Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich??

1 Antwort

Das kannst Du sicherlich alles in dem angegebenen Gesetz nachlesen.

Wenn die eine solche Rechtsquelle angeben, dann gehe ich mal davon aus, dass es dementsprechend eine Pflicht für Dich gibt.

Trinchen2007 
Beitragsersteller
 03.12.2017, 17:32

Ich habe schon nach diesem Dienstleistungsstatistikgesetz gesucht und  finde folgendes bzgl der Auskunftspflicht:

§ 5 Auskunftspflicht

(1) Für die

Erhebungen besteht Auskunftspflicht. Auskunftspflichtig sind die Inhaber

oder Leiter der Unternehmen oder Einrichtungen zur Ausübung einer

freiberuflichen Tätigkeit. Die Auskunftserteilung zu den Angaben nach § 4

Nr. 2 ist freiwillig.

(2) Für Unternehmen,

deren Inhaber oder Inhaberinnen Existenzgründer oder

Existenzgründerinnen sind, besteht im Kalenderjahr der Betriebseröffnung

abweichend von Absatz 1 Satz 1 und 2 keine Auskunftspflicht. In den

beiden folgenden Kalenderjahren besteht dann keine Auskunftspflicht,

wenn das Unternehmen im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr Umsätze

zusammen mit Einnahmen aus selbständiger Arbeit in Höhe von weniger als

800 000 Euro erwirtschaftet hat. Gesellschaften können sich auf die

Befreiung von der Auskunftspflicht berufen, wenn alle an der

Gesellschaft Beteiligten Existenzgründer oder Existenzgründerinnen sind.

(3)

Existenzgründer und Existenzgründerinnen im Sinne von Absatz 2 sind

natürliche Personen, die eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit

in Form einer Neugründung, einer Übernahme oder einer tätigen

Beteiligung aus abhängiger Beschäftigung oder aus der Nichtbeschäftigung

heraus aufnehmen.

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

emib5  03.12.2017, 17:38
@Trinchen2007

Siehst Du, da steht ja schon mal was zur Auskunftspflicht.

Ob und was auf Dich zutrifft, kann Dir hier auf Grundlage Deiner bisherigen Auskünfte niemand sagen.