Nach Stromsperre Anbieter gewechselt was nun?
Hi Leute hab da mal ne fragen an euch :(
Wie schon oben geschrieben hat mir mein vorheriger Stromanbieter den Zähler gesperrt weil ich den Abschlag nicht bezahlen konnte. Habe daraufhin nun den Stromanbieter gewechselt weil ich die Forderung beim vorherigen Lieferant (ist leider mehr als ein Monatslohn von mir ) nicht auf einmal bezahlen kann.
Nun hab ich folgendes Problem der neue Anbieter hat bereits den ersten Abschlag abgebucht aber mein Zähler ist immer noch ausserbetrieb habe auch bereits versucht den neuen Anbieter zu kontaktieren habe aber keine Antwort bekommen daher also meine Frage an euch darf ich den Zähler selbst wieder in Betrieb nehmen ??
7 Antworten
Der Hausanschluß, Panzersicherungen, Zählerbrücke und Zähler selber sind Eigentum des Grundversorgers.
Wenn man da selber den Strom wieder einschaltet macht man sich wegen Sachbeschädigung, Diebstahl und Siegelbruch (Plomben) Strafbar! Da kann man sich dann von noch mehr Monatslöhnen verabschieden. Außerdem nimmt dann der Grundversorger seinen Zähler gleich mit. Um den wieder zu kriegen muß dann auch noch das ganze Haus auf dem neusten technischen Stand sein, es kann also durchaus passieren, dass die GESAMTE Elektrik modernisiert werden muß, das sind dann noch mal viele tausend Euro!
Erst wenn alle Forderungen des Grundversorgers erfüllt sind wird der den Strom wieder frei geben.
Meistens ist der Grundversorger der Netzbetreiber!
Nein, das ist so gut wie NIE der Fall, da das laut Unbundlingvorschriften aufgrund von Quersubventionen und transparenterem Wettbewerb nicht sein darf!
Ja, aber wie bei der Zerschlagung der Post. Dann sind das halt angeblich unabhängige Tochterunternehmen.
NEIN! Das ist strafbar.
Der wird erst wieder in Betrieb genommen, wenn du die Forderung des vorherigen Anbieters erfüllst.
Ich lese nur Spekulationen. Einer meint zur Aufhebung der Sperre ja, das wird gemacht einer meint nein.
Gibt es denn hier auch jemand mit Erfahrungen?
Die Leute, die ja oder nein schreiben, haben sie die Erfahrung gesammelt oder ist das eine Vermutung?
Wenn du selber entperrst bist du wegen Manipulation von zählereinrichtungen dran. Beim ersten mal wird dich der versorger nicht beanzeigen,sondern dir eine saftige Vertragsstrafe überbrummen.
Ich spreche da leider aus erfahrung.
Du müsstest schon genau wissen wann die Kontrollen des versorgers stattfinden um dementsprechend wieder zu sperren. Mit glück fällt das dann nicht auf.
Wenn du erfolgreich gewechselt hast nachdem gesperrt wurde, sollte der neue Lieferant sich mit dem hauptversorger in Verbindung setzen damit der zähler wieder freigegeben wird. Das ist in de Regel auch der Fall
Dein neuer Lieferant muss sich mit dem Netzbetreiber in Verbindung setzen und dann muss der Zähler wieder entsperrt werden.
Ist aber trotzdem eine schäbige Art und Weise. Die Schulden kamen ja nicht von einem Abschlag, Du hast doch gewusst, dass Du monatliche Abschläge bezahlen musst. Und bis die sperren, dauert es auch eine ganze Weile.
Aber das ist ja nicht das Thema, Fakt ist: Dein neuer Lieferant muss sich mit dem Netzbetreiber in Verbindung setzen und dafür sorgen, dass Dein Zähler entsperrt wird!
Das ist mir scho klar das ich des bezahlen mus war aber leider zu der zeit wo die schulden aufgelaufen sin Arbeitslos und konnte den Abschlag nicht bezahlen und auf eine Ratenzahlung lässt sich der alte Anbieter zur Begleichung der Schulden nicht ein.
Hallo harry! wie ist das denn bei dir ausgegangen? ich schreibe gerae an einem Artikel für die DNN - über die Probleme der fristgerechten Rechnungsbegleichung bei Stromanbietern, stromsperren etc. Hättest du Lust mir ein paar Fragen per Mail zu beantworten? wenn ja, schreib mir schnell und kurz auf goeran.kugel@gmx.de. danke dir!
Das ist Quatsch - schon der erste Satz stimmt nicht.
Grundversorger = Lieferant
Der Lieferant ist lediglich für die Belieferung zuständig!
Die Messeinrichtung ist Eigentum des Netzbetreibers und nur der hat das Recht irgendetwas an der Messeinrichtung zu machen, sei es Sperrung, Entsperrung, Wechsel, Eichung oder sonstwas...
Und da der ehemalige Lieferant nur den Auftrag zur Sperre gegeben hat, und die Belieferung nun von einem anderen Lieferanten erfolgt, kann der neue Lieferant auch die Entsperrung beauftragen.
Der ehemalige Lieferant kann die Forderung auf anderen Wegen eintreiben, z.B. durch Klage, Inkasso, etc. - aber die Zählersperre MUSS auf Verlangen aufgehoben werden, da auch die Netznutzungsentgelte nun vom neuen Versorger beglichen werden!