Ab wann ist Kinderlärm Ruhestörung?

6 Antworten

Es gibt sehr viele Urteile, dass Kinderlärm eigentlich nie Ruhestörung darstellt. Von älteren Kindern (ab ca. 7 Jahren) kann erwartet werden, dass die Nachtruhe eingehalten wird, also ca. 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr. Dafür sollten die Eltern dann auch sorgen.

SnowWithe55 
Beitragsersteller
 29.11.2012, 10:56

Ersteinmal Danke für die Resonanz. Ich denke Reden und entschuldigen bringt in diesem Falle nicht mehr viel das habe ich im Vorfeld bereits mehrere Jahre gemacht. Ich war auch mehrere male oben und habe versucht mit den Kindern selbst zu reden. Ich wurde entwerder dumm angepöbelt mit dem Spruch:"Steck dir doch Ohropax rein" oder ausgelacht. Das übrigens auch Seitens der Kinder, ist ja klar das diese Haltung von den Eltern übertragen wird auf die KInder, welche sich dann denken wieso leise sein. Ausziehen werde aufgrund des Lärmes sowieso ab dem 1.1. 2013.

Es geht mir um diesen Brief vom Anwalt. Ich sehe nicht ein diesen zu Unterschreiben, dar meines Erachtens die Aufsichtspflicht, dort nicht gewährleistet wird und die Kinder daher entsprechend aufdrehen. Unterschreibe ich diesen aber nicht so drohen mir die Anwaltskosten. Müssen die Eltern die Aufsichtspflicht, insofern gewährleiten, (gesetztlich) das ab dem Zeitpunkt, wo die Kinder wach sind jemand da ist? Oder kann diese Zeit auch (gesetzlich) schlafend im Bett verbracht werden? Während dafür die Untermieter jedesmal ab 6 Uhr wach sind?

SnowWithe55 
Beitragsersteller
 30.12.2012, 12:21
@SnowWithe55

Nur um das hier mal richtig zu stellen, ich habe seitens der Familie einen Brief von Anwalt bekommen bzgl. dessen das ich mich in unangemessenerweise Beschweren würde. Ich habe dagegen WIederspruch eingelegt, und Recht bekommmen. Kinder müssen sich sobald sie das 6. Lebensjahr erreicht haben, an die öffentlichen Ruhezeiten halten. Zwar in abgeschwächterter Form als Erwachsene, doch auch sie müssen sich an die öffentlichen Ruhezeiten halten. Das heisst das KInder dürfen spielen! Allerdings so, dass sich andere dadurch nicht gestört fühlen.
Wenn jedoch eine so enorme Lärmbelästigung vorliegt wie in diesem Falle, in dem man zwischen 6 und 8 Uhr morgends am Wochenende (mit Ohropax) nicht schlafen kann,dann sind die Bewohner laut Gesetzt nicht Willens sich in der Hausgemeinschaft zu integrieren. Die Bewohner müssen ihre Kinder dazu anhalten sich an die Ruhezeiten zu halten, bzw dann eben aufstehen wenn ihr Kinder wach werden um diese zu beschäftigen. ( bespielen)!!!!! Ist dies nicht der Fall und die Lärmbelästigung findet innerhalb der gesetzlichen Ruhezeiten statt hat man das Recht sich zu beschweren. (Ruhezeiten sind übrigends 22.00- 08.00 Uhr)!!! Jeder hat also das Recht und die Chance sich bei Kinderlärm, zu beschweren
(wenn dieser innerhalb der Ruhezeiten liegt). Und um den ganzen Mama´s die sich denken "haha Kinder können immer laut sein" mal die Meinung richtig zu stellen, auch Kinder müssen sich an Ruhezeiten halten!!!

Kannst du nicht umziehen, wenn dich der Lärm so stört? Also entweder du arrangierst dich damit, oder du suchst dir eine neue Wohnung. So würde ich es machen. Alles andere ist nervenaufreibend und führt zu rein gar nichts. Reine Zeit-, Geld- und Energieverschwendung.

Geh nochmal hoch ( moeglichst nicht morgens um 6... ;-) ) und probier, mit den Eltern vernuenftig zu reden. Entschuldige dich, dass du um diese Uhrzeit geklingelt hast und erklaere, wie es dazu gekommen ist - alles, soweit moeglich, sachlich klaeren!

Die meisten Eltern haben dafuer Verstaendniss - wenn nicht, kommst du um die Anwaltskosten wohl nicht herum...

Lieben Gruss und viel Glueck!

Was ist denn das für eine Aussage? Ich wohne in einer Mietwohnung und über mir eine Familie mit 2 Kinder(Eigentümer) Haben die Wohnung beim Voreigentümer angemietet, da war immer Ruhe/ normale Geräusche. Die Kinder sind unmöglich. Wenn sie draußen schreien und spielen,ist mir das egal. Doch wenn man jeden Tag, jede Woche, jeden Monat, fast 2 Jahre, dieses Getrampel, Gepoltere, Gequietsche und Gehüpfe anhören muss, hat man irgendwann die Nase voll. Wenn dann noch die Aussage kommt, dass ihre Kinder keine Rücksicht nehmen müssen, reicht es. Ich wurde so erzogen, dass man Rücksicht nimmt,mein Sohn auch. Rennen, hüpfen und poltern, konnte er draußen. Vor allem haben sie im Gebäude dahinter, ein großes Spielzimmer, das sie aber fast nie nutzen. Ich habe Pflegegrad 2 und brauche auch am Tage ab und zu meine Ruhe. Dieser Lärm der Kinder über mir, ist der reinste Psychoterror. Aber die allerliebsten Kinderchen, können ja noch nicht mal in der Mittagsruhe leise sein. Denn die lieben Kinderchen müssen sich auch in dieser Zeit frei entfalten. Wir haben uns früher viel mehr entfaltet wie die heutigen Kinder, aber draußen. Wenn ich in der Wohnung zu laut war, wurde ich nach draußen geschickt. Die Kinder von heute sind Zuviel drinnen. Wo ist verdammt das Problem, den Kindern Rücksichtsnahme beizubringen? Wir nehmen ja auch Rücksicht, in dem wir, wenn die Kinder im Bett liegen, nicht mehr so laut sind, da sie am nächsten Tag Schule haben. Unsre Vermieter wollen nur jeden Monat ihre Kohle sehen, der Rest ist ihnen egal. Das Haus ist , das wollte ich noch anmerken, sehr hellhörig. Alleine deswegen, sollten sie mehr Rücksicht nehmen. Ich liebe Kinder, aber das geht zu weit.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Kinder kann man leider nicht abstellen, aber um 6 Uhr morgens muss das wirklich nicht sein. Ich würde das schreiben vom Anwalt einfach ignorieren. Du ziehst ja eh in drei Wochen um, so lange wirst Du es wohl noch aushalten.