Bahn-/Zugfahren - fremde Person "retten" erlaubt?
Hallo zusammen,
ich bin Student und habe dementsprechend ein Studententicket, mit dem ich in komplett NRW kostenfrei Bahnfahren kann. Dazu kann von Freitag, 18:00 Uhr, bis Montag, 06:00 Uhr, eine Person kostenfrei mitfahren.
Nun die Frage: Wäre es illegal, wenn man beim Kontrollieren kurzfristig eine fremde Person durch das Mitnehmen auf sein Ticket "retten" würde? Ich wüsste zwar kein Gesetz, dass dies verbietet, aber bei den ganzen wischi-waschi-Gesetzen kann man sich ja irgendwie nie ganz sicher sein. Und auf Ärger mit der Polizei hätte man wahrscheinlich ebenfalls wenig Lust, selbst wenn's unbegründet wäre - man will ja schließlich helfen und die/den Fremde/n nicht in noch mehr Schwierigkeiten bringen.
An das liebreizende gutefrage.net-Team: Ich habe bereits Google zur Hilfe genommen und recherchiert, konnte allerdings nichts diesbezüglich finden. Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie diese Frage nicht aus diesem Grund entfernen würden. Danke!
Quellenangaben wären nützlich.
6 Antworten
Das geht nur, wenn man sich schon bei Beginn der Fahrt (oder mindestens vor der Fahrscheinkontrolle) darauf geeinigt hat.
Erst bei einer Kontrolle auf diese Weise "helfen" zu wollen, ist zu spät, denn bis zu diesem Zeitpunkt ist derjenige ja schon ohne gültigen Fahrausweis gefahren.
Ich weiss aus Erfahrung, war von Köln nach Essen mit nem RE, da wollt ich auche jemanden aus meinem Ticker mitfahren lassen, aber außer eine Riesige diskussion mit dem Personal der DB über die sinnigkeit dessen ist nicht draus geworden.
ich denke mal es kommt drauf an, was für einen Schaffner man erwischt. Der eine lässts durchgehen, der andere nicht. Es gab mal so eine Aktion von nutzern der Bahn, die sich einen Sticker auf die Jacke kleben konnten, als zeichen, dass sie noch jemanden mit ihrem Ticket mitnehmen können. Rechtlich war das wohl nicht ganz so einwandfrei und ich glaube es wurde anschließend auch verboten.
Richtig, VOR der Kontrolle. Dann kann ja keiner Nachwesen, dass ihr euch nicht kennt und zusammen eingestiegen seit. In meinem Fall war es aber so, das erst bei der Kontrolle festgestellt wurde, das er das falsche Ticket gekauft hatte. (War übrigens ein Tourist der im Urlaub war und grade vom Flughafen kam)
Wenn die ticketlose Person vor dir kontrolliert wird unddu dann offensichtlich spontan helfend einspringst, ist das sicher nicht legal. Spricht dich vorher schon jemandan und ihr verabredet die gemeinsame Fahrt,ist das wohl OK. Das müsste eigentlich genau in den Bestimmungen des "Transporteurs" stehen.
Wenn dieses Fahrkarte es gestattet, dass ausser Dir noch eine weitere Person kostenlos mitfährt, dann ist es natürlich erlaubt, dass Du jemanden zum Mitfahren einladen kannst. Da ist dann nichts Illegales dabei!
Das kommt - soweit ich weiß (sorry keine Quelle) erstmal darauf an, ob ein ungültiges Ticket vorliegt (was dem Bahnpersonal schon in den Händen liegt) - oder ob kein Ticket vorhanden ist.
Wenn einmal ein falsches Ticket vorgelegt wird, ist das ein Betrugsversuch.
Nee. Wenn du ein Ticket hast, das einen Mitfahrer zulaesst, dann kannst du auch einen mitnehmen. Da gibt es keine Diskussionen. Es muss nur vor der Kontrolle klar sein, dass er auf deinem Ticket mitfaehrt.