Strom doppelt zahlen?

8 Antworten

Kündige deinen Vertrag fristgerecht (s. AGB des Versorgers). Dann wird der eine Schlussrechnung machen. Damit endet zum Stichtag deine Pflicht zur Zahlung von Arbeitspreis und Grundgebühr.

Eine Zählergebühr gibt es für Mieter nicht.

Zunächstmal sollte man natürlich versuchen mit den Vermieter einen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren.

Bezüglich des Stroms gelten die Kündigungsbedinungen des Stromanbieters. Wenn man keinen laufenden Versorgungsvertrag hat und auch kein Strom entnommen wird ( am besten Sicherung raus), muß man auch nix zahlen. Praktisch werden sie aber auch hier Kündigungsfristen haben, so das sie um die Zahlung der Grundgebühr nicht herumkommen.

Teile dem Stromanbieter mit, daß Du ab 1. 2. die Wohnung verlässt. Den Zählerstand vom 31.1. schickst Du dann hin und bittest um die Schlussrechnung. Vom Vermieter würde ich mir aber auch die Zählerstände bestätigen lassen. Es geht ja auch um Trinkwasser, Warmwasser und Heizung.

Guíb beim Stromversorger den 31.03. als Auszugstermin an und den Stromzählerstand(Vom 01.02.21 da wo ihr die Wohnung abschließt und eine Schlüsselübergabe macht da werden eh alle Zählerstände vom Vermieter erfasst oder stellvertretend vom Hausmeister.

prinzipell brauchst du nur die zählergebühr zahlen. Wenn kein Strom verbraucht wurde , muss natürlich auch kein Strom gezahlt werden.

grunz123 
Beitragsersteller
 29.12.2020, 19:51

Da kommt mir doch glatt in den Sinn, die Sicherungen auszuschalten, beim endgültigen Verlassen der Wohnung, oder?

anitari  29.12.2020, 19:52
@grunz123

Das ändert nichts daran das die Grundgebühr zu zahlen ist.

Richi008  29.12.2020, 19:53
@grunz123

Kannst du tun , aber wenn kein Verbraucher am Stromnetz hängt , verbraucht es auch kein Strom.

zur Sicherheit kannst du aber die Sicherungen ausschalten. Dann kann auch nichts mehr passieren ( beispielsweise ein unbeaufsichtigter Kabelbrand. Zwar sehr unwahrscheinlich, aber doch möglich )