stromsperre keine mahnung, Möglichkeiten und sonderkündigung?

6 Antworten

Man muss einen Kunden NICHT mehr anmahnen, die Rechnung genügt und das war es!!!

Wenn der Strom abgeschaltet wird kommt dann oft noch einmal Jemand ins Haus und legt einen Zettel in den Briefkasten, den kann man dann anrufen und gegen Barzahlung der Rechnung sich freischalten lassen.

Kann die ganze Summe nicht auf einmal bezahlt werden muss man vorher ins Kundencenter vom Stromanbieter, dort nach Möglichkeit eine Anzahlung gleich mitnehmen und eine Ratenzahlung z.b. in 3-6 Raten vereinbaren. Diese Höhe wird in der Regel problemlos akzeptiert und dann wird man auch wieder 1-2 Tage später freigeschaltet. Solltest du staatliche Leistungen erhalten, hilft dir der Link weiter, die Ämter übernehmen die scheinbar nicht mehr aber Kredit bekommt man oft. www.stromvergleich.de/stromnachrichten/2497-staat-zahlt-zu-hohe-stromkosten-nicht-8-10-2010

Sowas schickt man doch wohl als einschreiben raus?

Nein bzw. bestenfalls per Einwurfeinschreiben.

Muss der anbieter nachweisen können, dass er mich informiert hat?

ja.

Kann ich nach begleichen des betrags ein sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen?

Nein. Die Sperre ist ja wegen offener Zahlungen erfolgt, nicht weil der Versorger unbegründet die Versorgung eingestellt hat.

Übrigens sind Mahnungen keine Pflicht.

Normalerweise wird der Stromnutzer informiert, dass eine Absperrung droht. Stillgelegt wird meistens der Stromzähler, oft klingelt der Beauftragte des Stromunternehmens vorher noch einmal: Zahle jetzt sofort oder wir schalten ab.... Wenn du keine dieser Maßnahmen im Vorfeld mitbekommen hast, solltest du so schnell wie möglich klären, warum. Aber rechtlich wirst du kaum etwas machen können, wenn wirklich Rechnungen offen sind.

All das wird dir im Moment auch nicht weiterhelfen. Die Sache ist nun einmal passiert und du musst so schnell wie möglich zahlen. Frag nach, ob du die Summe beim Kundenzentrum bar bezahlen kannst, dann hast du wenigstens den Tag für die Überweisung gespart.

Ein Sonderkündigungsrecht wird dir nicht zustehen. Warum auch - du bist Kunde und hast die gelieferte Leistung nicht bezahlt. Jetzt zwingt man dich ziemlich rabiat, das nachzuholen. Aber warum sollte das zur Kündigung berechtigen? Welches Fehlverhalten willst du dem Stromversorger vorwerfen? Schau in deinen Vertrag, da wirst du so etwas nicht finden.

Wenn du wechseln willst, suche dir auf dem freien Markt einen anderen Anbieter und kündige ordentlich.

Mit meiner Antwort will ich keine Wertung abgeben - manchmal tut die Wahrheit einfach weh.

da ist bestimmt was schief gelaufen,normal bekommst 2 Mahnungen und der dritte Termin ist die sperre.sperren macht der netzbetreiber wenn er vom anbieter kein Geld bekommt,kann sein das auf der ebene was nicht funktioniert

warum sollte eine Mahnung per Einschreiben geschickt werden? Da hätten die aber viel zu tun. Und in deiner Kundendatei ist sicher vermerkt, dass dir eine Mahnung geschickt wurde. Du solltest dir vielleicht mal klar machen, dass nicht das Strom-Unternehmen einen "Fehler" gemacht hat, sondern DU, indem du deine Rechnung bezahlt hast. Bezahle schnell, dann hast du bald auch wieder Strom.

helplessX10 
Beitragsersteller
 28.10.2013, 17:55

Danke für deine Wertung, um die ich nicht gebeten habe. Meine frage hast du leider auch nicht beantwortet. Und dass eine mahnung vielleicht nicht per einschreiben o. ä. Raus geht ist die eine sache. Eine sperrankündigung ja wohl eine andere.

dann klick bitte zu ner anderen frage, wenn du keine hilfreiche Antwort geben kannst.

Danke