Studium, Wohnung/Wohnheim, BaföG, Umzug - Was zuerst & kriege ich BaföG?

1 Antwort

Hi,

1) Einschreiben an Uni

2) gleichzeitig bereits die Bafög-Unterlagen fertig machen (Nachweise, Kopien, Unterlagen der Eltern) - geht alles nicht von heute auf morgen.

3) Wenn Immatrikulationsbescheinigung vorliegt, dann direkt den Bafög-Antrag stellen (und direkt dazu schreiben, dass man ausziehen möchte und noch auf Wohnungssuche ist)

4) Nach bezahlbaren Wohnheimen suchen (das geht natürlich bereits bei Bewerbung an den Unis) oder nach Wohnungen suchen

5) Mietvertrag bei Bafög nachreichen (damit du die erhöhte Mietpauschale bekommst)

6) Studieren, wohnen und glücklich sein.

Wenn dein Stiefvater dich adoptiert hat und 2500€ netto verdient und du keine weiteren Geschwister hast oder dein Stiefvater sonstige Unterhaltsverpflichtigungen ggü. anderen Kindern, wirst du leer ausgehen. Damit verdient er genug um dich zu unterhalten. Deine Mutter mit 700€ kommt auch noch dazu und wird auch einen kleinen Teil an dich geben müssen. Tun sie es nicht freiwillig, musst du es einklagen.

Du kannst natürlich schon vorab Bafög beantragen (wie gesagt, ob du bekommst steht auf einer anderen Karte), auch wenn du noch keinen Mietvertrag hast. Studentenwohnheime sind günstig und da brauchst du keine Sicherheiten. Du musst eben Reserven haben für Kaution und die ersten Mietzahlungen, deinen Lebensunterhalt bis die erste Zahlung eintrifft (kann nämnlich auch mal 2-4 Monate dauern)

Da du aber vermutlich eh von den Eltern finanziert wirst, solltest du dich mit denen zusammensetzen und schauen, wieviel du brauchst, was sie geben können und wie teuer du damit leben kannst und/oder du noch einen Nebenjob brauchst.

robertfuniak 
Beitragsersteller
 29.01.2017, 20:46

danke für die Antwort... 

alle Unterlagen vorhanden, keine Sorge ^^
kann man sich den an einem Studentenwohnheim bewerben wenn man keine Zusage für einen Stuidenplatz in der Stadt hat?

alle Daten über meinen leiblichen Vater sind unbekannt sowie der Aufenthaltsort. Wie gesagt hab meine leibliche Mutter mit 700€ und meinen Stiefvater mit 2.5 ... . hab auch einen Bruder, der wohnt aber mit seiner Frau , sein Verdienst beträgt  2,2 .
Unterhalt muss mein Stiefvater nicht zahlen an andere Kinder, wie siehts jetzt mit dem BaföG aus?

ich selbst habe bis jetzt 2.5 während der Ausbildung zurückgelegt. Hab Angst dass das alles nicht reichen wird und meine Eltern abdrücken müssen. Die sollen mich nämlich nicht Unterstützen.
Die Familie wird nicht angeklagt :D

vielen Dank & Gruß nochmal.

Fortuna1234  29.01.2017, 20:57
@robertfuniak

Bei manchen Wohnheimen kann man das. Man sollte sich vorab informieren, sonst sieht man später ggf. in die Röhre. Wenn nicht, wirst du je nach Uni 1-2 Semester auf einen Wohnheimsplatz warten müssen. Ich musste immer 1 Semester warten und bin dann woanders in der Zwischenzeit untergekommen.

Dein Stiefvater ist also nur der neue Ehemann deiner Mutter, hat dich aber nicht adoptiert?? Und dein leiblicher Vater ist unbekannt und du bist nicht adoptiert oder die Vaterschaft wurde sonst anerkannt? Dann spielt das Einkommen deines "Stiefvaters" auch keine Rolle.

Dann wird es kompliziert. Du musst deinen Vater selbst versuchen ausfindig zu machen (zB letzter Aufenthaltsort, auch wenn das vor 20 Jahren war). Erst wenn dir das nicht gelingt musst du einen "Vorausleistungsantrag" stellen. Dann zahlt das Bafögamt dir den Höchstsatz und versucht selbst deinen Vater ausfindig zu machen und holt sich das Geld dann wieder von ihm.

Knackpunkt hier ist: Hat dein Stiefvater dich adoptiert oder die Vaterschaft anerkannt? Und darauf hast du nicht geantwortet.

Dein Bruder verdient selbst, ist also kein Kind, denen deine Eltern bzw. deine Mutter unterhaltspflichtig sind. Der wird also nicht mal angegeben und spielt keine Rolle.

Such schonmal die letzten Daten deines Vaters raus und versuch ihn zu finden. Notiere alle Versuche (ggf. mit Nachweisen) und dann stellst du den Vorausleistungsantrag (extra Formblatt, ich glaube Formblatt 8)

Bis das erste Geld läuft, werden deine Eltern dich bestimmt unterstützen (2.500€ sollte im Normalfall dicke reichen) und du kannst das mit der Nachzahlung von Bafög wieder zurückzahlen. Alles kein Drama bei einer intakten Familie...

robertfuniak 
Beitragsersteller
 29.01.2017, 21:07
@Fortuna1234

ja mein Stiefvater ist der neue Ehemann meiner Mutter, wurde NICHT von ihm addoptiert. Kann man trotzdem dann ein mittleren bis hohes BaföG verlangen, trotz seines hohen Gehaltes..?
Ahja das Haus läuft auf meine Mutter, falls das eine Rolle spielen sollte.. :´)

Das wird kein problem geben mit meinem leiblichen Vater. Wir schrieben allen Ämtern und Kassen, das sein Aufenthaltsort uns unbekannt ist und die gaben es dann an die Gerichte weiter.

aber gut. du hast mir genug geholfen, werde es schon schaffen. danke dir! :)

Fortuna1234  29.01.2017, 21:33
@robertfuniak

Jepp, da es eben nur der Mann deiner Mutter ist und mit dir sozusagen "rechtlich" nichts zu tun hat, kann er auch Millionen verdienen und es spielt keine Rolle. Er hat dir gegenüber keinerlei Pflichten.

Haus spielt absolut keine Rolle. Weder Vernögen noch Schulden der Eltern sind beim Antrag relevant.

Jepp, wenn das mit deinem leiblichen Vater nicht noch bremst, wird das alles werden. Vergiss aber nicht das Formblatt 8 (nur Vater ankreuzen) zu stellen! Wenn du das nicht stellst, gehst du leer aus.

Dann gehe ich auch vom Höchstsatz aus, da deine Mutter mit 700€ zu wenig verdient, um dir was geben zu müssen.