Stromsperre trotz anderem Namen?

7 Antworten

Ich bin ehrlicherweise erstaunt, wie selbstverständlich hier die bisherigen Antwortgeber sagen "Klar dürfen die das." Das Gegenteil ist der Fall.

Vertragsinhaber ist zunächst die Tochter. Es gibt weder eine gesetzliche Pflicht, auch dort zu wohnen, wo man einen Stromvertrag abschließt. Noch gibt es eine gesetzliche Pflicht, den Strom auch selbst zu verbrauchen. Oder lebt ihr auch in einer Gartenlaube des örtlichen Kleingartenvereins, nur weil ihr dort einen Stromvertrag abschließt?

Die Vorwürfe, man würde hier täuschen oder gar Betrug begehen, sind völliger Quatsch.

Ob und wie Mutter und Tochter das untereinander regeln, hat niemanden was anzugehen. Die Tochter kauft den Strom und stellt ihn der Mutter zur Verfügung. Das ist rechtlich gesehen erlaubt und problemlos möglich.

Nun zur Frage der Stromsperre: Das ist sogar ein Grundgesetzverstoß. Das Grundgesetz garantiert etwas, was sich "Privatautonomie" nennt. Sprich: In den Vertrag zwischen Tochter und Stromunternehmen darf nicht derart drastisch eingegriffen werden, dass dies als Druckmittel zur Zahlung von Altschulden missbraucht wird. Wenn andere Maßnahmen (Pfändungen u.ä.) wegen zu geringem Verdienst nicht möglich ist, dann ist das so. Solange nicht die Mutter beim selben Unternehmen ein Vertrag unterschreibt, darf nichts gesperrt werden.

Die Schulden sind auch immer zunächst an Personen gebunden. Die Tochter hat mit den Schulden der Mutter erst mal nichts zu tun. Einzige Ausnahme wären Verträge, die beide unterschreiben. Dann werden beide Gesamtschuldner und dann könnte man hier vielleicht auch den Strom am Ende abklemmen.

Ontario  07.10.2020, 07:46

Stromsperre-Grundgesetzverstoß ? Da frage ich mich nun, wie es möglich sein kann, dass in 2018 bei 350 000 Haushalten in Deutschland von den Energieversorgern der Strom abgeschaltet wurde, weil die Leute ihre Stromrechnungen nicht zahlen konnten ?

Die Energieversorger haben Strom geliefert und somit ergibt sich ein Anspruch auf Bezahlung. Kommt man diesem nicht nach, dann wird abgestellt.

Wäre dies verboten, so könnte man dauerhaft Strom beziehen, ohne überhaupt befürchten zu müssen, dass der Strom abgestellt wird, so man nicht zahlt.

Also kann dein Hinweis auf das Grundgesetz nicht greifen.

Man hat zwar ein Recht auf Stromversorgung, Aber nur solange, solange man dafür auch bezahlt. Oder sehe ich das falsch ?

Auch Altschulden müssen beglichen werden.,

EinGast99  08.02.2017, 19:31

Die Tochter kauft den Strom und stellt ihn der Mutter zur Verfügung. Das ist rechtlich gesehen erlaubt und problemlos möglich.

 

Falsch! Der Handel mit Strom - was hier im weitesten Sinne erfüllt ist - steht nur Stromlieferanten zu.

mepeisen  09.02.2017, 07:13
@EinGast99

Was für einen Stromhandel? Was fantasierst du dir hier denn zusammen?

Was du hier schreibst, ist frei erfunden. Es gibt dazu keine gesetzlichen Vorschriften.

Nochmal: Wenn der Energielieferant mit der Tochter einen Stromvertrag abschließt, ist das sein Problem. Aber der Lieferant hat diesen zu erfüllen, es sei denn die Tochter hat Stromschulden bei ihm. Nirgendwo steht, dass ausschließlich die Tochter den Strom verbrauchen darf.

baerenmoni 
Beitragsersteller
 08.02.2017, 15:05

Was kann ich jetzt da am besten deiner Meinung nach tun

mepeisen  08.02.2017, 19:06
@baerenmoni

Du? Nichts. Deine Tochter muss etwas tun. Sie ist Vertragsnehmerin. Sie muss der Drohung mit einer Stromsperre widersprechen und deutlich ankündigen, dass sie ggf. via Anwalt und Gericht im Wege der einstweiligen Verfügung die Sperre verbieten lässt. Sie muss klar stellen, dass sie mit den Schulden von dir nichts zu tun hat.

Du solltest zudem einen Weg suchen, die Altschulden irgendwann zu bezahlen. Verschwinden tun die ja nicht.

Das ist ein schwieriges Thema.

Durch Deine Entnahme vom Strom ist ein Grundversorgungsvertrag entstanden. Durch den Vertrag von Deiner Tochter ist das eigentlich egal, aber wenn der Versorger erfährt, dass Du als Stromschuldner so Strom bekommst, werden die halt auch sauer. Ich denke mal, Deine Altschulden zahlst Du nicht.

Endgültig klären kannst Du das nur über einen Anwalt.

Nein, das dürfen sie nicht! Du bist nicht Vertragsnehmerin.

Aber:

- hat Deine Tochter eigene Schulden beim Stromversorger, dann schon. Denn sie sperren den Strom Deiner Tochter, nicht Deinen.

Was ich an Deiner Stelle tun würde:

Setze im Namen Deiner Tochter ein Schreiben an den Stromversorger auf und lasse sie unterschreiben. Oder sie schreibt es selbst. Wichtig ist, dass ihr dem Stromversorger klar macht, dass ihr euch das nicht gefallen lasst!

Hier wird der Stromversorger vertragsbrüchig! Er ist verpflichtet, den Strom zu liefern! Weise darauf hin, dass Du notfalls mit einem Anwalt gegen solch willkürliches Verhalten vorgehen wirst und den abgestellten Strom dann eben woanders beziehst - auf deren Kosten und inklusive Schadenersatz.

Die Schulden von Schuldner A mit der Stromsperrung von Schuldner B zu sanktionieren, sollte für ein seriöses Unternehmen indiskutabel sein. Das würde ich auch noch mit reinnehmen. Die Zeiten der Sippenhaft sind ja wohl hoffentlich vorbei!

Du solltest Dir einen anderen Stromlieferenten suchen. Denn dieses Unternehmen kann den Vertrag natürlich auch von sich aus kündigen. Wenn sie mit der Sperrung nicht durchkommen, werden sie das vermutlich auch tun. Natürlich müssen sie sich hier an Fristen halten, damit Du Dir jemand Neues suchen kannst.

Kann dir doch egal sein. Es ist ja deine Tochter, die den Strom abgestellt bekommt.

Merkste was?

Selbstverständlich dürfen sie das. Du bist Mieterin der Wohnung, Du möchtest Strom, Du hast Deine Schulden zu begleichen. So einfach ist das. Deine Tochter in beispielsweise Köln kann keinen Strom kaufen, den Du im Hamburg benutzen möchtest.