Stromversorger - Bonus nach 1 Jahr - Lieferbeginn zur Monatsmitte - Extraenergie

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Hallo domerich,

Lieferbeginn, 05.06.2013, daraus folgt: 12 Monate Bezug vollendet, am 04.06.2014. Abhängig von den genauen Konditionen zur Mindestvertragslaufzeit (12 oder 24 Monate Laufzeit, siehe hierzu in die dir vorliegende Vertragsunterlagen), hättest du, angenommen 12 Monate, zu diesem Termin kündigen können ohne den Bonus zu verwirken.

Nun sind ja die 6 Wochen Kündigungsfrist aus dem Vertrag bereits verstrichen, d.h., diese Frist versäumt. Hier kommt dir, wie von Stromtipp bereits ausgeführt, das Sonderkündigungsrecht entgegen. Dadurch kannst du den laufenden Vertrag, mit Hinweis auf die angekündigte Preiserhöhung, beenden.

Siehe hierzu gerne auf folgender Seite (diese bietet auch Musterbriefvorlagen):

http://www.vz-nrw.de/strompreiserhoehung---was-ist-zu-tun-

Auch wenn dort als Frist "... ohne Einhaltung ..." angegeben ist (Absatz 3, zweiter Abschnitt, "Reaktion auf angekündigte Preiserhöhung"), würde ich hierfür den 30.06.2014 wählen. Also der Tag vor der Preiserhöhung. Dies macht einen "sauberen Schnitt" und gibt dir und dem neuen Anbieter ausreichend Zeit, alles zu regeln.

Für die Sonder-Kündigung rate ich unbedingt, diese selbst zu tätigen. Also nicht durch die Beauftragung eines anderen, neuen Lieferanten! Damit gewährleistet DU den korrekten und nachweisbaren Ablauf (inkl. Zugang der Kündigungsbestätigung).

Die Beauftragung eines neuen Versorgers kannst du - meinem Vorschlag folgend - parallel und unabhängig, zum 01.07.2014, tätigen.

Für wichtig halte ich auch, dem jetzigen Versorger - zum effektiven Termin der Umstellung auch dem neuen Anbieter - die aktuellen Zählerstände, nachweislich(!), zu übermitteln. Und auch wenn lt. deinen Zeilen die Preisänderung auch erst zum 01.07. in Kraft tritt, rate ich für den laufenden Vertrag dazu, einmal den Zählerstand am 04.06.2014, (nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit) und den Schlussstand vom 30.06.2014, gesondert zu melden.

In aller Regel sind Energierechnungen so aufgebaut, und vielleicht ist dein Bonus auch variabel, abhängig vom Rechnungsbetrag für das erste Bezugsjahr, also bis 04.06.2014. So gibt es dann sicher kein Hickhack.

Falls du noch Interesse an Tipps für die Tarifwahl hast, füge ich hier als Kommentar noch einen weiteren Link an. ;-)

So, genug der Worte.

Gruß und alles Gute!

hsb

domerich 
Beitragsersteller
 07.05.2014, 20:00

Vielen Dank für die hervorragende Antwort! Hätte ich wie die Vorredner sagen zum 30.05. gekündigt wäre mein Bonus futsch gewesen. Aber es steht ja

Einen Teil der gestiegenen Kosten müssen wir allerdings zum 01.07.2014 umlegen. Ihr Arbeitspreis verändert sich auf 30,22 Cent/kWh. Ihr monatlicher Grundpreis verändert sich nicht. Alle weiteren Preiskonditionen bleiben wie vertraglich vereinbart unverändert. Sie haben bis zum 31.05.2014 das Recht, Ihren Vertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung in Textform zu kündigen. Daher dachte ich auch, dass es OK sein müsste bis zum 30.06. zu kündigen. Vielen Dank nochmal!

hsbgefragt  08.05.2014, 02:25
@domerich

Genau! Wobei ich, wie geschrieben, zum 30.06. kündigen würde. Ab 01.07. liefert, übergangslos, der neue Anbieter deiner Wahl.

Wichtig ist nur, dass die Kündigung, nachweislich, spätestens am 30.05.2014, dem jetzigen Lieferanten vorliegt!

Gruß

hsb

P.P.S.: Und hätte ich mal erst hier gelesen, hätte ich mir vielleicht die Antworten auf deine erneute Fragestellung sparen können. Aber: alles gut! :-)

domerich 
Beitragsersteller
 14.05.2014, 19:50
@hsbgefragt

Danke noch mal hsbgefragt. Die Kündigung ist raus und heute kam die Bestätigung. Wir haben also alles richtig gemacht.

Hier die Bestätigungsemail:

*Sehr geehrter Herr Domerich,

vielen Dank für Ihre Brief vom 09.05.2014.

Hiermit möchten wir bestätigen, dass Ihre Sonderkündigung bearbeitet und umgesetzt wurde.

Die Belieferung Ihres extrastrom-Vertrages endet somit zum 30.06.2014.

Wir bitten Sie darum, uns einen entsprechenden Endzählerstand mitzuteilen, damit wir Ihnen eine Schlussrechnung zukommen lassen können.

Haben Sie noch Fragen? Dann kontaktieren Sie uns. Unsere extrastrom-Experten sind direkt per E-Mail oder Telefon erreichbar und beantworten gerne alle Ihre Fragen.*

Mit freundlichen Grüßen Ihr Kundenservice-Team*

Auf jeden Fall weg von so einem Anbieter! Das ist die Masche, der Kunde wird durch einen günstigen Preis und Bonusangeboten geködert um ihn dann anschließend auszunehmen wie eine Weihnachtsgans. Die Bonuszahlung bekommt man erst bei Verlängerung des Vertrages und dann hat man den hohen Preis für die kWh an der Backe.

Am besten aber gleich zu einem seriösen Anbieter mit monatlicher Kündigungsfrist wechseln. Der macht auch die Kündigung für dich. Da das ganze aber zeitlich eingeschränkt ist solltest du mit dem neuen Anbieter in Kontakt bleiben bis die Kündigung in trockenen Tüchern ist.

Kann dir die Stromrebellen aus Schönau empfehlen. http://www.ews-schoenau.de/ die haben einen günstigen Preis und eine monatliche Kündigungsfrist.

Hallo domerich,

laut gesetzlicher Regelung müssen Preisänderungen mindestens sechs Wochen vorher öffentlich bekannt gegeben werden. Zeitgleich muss der Versorger seine Kunden per Brief informieren und die Änderungen auf seiner Internetseite veröffentlichen, um seinen Kunden die Möglichkeit zur fristgerechten Kündigung zu geben.

Die gesetzliche Frist für die außerordentliche Kündigung anlässlich einer Preiserhöhung beträgt immer einen Monat auf das Ende eines Kalendermonats. Da auch in Sonderverträgen nicht zum Nachteil des Kunden hiervon abgewichen werden darf, haben auch Sonderkunden bei Preisänderungen immer ein Recht auf Kündigung.

Bei Stromversorgern, die ein minimales Sonderkündigungsrecht gewähren, müssen Kunden also innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung über die Preisanpassung die außerordentliche Kündigung schriftlich vollziehen.