Mein Sohn (6) geht in die 1. Klasse. Vor kurzem wurde uns auf dem Elternabend gesagt, wir sollten den Kindern Streichhölzer mitgeben, um in Mathe geometrische Formen zu legen. Ich habe zuerst gedacht, ich höre nicht richtig... Als ich meine Bedenken geäussert habe wurden die von der Klassenlehrerin abgetan mit den Worten: "Da passiert schon nichts, ich werde die auch sicher verwahren!" Die anderen Eltern sagten dazu NICHTS (was mir unbegreiflich ist!).Obwohl mir bei der Sache nicht ganz wohl war, habe ich mich dann 2 Wochen später dem erneuten Druck (Sohn sagte mir, er darf nicht mitmachen, wenn er keine Zündhölzer mitbringt!) gebeugt und eine Schachtel Streichhölzer mitgegeben. Die Reibeflächen habe ich durch das Aufbringen von fest haftenden Isolierband "unbrauchbar" gemacht und mit meinem Sohn ein Gespräch über Streichhölzer, Feuer und die damit verbundenen Gefahren geführt. Dabei habe ich ihm auch eingeschärft, er solle bloss keinen Unsinn damit anstellen! 2 Tage später erhalte ich einen Anruf von der aufgebrachten Direktorin, die mir mitteilt, dass mein Sohn einen Tag zuvor auf dem Schulweg ein Haus und ein Kind anzünden wollte... Andere Schulkinder (4. Klasse) hätten das beobachtet und ihm die Streichhölzer entwendet. Ich habe die Verantwortung dafür abgelehnt und ihr gesagt, dass die Schule dies ja wohl selbst verschuldet, wenn sie so etwas verlangt! Sie meinte, es wäre ja erst auf dem Nachhauseweg passiert, die Streichhölzer hätte er im Klassenraum entwendet. Ich habe dann natürlich gleich gefragt, wie das passieren kann, wenn Gefahrengut wie Zündhölzer ordnungsgemäss weggeschlossen sind und wo die Aufsicht währenddessen gewesen sei. Daraufhin hat sie mich nur noch angebrüllt (ich habe mich leider auch dazu hinreissen lassen!) und nun ist die ganze Situation ziemlich verfahren...Die Direktorin verlangte, dass ich meinen Sohn 14 Tage auf dem Hin- und Rückweg begleiten müsse, sonst würde sie ihn für die Zeit der Schule verweisen. Aufgrund meiner Gesundheit ist mir dieses aber nicht möglich. Nun habe ich mich geweigert und verlangt, meinen Sohn dennoch zu beschulen, was sie dann auch widerwillig akzeptiert hat! Nun ist Anfang März ein Termin in der Schule und ich möchte mich darauf vorberieten. Hat jemand Urteile über ähnliche Fälle? Meiner Meinung nach ist er höchstens für das "Klauen" zu bestrafen, wenn überhaupt - wie seht Ihr das???