Jahresabrechnung Strom- Nachzahlung/Abschlagszahlung

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Strom ist Anfang letzten Jahres, erheblich teurer geworden und somit kommen schon mal eben 138 Euronen, an Nachzahlung zusammen. Der Betrag würde hier bei uns, mit dem Abschlag für Februar bzw. März zusammen abgebucht.

Warte am Besten die Abrechnung ab und Du findest einen genauen Termin, wann die Nachzahlung fällig wird. Wenn Du einen seriösen Stromversorger hast, rechnen die eigentlich sehr genau ab. Kontrolle ist aber immer besser.

Falls noch Unklarheiten sind, dann ruf die freundliche Dame noch mal an. Die wird Dir alles genau erklären!

Linchen1601 
Beitragsersteller
 03.02.2014, 10:33

Danke dir =)

Ich werde tatsächlich einfach abwarten und dann mal schauen.

Mich hatte halt gewundert, dass die Nachzahlung so hoch ist und die Abschlagszahlung für Februar noch nicht abgebucht wurde :D

Aber so weis ich erstmal Bescheid.

Dankeschön

Es ist ja keine Nachzahlung, es handelt sich um die Endabrechnung für den tatsächlichen Verbrauch.

Da es ja keine Vergleichszahlen zum Vorjahr gibt, hat man Dich "irgendwie" eingestuft, vermutlich wurde ein Durchschnittsverbrauch für einen Haushalt Deiner Größe als Basis verwandt. Kann aber auch sein, daß die Stadtwerke sich am Verbrauch des Vormieters orientiert haben.

Sorbas48  03.02.2014, 10:25

So wie ich das lese ist das sehr wohl eine Nachzahlung. Das Ergebnis einer Endabrechnung ist immer entweder Nachzahlung oder Guthaben und neue Festlegung für den Abschalk.

Der Betrag aus der Jahresabrechnung (egal ob Guthaben oder Nachforderung) bezieht sich auf einen genau festgelegten Zeitraum mit allen Leistungen des Stromanbieters, abzüglich aller in diesem Zeitraum geleisteten Abschlagszahlungen.

Bei deiner Nachforderung handelt es sich also um eine Schuld, die mit der aktuellen Abschlagszahlung nichts zu tun hat.

Eine Nachzahlung ist eine Nachzahlung.
Meist werden die neuen Abschläge wieder neu berechnet.
Der Abschlagsbetrag kann dann durchaus wieder höher sein. Warte doch einfach die Abrechnung ab.
Wovor hast Du Angst? Wenn die nicht rechtzeitig mit der Abrechnung in die Puschen kommen, dann müssen sie eben auf das Geld warten.

Das ist möglich, das wird überall anders gehandhabt. Warte doch einfach die Jahresabrechnung ab. Oder schau auf die Homepage deines Anbieters, da steht das sicher unter den AGB.

Sorbas48  03.02.2014, 10:35

Die Abrechnung muss mindestens 1 mal im Jahr erfolgen, da gibt es keinen Spielraum in AGBs, das ist gesetzlich im § 40 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt. Zu welchem Zeitpunkt im Jahr, das hängt normalerweise vom Vertragsdatum ab.

http://www.buzer.de/gesetz/2151/a30525.htm

Blindi56  04.02.2014, 09:44
@Sorbas48

Es wird aber verschieden gehandhabt, wie die Nachzahlung abgebucht wird, entweder einmal extra oder zusammen mit dem nächsten Abschlag. Das war gemeint.