Recht, Nachbar gibt unsere Zählernummer bei Vertragsschluss an?
Meine Nachbarn haben bei Vertragsschluss (zum 1.8) mit ihrem Stromanbieter unsere Zählernummer angegeben.
Daraufhin wurde unser Vertrag bei unserem Stromanbieter gekündigt (zum 31.7).
Von der Kündigung erfuhren wir am 3.8 (durch schriftliches Kündigunsschreiben).
Der Fehler ist den Nachbarn aufgefallen und sie haben die richtige Zählernummer bei ihrem Anbieter korrigiert, uns wurde jedoch nicht Bescheid gegeben.
Deshalb sind wir seit dem 1.8 bei einem Grundversorger Kunde, da unser neuer Vertrag bei einem neuen Anbieter erst zum 1.9 möglich war.
Gibt es eine Rechtslage in der wir eine Aufwandsentschädigung oder ähnliches von unseren Nachbarn fordern können. Gibt es eine Pflicht uns mitzuteilen, dass ein Fehler bei der Zahlernummerangabe passiert ist?
5 Antworten
Dein Vertrag wurde nie gekündigt, denn das kannst nur du machen. Sprich mit deinem Versorger, der soll den Schaden beseitigen. Es ist dessen Schuld das ein Dritter deinen Vertrag kündigen konnte.
der Versorger hätte wohl merken können und müssen, dass die Kündigung von jemandem erfolgte, der nicht deinen Namen hat... grins
Nimm einen Anwalt, der klagt die 3 Euro ein. Aber beim Versorger, denn der hat den Fehler gemacht, der kann sich dann an den Nachbarn halten.
Und geh an den Zählerschrank und überklebe die Zählernummer, dann kann die keiner "abschreiben"
der vermieter hat da einen dummen fehler gemacht - ab zum rechtsbeistand und dem einen vergleich anbieten. ihr braucht da hilfe!
Ein Vergleich wegen vielleicht 30€ Aufwandsentschädigung ? Ja, dafür lohnt ein Anwalt ...
also bei mir macht der Bonus 100€ pro Jahr aus... und den gibt's nur, wenn man 1 Jahr dabei bleibt...
*kein vermieter! nachbar, sorry mein fehler.
Welcher Vermieter?
Erstmal musst Du nachweisen, dass Dein Nachbar ein Fehler gemacht hat. Vielleicht würde bei Übergabe der falsche Zähler notiert.
Dann darfst Du Deinen Schaden beziffern. Also Mehrkosten von paar Cent pro kWh plus mgl. fehlenden Bonus. Natürlich nur, wenn Du die Zählerstände jeweils abliest und nachweisen kannst.
Dann darfst Du wegen den paar € den Verursacher ansprechen.
Viel Spass.
Im Übrigen ist erstmal alles korrekt verlaufen. Zwangsabmeldung wegen Einzugsmeldung. Das aber die Rückabwicklung bei Deinem Versorger scheitert, macht mir Gedanken
Er scheint Dich nicht wieder haben zu wollen. Oder ist unseriös.
Welcher Schaden ist dir denn entstanden ?
Denn nur dieser kann ersetzt werden.
- im Einzelfall kann hier ja eh keine kompetente Rechtsberatung erfolgen...
- aber für mich sieht es nach nem Schadensersatz-Anspruch aus... der evtl. entgangene Bonus (das kann 25% der Rechnung ausmachen), der Zeit-Aufwand, ...
- aber es kommt dann auf den Richter an, ob dem deine Nase gefällt... LOL
Gegen wen soll er denn klagen ? Ein Fremden kann keine Verträge kündigen.
gegen den Verursacher resp. die Verursacherin vllt?
also den eigentlich gewünschten Versorger, weil er/sie nicht überprüft hat, ob der/die Kündigung-Versuchende überhaupt befugt ist...
oder gleich gegen die Nachbarn, weil man ja auch nich sagen kann: „Sorry mit dem Haufen Müll vor der Tür, aber ich dachte, dass sei mein Mülleimer.“
Ich würde den Potenteren verklagen und dem Zweiten den Streit verkünden
Der Versorger war auch unser erster Ansprechpartner. Der meinte jedoch das wäre rechtens passiert. und ich habe leider keinen Paragraphen zur Hand um etwas anderes zu beweisen.