Was bedeutet "billiges Ermessen"?
hallo,
ich habe zwar schon eine Definition gefunden:
"Der Berechtigte hat einen Ermessensspielraum. Was billigem Ermessen entspricht, ist unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien und des in vergleichbaren Fällen Üblichen festzustellen."
aber in jedem Gesetz steht "nach billigem Ermessen". Gibt es keine etwas allgemeinere Form der Definition? Muss man es tatsächlich immer auslegen?
Da in den Gesetzen immer wie selbstverständlich davon geredet wird, dass dies und das nur nach billigem Ermessen stattfinden darf, bin ich etwas verwirrt.
Kann mir das jemand in Laien-Sprache erklären?
vielen dank schonmal!
4 Antworten
Damit ist gemeint, dass im betreffenden Fall keine Wuchergebühren oder Preise verlangt werden dürfen, sondern man sich auf marktübliches Niveau zu beschränken hat. Falls Vergleichswerte fehlen, muss man sich an den tatsächlichen Kosten orientieren.
Konkreter kann man erst werden, wenn man weiß, worum es jeweils geht.
Ich bin kein Jurist und weiß auch nicht, welche Paragrafen du jetzt genau meinst, aber grundsätzlich ist es ja nicht verboten, Gewinn zu machen - auch hohen Gewinn - das ist nicht immer automatisch sittenwidriger Wucher. In den Fällen, auf die sich diese Gesetze sollen aber extra minimale Gewinne oder garkeine kalkuliert werden.
Ermessen ist eine Bezeichnung aus dem Verwaltungsrecht. Ermessen hat eine Behörde dann, wenn ihr, trotz Vorliegen aller tatbestandlichen Voraussetzungen einer Rechtsnorm, „Spielraum für eine eigene Entscheidung“ verbleibt.
Überhaupt ist allgemein bei der Auslegung von Gesetzen der diesen zugrunde liegende Billigkeitsgedanke zu ermitteln und - auch über den Gesetzeswortlaut hinaus - zu beachten. Schließlich dient der Grundsatz, dass Recht „billig“ zu sein habe, der Rechtsfortbildung. So wurden nicht zuletzt wegen dieses allgemeinen Ansatzes die Verhältnismäßigkeit als wichtiges Prinzip sowie der Genugtuungsanspruch geschaffen.
Ausführlich unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Billiges_Ermessen
danke.
aber wiki hatte ich selbst schon gefunden ;-)
mir gehts um dieses "billig". gibt es da nicht einfach ein anderes wort, das selbsterklärender ist?
hier steht auch nur wie selbstverstädnlich, dass man den "Billigkeitsgedanken" ermitteln muss oder eben dass das Recht "billig" sein muss.
ich tu mich einfach grad ziemlich schwer mit diesem "billig", weil es wie selbstverständlich in vielen Paragraphen steht, aber keine direkte Erklärung dazu.
"Billiges Ermessen" ==> "Pflichtgemäßes Ermessen" ==> "Keine Ermessensfehler"
danke!
billigen=etwas zustimmen, etwas tollerien, etwas befürworten
mißbilligen= etwas ablehnen, etwas nicht hinnehmen
danke, aber das meine ich nicht. ich meine einen anderen zusammenhang. da passen diese synonyme nicht ;.)
mmh okay danke!
also einfach so entscheiden, dass keiner benachteiligt wird bzw. im Ermessensspielraum so entscheiden, dass keiner von Nachteilen überrascht wird, wenn man es nicht erwarten könnte?
aber alles was die eine Partei sehr viel schlechter stellt, ist ja eh gesetzwidrig. wucher ist ja z.b. verboten. warum steht es also nochmal einzeln in den Paragraphen?