Woher Abstammungsurkunde erhalten, im Ausland geboren?
Ich bin 30 j., wurde im Ausland (in einem polnischen Kaff) geboren, lebe seit meinem 3 Lebensjahr in D. Habe hier festen Wohnsitz und die deutsche Staatsbürgerschaft seit dem 15 Lebensjahr. Ich habe mit Polen nichts zu tun. Ich kenne weder das Land noch sprechen ich die Sprache.
Jetzt zum Problem:
Für die Abänderung eines Namens braucht das Rathaus ua eine Abstammungsurkunde von mir. Ich habe dem Amt eine amtlich beglaubdigte Übersetzung meiner Geburtsurkunde zugesandt. Diese ist das einzige Dokument, welche in meinem Besitz ist.
Das Rathaus verlangt nun nach dem Original mit dem Verweis, dass diese beim Standesamt zu besorgen ist wo ich geboren wurde.
Jetzt die Frage:
Wie oben erwähnt hat das Amt die Übersetzung meiner Geburtsurkunde erhalten, können die trotzdem auf ein Original bestehen? Falls ja, wie soll ich die bekommen? Wie erwähnt kenne ich das Land und die Sprache nicht. Weiss hier jemand evtl weiter und ob das Rathaus trotzdem diese Übersetzung akzeptieren muss?
Danke.
5 Antworten
Du kannst eine Originalurkunde nur von dem zuständigen Amt in Polen bekommen.Dafür ist es erforderlich, dass der Antrag in polnischer Sprache abgefasst ist, sonst wird er nicht bearbeitet.
Setze dich mit jemanden in Verbindug der die polnische Sprache beherrscht und für dich den Antrag in dieser Sprache verfasst.
Ich hatte ein ähnliches Problem, als ich heiratete. Da verlangte das Standesamt auch eine Originalgeburtsurkunde. Eine solche konnte ich weder vorlegen, noch habe ich eine solche, nur als beglaubigte Abschrift.
Der Standesbeamte erkannte die beglaubigte Geburtsurkunde in Abschrift nicht an. So ging ich auf ein Standesamt in die nächstgelegenen Stadt und sprach dort beim Standesamt vor. Dort hatte man keinerlei Probleme mit der beglaubigten Geburtsurkunde und ich konnte das Aufgebot für die Hochzeit bestellen. Denke, dass es sich hier um einen willkürlichen Akt eines Beamten handelte. Was auf einem Amt geht, sollte auch bei einem anderen Amt erledigt weren können.
Vielleicht versuchst du es mal bei einer Nachbargemeinde/Stadt und du kommst dort mit deiner beglaubigten Urkunde durch.Versuchen kann man es und sollte es auch, wenn der Bürokratiehengst wihert.
Ich bin in Deutschland geboren und all die standesamtlichen Unterlagen wurden während des Krieges in die damalige Tcheschoslowakei verbracht. Wohin weiss kein Mensch. Ich kann auch nur eine beglaubigte Abschrift meiner Geburtsurkunde vorlegen.
Ob der Standesbeamte im Rathaus deine beglaubigte Abschrift anerkennen muss, oder im Einzelfall auch anders entscheiden kann, weiss ich nicht. In meinem Falle sah das so aus, als ob der Standesbeamte auch einen gewissen Spielraum für eine Entscheidung hat, sonst hätte der andere Standesbeamte auch ablehnen müssen, den ich aufsuchte.
In der Regel darf die Geburtsurkunde nicht zu alt sein, damit alle Änderungen deiner Person erfasst sind.
Eine beglaubigte Übersetzung beglaubigt nicht das Original, deshalb ist die Einrede des Amtes berechtigt.
Du solltes dir die Hilfe von Jemanden sichern, der die polnische Sprache beherrscht und dir beim Antrag um eine neuere Geburtsurkunde behilflich ist. Polnische Beamte werfen eine Anfrage, die nicht polnisch verfasst wurde, in den Papierkorb.
Polen ist ein Staat der Europäischen Gemeinschaft, also sollte es doch kein Problem sein, von dort eine originale Geburtsurkunde zu erhalten! Oder kannst Du dir nicht leisten dahin zu fahren?
Polen hat wie die meisten anderen Drittstaaten auch ihre Auslandsverträtungen in Deutschland, welche auch für standesamtliche Angelegenheiten zuständig sind.
Man kann einem Menschen oftmals nicht zumuten in eine andere Stadt im Inland zu fahren um einen Dokument zu bekommen. Ausland ist dagegen ganz sicher nicht zumutbar.
Eine Übersetzung ist keine Urkunde, sondern eben "nur" eine Übersetzung. Daher ist es korrekt, wenn das Rathaus zum Antrag auf Namensänderung eine Geburtsurkunde aus Polen verlangt; den Begriff "Abstammungsurkunde" gibt es nur im deutschen Personenstandsrecht. Es gibt in Deutschland mittlerweile sehr viele Aussiedler, welche polnisch als ihre Muttersprache beherrschen. Es dürfte daher für dich kein Problem darstellen, einen kurzen Text zur Anforderung einer Geburtsurkunde beim polnischen Standesamt zu erhalten.
Polen hat auch ihre Auslandsvertretungen in Deutschland. Damit meine ich Konsulate und Botschaften. Diese sind unter anderem auch für die standesamtliche Angelegenheiten zuständig. Meist sprechen die Mitarbeiter vor Ort auch deutsch.
Vielleicht solltest du dich an sie wenden.