Streit um Einbauküche nach Tod des Hausbesitzers?

7 Antworten

Die Mutter ist hier im Recht. Auch wenn es "Einbauküche" heißt, ist es nichts desto trotz ein bewegliches Mobiliar (sonst hätte sie die Küche ja auch schlecht ausbauen können). 

Deine Halbgeschwister sollen mal schön die Füße stillhalten. Normalerweise erbt erstmal die Ehefrau des Verstorbenen und erst nach deren Tod werden die Kinder bedacht.

lg Lilo

bwhoch2  31.10.2016, 09:36

Halb gute Antwort. Das mit der Küche ist richtig. Das mit der "Erbfolge" nicht.

Viel interessanter als die Schrottküche ist die Erbfrage. Deiner Mutter steht mindestens ein Pflichtteil zu, hier 50% des Verkehrswertes der Immobilie neben dem mobilen Inventar, egal was da im deutschen Testament des Verstobenen Vaters aufgelistet ist. Da könnte sich durchaus der Einsatz eines Fachrechtsanwaltes für Erbrecht lohnen.

Anki75 
Beitragsersteller
 01.11.2016, 04:02

Ähm, wo steht denn bitte was von SchrottKüche? Nur weil sie 18 Jahre alt ist ist sie noch lange kein Schrott!!! Es gibt Menschen die pflegen ihre Sachen und so ist es mit der Küche. Meine mutter hat sie noch zu nem erstaunlich Guten preis verkauft bekommen und genau das ist es wohl, was die Töchter ärgert

Gerhart  31.10.2016, 08:31

Kleine Korrektur für den Fragesteller: Der "Hausbesitzer" muss als Eigentümer und Erblasser bezeichnet werden.

Hier zieht zweifelsfrei der Artikel Nr. 6 des "Kölschen Grundgesetzes":

"Fott es fott"!

Guckst du hier:

http://www.koelsches-grundgesetz.de/

Insbesondere bei später offenkundig lose erfolgten Eingebauten und damit demontierbaren Einbauküchen ist die Mitnahme durch deren Eigentümer zulässig. - Zumal es hier nach immerhin 18 Jahren auch noch heißen könnte: "Schrott es fott"!

- Nur keinen Anwalt füttern! -

Anki75 
Beitragsersteller
 01.11.2016, 04:09

Küche ist nicht Schrott!!! Sonst hätte meinen Mutter sie gerne dort gelassen. Sie wurde verkauft, war ja ihre

schelm1  01.11.2016, 11:24
@Anki75

Mein Gott!  Nun klammen Sie mal nicht wg. der Begriflichkeit alter Möbel!

Selbstverständlich hat ihre Mutter Anrecht auf eine zeitgemäßen Ersatz der Küche, die Ihr nunmal gehört!

Nach 18 Jahren alledings sollte man sich dvon nicht mehr allzuviel erhoffen!

Deshalb der Hinweis: "Füttern Sie keinen Anwalt"!

wenn ich es richtig verstanden habe, hat deine mutter alle beweglichen güter im und um das haus geerbt. also gehört die küche natürlich dazu, denn sie ist ein "bewegliches gut". lass deine stiefgeschwister rumlabern. 

Anki75 
Beitragsersteller
 01.11.2016, 04:03

Denke dass sie die Küche nicht mal geerbt hat, weil sie die ja selbst bezahlt hat 😉

Wegen dem Erbrecht deine Mutter Gründe:Erbrecht,Es wurde von ihr Bezahlt,Es ist beweglicher Güter und sie hat Dokumente