Stromrückzahlung in der Insolvenz Pfändbar? Wurde von mir aus Harz4 bezahlt
Harz4 ist nicht Pfändbar -Stromrückzahlung auch nicht??? Denn der Strom wurde ja von meinem nichtpfändbarem Harz4 Einkommen bezahlt!!! Bitte um Auskunft!!!
2 Antworten
dein problem ist, dass zu viel gezahlter strom quasi eine geldanlage ist. und erträge aus geldanlagen sind in der regel zum einkommen zu rechnen. je nach dem wie viel es ist, dürfstst du aber nicht über die pfändungsfreigrenze geraten. egal wie du MUSST es dem insolvenzverwalter / amtsgericht mitteilen.. alles andere wäre ein verstoß gegen die mitwirkungspflicht.
lg, Anna
Hallo,
Stromrückzahlungen sind so zu behandeln, wie Rückzahlungen von Nebenkosten. Die Frage wurde hier im Forum schon mal perfekt beantwortet. Guckst Du hier:
https://www.gutefrage.net/frage/nebenkostenabrechnung-erstattung-trotz-insolvenz
Viel Glück