Streit um Einbauküche nach Tod des Hausbesitzers?
Mein Stiefvater ist verstorben. Das haus haben seine kinder geerbt die es verkaufen wollen. Meine mutter hat alles geerbt was im haus und drumrum war. Also alle beweglichen güter.
Die einbauküche wurde vor 18 jahren von meiner mutter gekauft und bezahlt. Dokumente darüber sind noch vorhanden. Diese hat sie jetzt ausgebaut. Die töchter machen jetzt theater weil die küche angeblich nicht hätte ausgebaut werden dürfen da sie " eingebaut" war. die alte küche wurde natürlich damals entsorgt von meinem stiefvater, also mit seinem ausdrücklichen willen.
Wer ist nun im recht? Hat da jemand nen plan?
7 Antworten
Die Mutter ist hier im Recht. Auch wenn es "Einbauküche" heißt, ist es nichts desto trotz ein bewegliches Mobiliar (sonst hätte sie die Küche ja auch schlecht ausbauen können).
Deine Halbgeschwister sollen mal schön die Füße stillhalten. Normalerweise erbt erstmal die Ehefrau des Verstorbenen und erst nach deren Tod werden die Kinder bedacht.
lg Lilo
Halb gute Antwort. Das mit der Küche ist richtig. Das mit der "Erbfolge" nicht.
Viel interessanter als die Schrottküche ist die Erbfrage. Deiner Mutter steht mindestens ein Pflichtteil zu, hier 50% des Verkehrswertes der Immobilie neben dem mobilen Inventar, egal was da im deutschen Testament des Verstobenen Vaters aufgelistet ist. Da könnte sich durchaus der Einsatz eines Fachrechtsanwaltes für Erbrecht lohnen.
Ähm, wo steht denn bitte was von SchrottKüche? Nur weil sie 18 Jahre alt ist ist sie noch lange kein Schrott!!! Es gibt Menschen die pflegen ihre Sachen und so ist es mit der Küche. Meine mutter hat sie noch zu nem erstaunlich Guten preis verkauft bekommen und genau das ist es wohl, was die Töchter ärgert
Kleine Korrektur für den Fragesteller: Der "Hausbesitzer" muss als Eigentümer und Erblasser bezeichnet werden.
Hier zieht zweifelsfrei der Artikel Nr. 6 des "Kölschen Grundgesetzes":
"Fott es fott"!
Guckst du hier:
http://www.koelsches-grundgesetz.de/
Insbesondere bei später offenkundig lose erfolgten Eingebauten und damit demontierbaren Einbauküchen ist die Mitnahme durch deren Eigentümer zulässig. - Zumal es hier nach immerhin 18 Jahren auch noch heißen könnte: "Schrott es fott"!
- Nur keinen Anwalt füttern! -
Mein Gott! Nun klammen Sie mal nicht wg. der Begriflichkeit alter Möbel!
Selbstverständlich hat ihre Mutter Anrecht auf eine zeitgemäßen Ersatz der Küche, die Ihr nunmal gehört!
Nach 18 Jahren alledings sollte man sich dvon nicht mehr allzuviel erhoffen!
Deshalb der Hinweis: "Füttern Sie keinen Anwalt"!
wenn ich es richtig verstanden habe, hat deine mutter alle beweglichen güter im und um das haus geerbt. also gehört die küche natürlich dazu, denn sie ist ein "bewegliches gut". lass deine stiefgeschwister rumlabern.
Denke dass sie die Küche nicht mal geerbt hat, weil sie die ja selbst bezahlt hat 😉
Wegen dem Erbrecht deine Mutter Gründe:Erbrecht,Es wurde von ihr Bezahlt,Es ist beweglicher Güter und sie hat Dokumente
Küche ist nicht Schrott!!! Sonst hätte meinen Mutter sie gerne dort gelassen. Sie wurde verkauft, war ja ihre