Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich??
Ich habe ein Schreiben von einer amtlichen Statistikstelle des Landes NRW erhalten. Es geht um die Durchführung der SiD2016. Bin ich hier wirklich verpflichet meine Daten mitzueilen? Es geht ua um Fragen nach dem Gesamtumsatz ohne Umsatzsteuer 2016.
Weiterhin steht dort ich bin nach dem Dienstleisungsstatistikgesetz verpflichet die Angaben zu machen.
Was hat es damit auf sich?
1 Antwort
Das kannst Du sicherlich alles in dem angegebenen Gesetz nachlesen.
Wenn die eine solche Rechtsquelle angeben, dann gehe ich mal davon aus, dass es dementsprechend eine Pflicht für Dich gibt.
emib5
03.12.2017, 17:38
@Trinchen2007
Siehst Du, da steht ja schon mal was zur Auskunftspflicht.
Ob und was auf Dich zutrifft, kann Dir hier auf Grundlage Deiner bisherigen Auskünfte niemand sagen.
Ich habe schon nach diesem Dienstleistungsstatistikgesetz gesucht und finde folgendes bzgl der Auskunftspflicht:
§ 5 Auskunftspflicht(1) Für die
Erhebungen besteht Auskunftspflicht. Auskunftspflichtig sind die Inhaber
oder Leiter der Unternehmen oder Einrichtungen zur Ausübung einer
freiberuflichen Tätigkeit. Die Auskunftserteilung zu den Angaben nach § 4
Nr. 2 ist freiwillig.
(2) Für Unternehmen,
deren Inhaber oder Inhaberinnen Existenzgründer oder
Existenzgründerinnen sind, besteht im Kalenderjahr der Betriebseröffnung
abweichend von Absatz 1 Satz 1 und 2 keine Auskunftspflicht. In den
beiden folgenden Kalenderjahren besteht dann keine Auskunftspflicht,
wenn das Unternehmen im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr Umsätze
zusammen mit Einnahmen aus selbständiger Arbeit in Höhe von weniger als
800 000 Euro erwirtschaftet hat. Gesellschaften können sich auf die
Befreiung von der Auskunftspflicht berufen, wenn alle an der
Gesellschaft Beteiligten Existenzgründer oder Existenzgründerinnen sind.
(3)
Existenzgründer und Existenzgründerinnen im Sinne von Absatz 2 sind
natürliche Personen, die eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit
in Form einer Neugründung, einer Übernahme oder einer tätigen
Beteiligung aus abhängiger Beschäftigung oder aus der Nichtbeschäftigung
heraus aufnehmen.
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