Studentenwohnheim ausziehen?
Ich wohne in einem Studentenwohnheim und überlege im Moment vielleicht meinen Studiengang zu wechseln. Falls ich das mach würde bin ich mir nicht sicher wie das abliefe. Also angenommen A ich bleibe in der Stadt. Dann wäre ich 3-4 Monate kein Student da ich mich im Juli bewerben müsste und dafür exmatrikuliert sein müsste. Dürfte ich dann da wohnen bleiben oder geht das nicht wenn man 3-4 Monate kein Student ist aber danach wieder? Und B: ich würde umziehen und woanders studieren. Ich darf laut Vertrag nur vor den 3 Jahren kündigen wenn ich mich exmatrkuliere. Das würde ich dann ja machen. Aber da steht dass eine 3 monatige Kündigungsfrist gilt. Bedeutet sas ich müsste 3 Monate weiter miete zahlen? Kann ich dann in den 3 Monaten da weiter wohnen wenn ich schon zahle weil man das ja nur als immatrikulierter Student darf. Und könnte ich nicht auch ohne 3 Monate weiter zahlen zu müssen ausziehen? Immerhin herrscht in der Stadt unter Studenten Wohnungsknappheit mit langen Wartelisten fürs Wohnheim. Es wäre ja zum WS da könnten die doch jemanden eher einziehen lassen oder? Oder könnte ich trotz dieser Kündigungsfrist eher keine Miete mehr zahlen wenn ich selber einen Nachmieter finde? Es steht noch nichts fest und ich überlege noch ob ich überhaupt wechsel, aber es wäre schon mal gut zu wissen, da wenn ich in eine andere Stadt ziehen würde und noch 3 Monate miete zahlen müsste das knapp 1000 Euro wären,was schon hart wäre.
2 Antworten
Deine Fragen lassen sich nicht beantworten, ohne in deinen Mietvertrag schauen. Daher tu das bitte und lies nach.
Bei richtigen Studentenwohnheimen hängt der Vertrag davon ab, ob man auch tatsächlich studiert und das mit einer Immatrikulationsbescheinigung nachweisen kann. Studiert man dort nicht mehr, kann der Vertrag über das Semester hinaus nicht mehr verlängert werden. Daher wärst du spätestens dann raus.
Es gibt aber auch Vermieter, die zwar überwiegend an Studenten vermieten, aber gar keine richtigen Studentenwohnheime sind, da sie auch an andere Personen vermieten. Hier können und dürfen dann andere Regelungen im Vertrag gelten.
Nachdem du in deinen Vertrag geschaut hast, was dort geregelt ist, solltest du dir erst mal klar werden, was du wegen dem Studium machst. Der Rest ergibt sich dann.
Wenn du in eine andere Stadt gehst, dann passt es ja, denn dann bist du nicht mehr an der Uni in der Stadt immatrikuliert.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man dich nicht aus dem Vertrag entlässt, wenn ein neuer Student einzieht. Du solltest das Studentenwerk direkt drauf ansprechen.
In der Regel ist das kein Problem mit einem Nachmieter. Für deine BEWERBUNG an einer anderen Uni musst du aber nicht exmatrikuliert sein. Erst, wenn du dich dort einschreibst.
Es ist ein Studentenwohnheim vom studentenwerk und man musste beim Einzug den Immatrikulationsnachweis vorzeigen. Im Vertrag steht, dass man vor den 3 Jahren Wohnzeit nur kündigen darf wenn eins davon zutrifft: gesundheitliche Gründe die einen Umzug verlangen, Auslandssemester oder Exmatrikulation. Und dann ist die Kündigungsfrist 3 Monate. Aber ich kann mir schlecht vorstellen dass in einer Stadt in der Wohnungsknappheit unter Studenten herrscht das Studentenwerk das Zimmer 3 Monate leer stehen lässt obwohl es genug Leute gäbe die einziehen wollen.