Stromkosten-Rohbau-Aufheizen Estrich
Hallo an Alle, wir haben einen Rohbau mit 183qm, unsere LWWP ist noch nicht installiert aus terminlichen Gründen der Fertighausfirma,, es wurde ein Zwischengerät hingestellt das den Estrich aufheizen und trocknen soll. Dieses Gerät frist jeden Tag 200Kw, es steht jetzt schon 13 Tage. Meine Frage: Muß ich als Bauherr diese ernormen Stromkosten bezahlen oder muß dies die Fertigbaufirma. Wir bauen schlüsselfertig. 2.Frage: Beim Hausaufbau hat es geregnet und geschneit, es war alles naß im inneren, da wurde ein Trockner aufgestellt der Fertighausfirma. für zwei Wochen. Stromkosten die wir über den Baustrom noch zusätzlich bezahlen sollen belaufen sich auf 1400 €. Muß ich als Bauherr diese Kosten tragen oder die Fertighausfirma?
1 Antwort
hmmm .. interessante frage. ich grübele da jetzt auch drüber ... aber wenn du schlüsselfertig, also mit einer "endsumme" baust, dann solltest du zwischendrin keine laufenden kosten haben .. ergo müsste der baustrom von der firma bezahlt werden und nicht von dir .... aber evtl gibt es da eine klausel im vertrag in dem steht dass z.b. der strom von euch kommt. da müsstest du mal rein schauen. 1400 euro sind aber ne menge und da lohnt sich einen anwalt mal zu fragen.
achso .. na dann ist es eindeutig. baustrom ist baustrom. wofür der verwendet wird ist dabei eher nebensächlich.
tut mir leid .. dann bleibt ihr ganz klar auf den kosten sitzen.
in einem anderen beispiel wurde mal die (technik der) flutlichtanlage der baufirma bemängelt und dass sie so viel strom brauchen würde ... und auch da mussten die kosten dank solcher klauseln übernommen werden weil in der dunkelheit nicht gebaut werden kann.
Danke für deine Antwort. Klar steht im Vertrag das wir für den Baustrom aufkommen. Aber müssen wir auch den extra Strom bezahlen der für die Trocknung des Hauses entstanden ist? Vielleicht kennt sich jemand da besser aus und kann uns eine Antwort geben. Vielleicht liest das ja hier ein Fertighaushersteller und kann mir mal Antwort geben. Okal äußert sich da eigentlich nicht dazu obwohl ich schon mehrmals darauf hingewiesen habe. Werde wahrscheinlich mal einen Anwalt fragen müssen. Gruß Ronja