Klassenarbeit verpasst - Note 6 zulässig?!
Ich habe einen 14jährigen Sohn. Letzte Woche habe ich verschlafen, und meine Kinder nicht rechtzeitig zur Schule schicken können. Da das Schulgebäude nach Unterrichtsbeginn verschlossen ist - konnten sie erst zur 2. Stunde kommen. Einer hat in der 1. Stunde eine Mathearbeit geschrieben - die hat er nun leider verpasst.
Die Lehrerin hat ihm daraufhin eine 6 verpasst, nachschreiben darf er die Arbeit nicht - angeblich hat sie sich mit der stellv. Direktorin der Schule abgesprochen, und das wäre lt. Schulgesetz Mecklenburg Vorpommern auch zulässig.
Im Schulgesetz kann ich nur folgendes finden: "Ist eine Leistungsbewertung aus Gründen, die die Schülerin oder der Schüler zu vertreten hat, nicht möglich, so erhält sie oder er die Note ungenügend (6). "
Meine Frage - (mein Sohn ist 14) - hat er sein Fehlen wirklich selbst zu vertreten .. ?!
15 Antworten
Ein vierzehnjähriger sollte in der Lage sein, die Mutter, wenn sie nun mal verschläft, zu wecken. (Wenn er überhaupt noch die Mama braucht, um seiner Schulpflicht nachzukommen. Die Verspätung hat er also selbst zu vertreten, warum dann eine Ersatzarbeit fordern?
Dein 14 jähriger Sohn verläßt sich nur darauf, daß Du Ihn weckst? Da solltest Du Ihm beibringen was er für Pflichten hat.
Ja, er hat jetzt eine 6 und da lässt sich auch nicht dran rütteln is' bei mir auch schonmal so gewesen.
Aber sicher doch. Mit 14 ist er kein Kleinkind mehr.
Das "wäre" nicht nur zulässig, das IST zulässig. Da braucht es auch kein "angeblich". Und das ist auch gut und richtig so.
Gruß, earnest
Hallo, für eine verpasste KLassenarbeit eine 6 zu verteilen, ist meines Wissens nicht zulässig.
Ob nachgeschrieben werden darf oder muss, hängt vom Bundesland ab.
Schau doch einmal diesen Artikel:
Du widersprichst deinem eigenen Link. Dort ist festgehalten, daß fast nirgends nachgeschrieben werden muß, wenn ein Schüler aus von ihm selbst zu vertretenden Gründen eine Klausur versäumt.