gesetzestext unverständlich
Begehung durch Unterlassung § 2. Bedroht das Gesetz die Herbeiführung eines Erfolges mit Strafe, so ist auch strafbar, wer es unterläßt, ihn abzuwenden, obwohl er zufolge einer ihn im besonderen treffenden Verpflichtung durch die Rechtsordnung dazu verhalten ist und die Unterlassung der Erfolgsabwendung einer Verwirklichung des gesetzlichen Tatbildes durch ein Tun gleichzuhalten ist.
kann mir das jemand so erklären, dass auch ICH es verstehe?
danke!
2 Antworten
In einfacheren Worten: Wenn das Gesetz eine Tat bestraft, wird auch derjenige bestraft, der sie nicht abwendet, obwohl er dazu eine besondere Verpflichtung hätte.
Ein klassisches Beispiel dafür ist eine Mutter, die ihr Kind verhungern lässt. Sie ermordet es nicht durch eine Tat, sondern durch eine Nicht-tat (sie füttert das Kind nicht), obwohl sie als Mutter besonders dazu verpflichtet wäre.
,,Erfolg" ist im Gesetz nicht unbedingt was gutes! In diesem Fall heisst es nur, dass du ,,erfolgreich" einen Straftatbestand in die Tat umgesetzt hast. Und das wird nunmal bestraft.
aaah, verstehe, danke!
Wenn du z. B. mitkriegst, dass sich eine Clique von Leuten verabredet hat, einen Zigarettenautomaten aufzubrechen um das Geld dort rauszuholen, musst du als Unbeteilitge normalerweise nichts unternehmen. Ein Mitglied der Clique muss aber schon etwas tun, weil es mehr oder weniger in die Tat verwickelt ist. (Ähnlich, wenn du eine Bananenschale auf die Straße wirfst und sie nicht so bald wie möglich wieder wegräumst, damit niemand darauf ausrutscht.)
Dieser Paragraph trifft auch einen Feuerwehrmann, der ein Kind nicht aus einem brennenden Haus holt, obwohl er es könnte. Der hat ja besondere Verpflichtungen durch seinen Beruf.
Ein Hausbesitzer, der nicht darauf achtet, ob auf dem Dach Ziegel lose sind, kriegt auch Ärger, wenn jemandem ein Ziegel auf den Kopf fällt.
aha. und was heißt: bestrafung von herbeigeführtem erfolg?