Fachrichtungswechsel im Studium?

1 Antwort

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Hallo,

keine, da man da automatisch von Eignungsmangel, Neigungswandel ausgeht.

Bei einem  erstmaligen  Fachrichtungswechsel aus wichtigem Grund  bis zum Beginn des 3. Semesters musst du  keine Begründung vorlegen, aber natürlich den Wechsel dem Amt BAföG-Amt melden.

https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/fachwechsel-begruendung.php

Was verbirgt sich hinter dem „wichtigen Grund“? In  VwV 7.3.7 heißt es, es dürfe dem Studierenden die Fortsetzung der bisherigen Ausbildung unter Berücksichtigung der persönlichen und öffentlichen Interessen nicht mehr zuzumuten sein. Dies ist in folgenden Fällen gegeben:
Mangelnde intellektuelle, psychische oder körperliche Eignung für die Berufsausbildung oder -ausübung
Bei weltanschaulich gebundenen Berufen: Wandel der Weltanschauung oder Konfession (evt. kann dies sogar ein unabweisbarer Grund sein)
Schwerwiegender und grundsätzlicher Neigungswandel (wohl der häufigste Fall)

Quelle: Siehe Link oben.

R3za00 
Beitragsersteller
 15.05.2022, 19:46

Wollen Die dann kein leistungsnachweis?

Fortuna1234  16.05.2022, 13:08
@R3za00

Nein. Wenn man von fehlenden intellektuellen Eignung ausgeht, erwartet man auch keine Leistungen.