BAföG: Noch habe ich keine Wohnung muss aber eine Mietkostenbescheinigung ausfüllen
Hallo ihr Lieben
Wie ihr im Titel entnehmen könnt geht es um den BAföG.
Ich fange am 01.10. mit meinem Studium an. Ich habe die nötigen Formulare für den BAföG schon ausgedruckt und ausgefüllt. Nun wollen die aber noch eine Mietkostenbescheinigung. Zwar werde und muss ich umziehen, da die Uni sehr weit weg ist, aber noch habe ich keine Wohnung. Die Wohnheime sind leider schon alle vermietet und die Vermieter der Privatwohnungen haben noch nicht auf meine Anfrage geantwortet. Sodass ich keine Adresse eingeben kann, was ich aber im Formular angeben muss. Ich weiß auch nicht wie lange es dauert bis ich eine Wohnung finde. Nicht das es zu spät wird mit dem BAföG-Antrag.
Nun wollte ich fragen, ob ich die Mietkostenbescheinigung nach reichen kann oder ob ich alle Formulare gemeinsam abgeben muss? Wie lange dauert es bis mein Antrag kontrolliert und genehmigt wird?
Ich danke euch schon im Voraus.
Liebe Grüße Leila
5 Antworten
Auf keinen Fall ignorieren oder das Formular durchgestrichen zurück schicken.
Setze dich telefonisch mit deinem Sachbearbeiter in Verbindung. Erkläre ihr bzw. ihm, dass Du zwar umziehen wirst, aber noch keine Wohnung hast.
Bitte darum, dass der Antrag erst mal ohne die Miete bearbeitet wird und dass es dann nach berechnet wird, wenn Du eine Wohnung und die Bescheinigung hast.
Nur zur Info: Das bedeutet erheblich mehr Arbeit für den Sachbearbeiter und in der Regel wird sie/er versuchen, dich davon zu überzeugen dass es besser ist, wenn alles in einem Rutsch bearbeitet wird. Stelle klar, dass Du auf das Geld angewiesen bist und es auch mit für den Umzug benötigst und daher das Geld pünktlich benötigst. Daher bitte noch mal darum, dass der Antrag schon mal bearbeitet wird.
Wenn sie/er sich weigert, dann frag nach, was für eine Lösung sie dir vorschlagen könnten, so dass du auch pünktlich zum 01.10. dein Geld hast.
Wenn mir noch Unterlagen für meinen BAföG-Antrag fehlen, lege ich dem unfertigen Antrag immer einen Brief bei, in dem ich erkläre, dass noch nicht alle Unterlagen vorliegen, ich diese aber so schnell wie möglich nachreichen werde. Das hat bis jetzt immer gut funktioniert.
Also, das Amt ist ja nicht auf der Seite der Studenten und deshalb dürfen die auch monatelang prüfen und entscheiden. Ich bekam nach Neuantrag und erneutem Antrag das erste Geld immer Ende März des Folgejahres und natürlich ohne läppische Pauschale für die Unterkunft, so lange der Beleg fehlt. Nachreichen, so mein Tipp. Prüfe in den Studentenheimen ein Mietbeginn ab 01.09.. Zu diesem Zeitpunkt sind noch viele Plätze frei und dies hat in meinen Fällen immer toll funktioniert. Nervig nur, daß dieser eine Monat nicht gesponsert wird. Viel Glück.
Dann gibst Du die Bescheinigung eben mit Durchstrichen in allen Feldern ab oder schreibst quer drüber: "noch keine Wohnung". Du wirst lediglich Angaben darüber machen, wo Du wohnst und wieso Du dafür keine Kosten hast, denke ich.
"Nun wollte ich fragen, ob ich die Mietkostenbescheinigung nach reichen kann oder ob ich alle Formulare gemeinsam abgeben muss?"
Kannst Du nachreichen. Gib's dem Amt so an, wie Du's hier beschrieben hast.