Stundenlanges Kindergetrampel über uns. Schon Ruhestörung?

13 Antworten

Also ich kenn diese Problem auch zu gut... Ich habe zwar keine eigenen Kinder aber regelmäßig meine Nichte zu Besuch.

Vor ca 2-3 monaten ist über mir ein Junger Mann eingezogen, dessen Kinder am Wochenende nur da sind. Und diese Kinder sind auch echt nervig. Als Eltern habe ich dafür zu sorgen das Kinder nicht von Betten, Sofas, Stühlen oder ähnlich zu springen oder durch die Wohnung rennen zu haben. Das gehört einfach zur Erziehung von Kindern. Denn da es vermeidbarer Lärm ist, kann man sich auch darüber beschweren. > Ein Mieter kann die Miete mindern, wenn Kinder übermäßigen und vermeidbaren Lärm, insbesondere während der allgemeinen Ruhezeiten, z.B. durch das Springen von Stühlen usw., verursachen.

Ich habe mich auch schon beschwert weil die Kinder von Morgens 7uhr an 6h am stück nur am trampeln und springen waren. Dies konnte ich auch mit meinen eigenen Augen sehen als ich oben war. Und jedes Wochenende ist es immer wieder das gleiche. Das kann doch nicht sein. Man will doch von einer stressigen Arbeitswoche auch mal am Wochenende seine Ruhe haben und abschalten. Aber wie soll das gehn bei so einem getrampel.

Ich selber habe nicht gegen Kinder, im Gegenteil habe ja wie gesagt meine kleine Nichte selber regelmäßig zu Besuch.

Kinderlärm ist zumutbar ja, aber nur im Gewissen maß.

Es gibt seit ca. 2 Monaten ein entsprechendes Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, dass Kinderlärm geduldet werden muss. Rechtsprechung erolgte aufgrund der Rechtsstreitigkeiten von Kitas in Wohngebieten und zahlreichen anderen Verfahren zu diesem Thema. Außerdem ist im Mietrecht die eine Änderung entsprechend erfolgt und - ich glaubejedoch nur örtlich eingegrenzt. eine Ergänzung zu Lärmbelästigung in Wohnraum erfolgt. Demnach werden die Ruhezeiten mittags, vorher 1-3 Uhr aufgehoben.

Ich denke mal man muss unterscheiden zwischen "normalem" Kinderlärm und dem hier geschilderten. Es kann nicht sein, dass von früh bis spät ein derartiger Lärm veranstaltet wird und das auch noch vom Gesetz her geduldet wird.

Ich würde dir raten: nimm diesen Lärm mal über mehrere Tage hinweg auf, dokumentiere die Uhrzeiten dazu und hole dir anwaltlichen Rat ein, bevor du deinen Vermieter schriftlich aufforderst für mehr Ruhe zu sorgen und ggf. eine Mietminderung vor nimmst.

Wenn der MV "getürkt" ist hast du evtl. noch eine zusätzliche Handhabe gegen ihn, wenn du weißt, was ich meine.

Hast du Mitmieter im Haus, die mit dir an einem Strang ziehen würden?

Kinderlärm musst du nicht immer hinnehmen.der gedanke ist falsch!!!! Vorallem wenn es in der Nachtruhe laut ist, haben es Eltern einzuschränken.Es ist aber bequemer zu sagen es ist zu dulden. Wenn Kinder oft nicht ausgelastet sind, dann müssen Eltern dafür sorgen, mit dem Kind raus zu gehen und nicht den Nachbarn über den Köpfen hüpfen!!! So ein Schwachsinn, dass Kinder alles dürfen und man alles hinnehmen muss. AUS REINER BEQUEMLICHKEIT sagt man Kinder dürfen alles.Es endbindet Die Eltern nicht davon die Kinder zu erziehen und ihnen werte normen regeln grenzen zu setzen!!!!

Hier sind mehrere Dinge zu unterscheiden:

  1. Kinder, die in der Wohnung wohnen, und Kinder, die nur zu Besuch sind, und

  2. gesetzliche Ruhezeiten und Ruhezeiten per Vertrag oder Hausordnung...

Während der vertraglichen Ruhezeiten (oder per Hausordnung) dürfen die in der Wohnung lebenden Kinder weiter Krach machen, sofern es nicht möglich ist, dies einzuschränken, Kinder zu Besuch jedoch nicht. Während der gestzlichen Ruhezeiten hat absolute Ruhe zu herrschen (wobei man sich fragen muss, wie das ma Sonntag möglich sein soll). Zu beachten ist, dass es die Mittagsruhe laut Gesetz nicht gibt...