sehr viel schlechter stellt, ist ja eh gesetzwidrig. wucher ist ja z.b. verboten. warum steht es also nochmal einzeln in den Paragraphen?

Jorgfried  24.01.2012, 03:04
@comedyla

Ich bin kein Jurist und weiß auch nicht, welche Paragrafen du jetzt genau meinst, aber grundsätzlich ist es ja nicht verboten, Gewinn zu machen - auch hohen Gewinn - das ist nicht immer automatisch sittenwidriger Wucher. In den Fällen, auf die sich diese Gesetze sollen aber extra minimale Gewinne oder garkeine kalkuliert werden.

Ermessen ist eine Bezeichnung aus dem Verwaltungsrecht. Ermessen hat eine Behörde dann, wenn ihr, trotz Vorliegen aller tatbestandlichen Voraussetzungen einer Rechtsnorm, „Spielraum für eine eigene Entscheidung“ verbleibt.

Überhaupt ist allgemein bei der Auslegung von Gesetzen der diesen zugrunde liegende Billigkeitsgedanke zu ermitteln und - auch über den Gesetzeswortlaut hinaus - zu beachten. Schließlich dient der Grundsatz, dass Recht „billig“ zu sein habe, der Rechtsfortbildung. So wurden nicht zuletzt wegen dieses allgemeinen Ansatzes die Verhältnismäßigkeit als wichtiges Prinzip sowie der Genugtuungsanspruch geschaffen.

Ausführlich unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Billiges_Ermessen

comedyla 
Beitragsersteller
 24.01.2012, 02:28

danke.

aber wiki hatte ich selbst schon gefunden ;-)

mir gehts um dieses "billig". gibt es da nicht einfach ein anderes wort, das selbsterklärender ist?

hier steht auch nur wie selbstverstädnlich, dass man den "Billigkeitsgedanken" ermitteln muss oder eben dass das Recht "billig" sein muss.

ich tu mich einfach grad ziemlich schwer mit diesem "billig", weil es wie selbstverständlich in vielen Paragraphen steht, aber keine direkte Erklärung dazu.

"Billiges Ermessen" ==> "Pflichtgemäßes Ermessen" ==> "Keine Ermessensfehler"

comedyla 
Beitragsersteller
 24.01.2012, 13:30

danke!

billigen=etwas zustimmen, etwas tollerien, etwas befürworten

mißbilligen= etwas ablehnen, etwas nicht hinnehmen

comedyla 
Beitragsersteller
 24.01.2012, 13:29

danke, aber das meine ich nicht. ich meine einen anderen zusammenhang. da passen diese synonyme nicht ;.)