Stromsperre - Unverzügliche Aufhebung durch Grundversorger?

9 Antworten

Ja musst du. Zum einen muss das Geld erst mal auf dem Konto sein.

Und: Das freischalten macht sich ja nicht von alleine, das muss ein Mensch machen. Der auch mal Feierabend hat. Unverzüglich bedeutet hier nicht von einer Minute auf die andere

Auch der Folgetag ist unverzüglich. Du hast die Sperre ja schließlich selbst verursacht und der Entsperrer hat auch irgendwann mal Feierabend.

unverzüglich heißt in dem fall, dass unverzüglich maßnahmen eingeleitet werden um die sperrung aufzuheben. hier reicht es schon, wenn man im büro das telefon abnimmt, in der werkstatt anruft und sagt "der mayer hat bezahlt, klemmt ihn wieder an".

da die jungs vom energieversorger auch noch anderes zu tun haben, kann das dann schon mal nen halben oder einen tag dauern.

lg, Anna

Der Grundversorger musste ja auch akzeptieren, dass du deine Rechnung erheblich zu spät bezahlt hast.

Wenn sie jetzt für die Öffnung des Anschlusses eine Firma beauftragen müssen, steht da ja auch niemand und wartet nur darauf.

Das wirst du übrigens ebenfalls bezahlen müssen.

wirst du wohl machen müssen, es ist kein Mitarbeiter verfügbar - die Entsperrung kostet auch wieder Geld

Geldeingang am Konto ist da massgeblich - das wird wohl erst am Folgetag gutgeschrieben

masterkuli 
Beitragsersteller
 17.08.2017, 13:51

Das ist doch strafbar nicht wahr ?! Hängt beim Nachbarn leider

peterobm  17.08.2017, 13:52
@masterkuli

was ist da strafbar? gar nichts - das ist nun mal der Weg - 

hast dir auch lange Zeit gelassen um zu reagieren - bzw. Nachbarn

masterkuli 
Beitragsersteller
 17.08.2017, 13:56
@peterobm

Wenn es nicht strafbar wären könnte mir der Stromversorger ja einfach sagen ich solls selber machen. Und wie funktioniert das denn ?

Messkreisfehler  17.08.2017, 14:09
@masterkuli

Nein, Du kannst den Strom nicht selbst wieder einschalten. Beim abschalten wird in der Regel der Anschluss verplombt, wenn du die Plombe entfernst machst Du dich strafbar.