Stromsperre Rechtssprechung?
Hallo, mir steht morgen eine Stromsperre bevor.
Ich habe am 30.01.2017 das schreiben "Sperrankündigung" bekommen. Laut dem Gesetz, muss eine Stromsperre 4 Wochen im Vorraus angekündigt werden.
Ich habe natürlich vorher Mahnungen bekommen, in denen die Stromsperre angekündigt wurde (zahlen Sie, oder wir sperren...) zählen die schon als Sperrankündigung oder nur das Schriftstück wo "Sperrankündigung" drauf steht? Steige bei der Rechtssprechung nicht richtig durch.
Danke für die Hilfe.
7 Antworten
Es muss - wenn ich mich recht erinnere - eine definitive Ankündigung der Sperre vorliegen, aber es muss nicht genau das Wort "Sperrankündigung" drauf stehen, ich würde versuchen, meine Schulden schnell zu bezahlen.
Tja, da wirst du wohl durch müssen. Die Ankündigungsfrist ist mit den Mahnungen erfolgt, die hast du ignoriert*, jetzt musst du in den sauren Apfel beißen das Morgen ein Techniker von denen kommt. Der wird die drei Hauptsicherungen entfernen und entsprechende Sperrelemente in die Sockel einsetzen damit nicht einfach ein Ersatz eingebracht wird.
*: Mit dem EVU kann man sich auch auf Ratenzahlungen einigen, wenn man guten Willen und Zahlungsbereitschaft zeigt wird der Strom nicht abgestellt.
Wenn du meinst du müsstest den nicht reinlassen, der kommt rein, zur Not mit Unterstützung durch die Polizei.
Und an deiner Stelle würde ich nicht auf dumme Gedanken kommen das zu umgehen. Das geht nämlich in die Hose und das wird bei den in dem Bereich vorkommenden Kurzschlußströmen sehr hässlich:
Rechtlich ist der Stromanbieter auf der sicheren Seite. Die ersten Schreiben kündigen die Ultima Ratio an.
Wenn Du weiterhin Strom haben willst, morgen früh als erstes den Stromanbieter anrufen und fragen welche Möglichkeiten bestehen die Sperrung noch abzuwenden.
Wenn gesperrt worden ist, dann hat der Versorger es auch nicht mehr so sehr eilig es wieder zu entsperren.
Mit der Rechtsprechung kriegst Du Wärme und Licht nicht wieder.
Wie wärs, wenn Du Deine Schulden beim EVU allmählich mal bezahlst?
Kannst Dir aber auch Kerzen kaufen. Soll ja sehr gemütlich sein, so Kerzenlicht.
Danach habe ich nicht gefragt. Guten Abend!
Dann benutze "Freie Energie" / "Zeropoint Energy" , aber vorsicht, kann nur DC, kein AC ;-)
alle Alternativen wären illegal & teilweise sehr gefährlich https://www.youtube.com/watch?v=c3jxHHtu6vc ( Video: Elektriker in Afghanistan )
Hey Badesee1111
Danach habe ich nicht gefragt. Guten Abend!
Solltest du aber-das ist der Kern deines Problems.
Die Sperrung ist rechtens,du zahlst trotz mehrmaliger Aufforderung und Ankündigung einer Sperre nich-also wird morgen abgeschalten.
Ich würde dich in Zukunft als Kunden ablehnen-oder es gibt Strom nur noch auf Vorkasse. Anders lernen es Menschen wie du nicht.
Voraussetzungen:
- er die Sperre vier Wochen vorher androht,
- den Vollzug der Sperre drei Werktage vorher ankündigt,
- der Verbraucher mindestens einen Betrag von 100 Euro nicht gezahlt hat und
- die Sperre verhältnismäßig ist bzw.
- der Verbraucher dem Energieversorger nicht in Aussicht stellt, seinen Zahlungspflichten nachzukommen.
Die Androhung hat er rechtzeitig mit den Mahnungen ausgesprochen!!!
Den Vollzug hat er ebenfall mit großzügiger Frist angekündigt, 3 Tage vorher hätten gereicht!!
Sorry, der einzige, der nicht rechtzeitig aktiv wurde, bist Du!
Meine Frage ist, ob eine Mahnung gleichzeitig als Sperrankündigung gilt. Wohl nicht, da man mit der Mahnung ja nur zur Zahlung auffordert und schildert, was passiert wenn es nicht geschieht.
Hey Badesee1111
Was möchtest du-Sonderpost mit Duft,Musik,Pralinen und der herzlichen Bitte zu zahlen?
Jeder Mahnung liegt der Hinweis bei das bei nicht Zahlung gesperrt wird-die Frist ist datiert.
Schreibe ich doch OBEN! LESEN!! Ja, Mahnung mit Hinweis erfüllt die gesetz. Vorgaben!
Sperrankündigung, so wie das oben steht, muss DREI Tage vorher ausgesprochen werden!
Die Androhung 4 Wochen, dafür reichen DIE VIELZAHL VON MAHNUNGEN, die Dir reichlich zugegangen sind!
Danach habe ich nicht gefragt. Guten Abend!