Strom abgemeldet teuer?

10 Antworten

Du bist der Vermieter/Eigentümer der Wohnung und seit dem 19.07.15 ist die Wohnung ohne Mieter? Wenn Du danach die Wohnung nicht vermietet hast dann mußt Du für alle Kosten die durch die Wohnung entstehen selbst tragen. Also auch die Energie- und Wasserversorgung. Was soll daran denn Betrug sein, wenn der Energieversorger die Kosten verlangt, die durch Dein Eigentum verursacht wurde? Wenn Du keine Energie verbrauchen wolltest, hättest Du sie abmelden sollen. Sollte allerdings in der Wohnung eine Etagenheizung installiert sein, wäre die Energie ab zu melden eine schlechte Idee.

Hi,

gesetzlich ist das so geregelt, das Du als Wohnungseigentümer sämtliche Leerstandskosten selbst zu tragen hast. Also Grundgebühren und das was auf dem Zähler dazu kommt. 

Der Leerstand beginnt und endet immer mit dem Datum der Schlüsselübergabe. Heißt: Wenn Dein alter Mieter am 19.07.15 ausgezogen ist, was Du über das Übergabeprotokoll belegen kannst, bist Du ab dem 20.07.15 in der Pflicht.

Dein Mieter hätte also alle Kosten seines Stromvertrages bis zum 19.07. und nicht nur zum 06.07.15 tragen müssen. Doch bei den paar Tagen sind das nur Centbeträge für die Grundgebühr. Im Übergabeprotokoll steht ja der korrekte Stromverbrauch, der für Abrechnung herangezogen wird. - Deshalb würde ich kein Fass aufmachen. :-)

Um Deine monatlichen Raten zu reduzieren, würde ich Dir empfehlen, mal alle Zähler abzulesen, und die dem GV (Grundversorger) mitzuteilen. Danach kann der abschätzen wie hoch Deine zu erwartende Jahresrechnung sein wird. - Zahlen musst Du, da führt bei einem Leerstand leider kein Weg dran vorbei.

Warum vermietest du nicht wieder neu??

Die Frage ist leider unklar formuliert.

Ist die Wohnung nun leer? Für leerstand zählt der Eigentümer. Es fällt eine Grundgebühr an und ein minimaler verbrauch ist auch immer da.

Du zahlst ja auch nur Abschläge. Am Ende des Jahres wird der tatsächliche Verbrauch abgerechnet. Da wird dann ein Guthaben rauskommen wenn du Zuviel bezahlt hast.

Wenn die Wohnung vermietet ist und dein Mieter sich einfach nicht anmeldet dann solltest du das dem (Grund-)Versorger mitteilen. Der wird den Mieter anschreiben und ggf. auch Verbrauch schätzen und Abschläge beim Mieter anfordern.

Fazit: steht die Wohnung leer auf jeden Fall zahlen!!!

wenn der anschluss wirklich gesperrt ist, also seitens des energieversorgers dicht gemacht wurde, dann würde ich mich ebenfalls auf die hinterhufe stellen. wieso sollst DU für eine leistung bezahlen, die du nicht hast...

abgesehen davon ist es allerdings ganz legitim, dass du zwangsweise die nachfolge des mieters antrittst, da die wohnung ja dein eigentum ist...

unterschrieben hast du übrigens wohl dafür. allerdings wirst du dich daran nicht mehr errinnern. damals als der anschluss errichtet wurde, hast du im rahmen der inbetriebstzung entsprechend dafür unterschrieben, dass du als gebäudeeigentümer mit der abmeldung deiner mieter automatisch in die pflicht genommen wirst...

by the way: die 11 € für den strom sind zu rund 80% grundgebühr, die auch fällig wird, wenn nichts verbruacht wird. strittig ist allerdings die frage, ob auch dann, wenn der anschluss gesperrt ist, da du ja keinen nutzen daraus ziehen kannst und die sperrung (hoffentlich) nicht deine schuld war. also sprich, dass der mieter nicht gezahlt hat, und deswegen der anschluss gesperrt wurde.

du solltest auf jedenfall, wenn du bezahlst, worauf es wohl hinaus laufen wird, darauf bestehen, dass der anschluss auch umgehend freigeschaltet wird.

lg, Anna

EinGast99  04.03.2016, 17:11

Und wieder sollte man eine Antwort lassen, wenn man nicht die Antwort kennt.


Ein gesperrter Zähler der Vor-Ort noch verbaut ist, führt immer zur Erhebung des Grundpreises. Immerhin kann die Sperrung sofort aufgehoben werden und der Eigentümer versorgt werden.

grundgebühr für die zähler möglicherweise.

an sich ruft man dann bei den versorgern an und sagt, das die wohnung leer ist. nennt sich leerstandmeldung.

dann muss man zwar immernoch zahlen, aber entsprechend weniger.

heb die rechnungen auf, evtl. kann dein steuerberater sie gebrauchen, wenn er die steuererklärung macht.

die alternative wäre ausbau der zähler und bei bezug wieder einbau, was aber zu teuer ist.