Strom zu spät angemeldet - Hat der Grundversorger Anspruch auf Dauerbelieferung?
Hallo,
folgende Situation:
Einzug zum 01.08.15 / Vormieter hatte RWE als Stromlieferanten (ich nehme an, dass RWE ebenfalls Grundversorger hier ist) und Vormieter hat entsprechend gekündigt. Leider habe ich mich blöderweise nicht rechtzeitig um einen Vertrag gekümmert, sodass ich von RWE mit Strom beliefert wurde und nun eine Abrechnung erhalten habe, was natürlich auch vollkommen i.O. ist. Die Abrechnung beginnt entgegen dem Einzugsdatum allerdings ab dem 01.07. was aber erstmal zweitrangig sein soll.
Nun gab es aber zu der Abrechnung einen zweiten Brief, in dem man mich "als neuen Kunden begrüßt" und mir ungewollt den Vertrag aufhalst. Ich habe allerdings in der Zwischenzeit bereits einen neuen Stromvertrag abgeschlossen!
Frage wäre also nun, ob der Anspruch des Grundversorgers erlischt sobald ich mich anderweitig um die Strombelieferung gekümmert habe. Oder habe ich nun durch eigene Dummheit zwei Stromverträge gleichzeitig am laufen?
Habe bis dato noch keinen der Anbieter kontaktiert, um mir nicht eventuell ein Eigentor damit zu schießen.
Danke vorab für eure Hilfe.
3 Antworten
Du bist aktuell nur in der Grundversorgung bei der RWE diese ist 14 tätgig kündbar. Erst wenn du nen langfristigen Vertrag da unterschreibst bist du auch daran gebunden...
Du hast wahrscheinlich den 24stabil bekommen oder?
Wenn du Interesse hast an einem Vertrag bei RWE dann ruf da an und frag nach einem besseren Vertrag und sag das du sonst kündigt. Die sollten dir dann was telefonisch günstiger anbieten können
Ansonsten kannst du bei einem neuen Versorger nen Vertrag abschließen (14tage Kündigungsfrist)
Die Angst das du 2 Anbieter hast kannst beiseite legen darauf achtet der netzbetreiber dass das nicht passieren kann
ist ohne weiteres möglich da es nut die Grundversorgung ist...
RWE Klassik Strom. Weiteres Interesse an RWE besteht natürlich nicht, da ich ja wie oben beschrieben bereits einen neuen Stromlieferanten habe.
Natürlich begrüßen die Dich als Neukunde. Sicherlich hat RWE erst jetzt durch den Vermieter erfahren, dass Du der neue Nutzer bist und haben dich rückwirkend angemeldet.
Strom musst Du aber erst ab Übernahme der Wohnung bezahlen. Am besten vergleichst Du mal den Zählerstand vom Übergabeprotokoll mit dem Anfangszählerstand in der Abrechnung ... ist der gleich, könnte man auf die Korrektur des Starttermin verzichten .... stimmt er nicht kannst Du ja eine Korrektur veranlassen (dafür am besten gleich eine Kopie des Übergabeprotokolls mitschicken).
Ansonsten kannst Du mit einer Frist von 14 Tagen wechseln. Natürlich nicht rückwirkend. Wie jetzt der neue Anbieter und der Netzbetreiber handhaben ist schwer zu sagen. Es kann durchaus sein, dass der neue Anbieter trotz von Dir rechtzeitiger Anmeldung keine rückwirkende Anmeldung mehr hinbekommt und Du jetzt noch ca. 14 Tage beim Grundversorger bist.
Ggf. kannst Du ja mal schauen, ob RWE einen guten Tarif hat. Oft kann man diesen beim Grundversorger auch rückwirkend ab Beginn bekommen, wenn man Kunde bleibt!
normalerweise hast du in der grundversorgung eine mindestlaufzeit von 3 Monaten. das heißt spätestens nach diesem zeitpunkt übernimmt der versorger mit dem du deinen vertrag abgeschlossen hast... informiere ihn am besten mal darüber, dass du z.Z. in der Grundversorgung bist...
lg, Anna
... demnach hat also RWE als Grundversorger keinen Anspruch, da die 3 Monate bereits rum sind.
Sollte ich in diesem Fall eher RWE oder meinen neuen / jetzigen Stromlieferanten informieren?
Grundversorgung immer 14 tägig kündbar... alles andere muss unterschrieben werden (alternativ online Abschluss oder am Telefon)